ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALPHAUS Immobilien GmbH — für Leistungen der Immobilienbewertung unter der Marke ALPHAUS Immobilienbewertung

ALPHAUS Immobilien GmbH · Salzburger Straße 4 · 83435 Bad Reichenhall
Geschäftsführer: Niko Caspers · Amtsgericht Traunstein, HRB 27611 · USt-IdNr. DE322416680
Telefon: 08651 / 954 99 55 · E-Mail: info@alphaus-bewertung.de
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Immobilienbewertung — insbesondere Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten, Restnutzungsdauergutachten sowie ergänzende Stellungnahmen zu von uns erstellten Gutachten — zwischen der ALPHAUS Immobilien GmbH (nachfolgend „wir" oder „unser Haus") und ihren Kunden.

(2) Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website www.alphaus-bewertung.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Ihre Anfrage über unser Anfrageformular, per Telefon, E-Mail oder Messenger ist unverbindlich und kostenlos. Mit der Anfrage kommt kein Vertrag zustande.

(3) Nach Prüfung Ihrer Anfrage unterbreiten wir Ihnen ein Angebot in Textform (in der Regel per E-Mail), das die zu erbringende Leistung, den Festpreis und etwaige gesondert ausgewiesene Fremdkosten benennt.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot innerhalb der im Angebot genannten Bindefrist in Textform annehmen — etwa durch Antwort per E-Mail oder durch Rücksendung des unterzeichneten Auftragsformulars.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext (Angebot, Annahme, diese AGB) und stellen ihn Ihnen in Textform zur Verfügung.

§ 3 Leistungsbeschreibung; Besichtigung

(1) Geschuldet ist die Erstellung des im Angebot bezeichneten Gutachtens nach den anerkannten Grundsätzen der Immobilienwertermittlung — bei Verkehrswertgutachten insbesondere nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) — mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Sachverständigen.

(2) Eine Aussage zum Wert des Objekts treffen wir erst nach der Besichtigung vor Ort. Der Ortstermin ist Bestandteil der Leistung. Angaben, die vor der Besichtigung gemacht werden, sind keine Werteinschätzung und begründen keine Ansprüche.

(3) Wir schulden ein fachgerecht erstelltes Gutachten, nicht die Feststellung eines bestimmten Wertes oder ein bestimmtes wirtschaftliches oder steuerliches Ergebnis. Ebenfalls nicht geschuldet ist eine bestimmte Entscheidung Dritter (etwa der Finanzverwaltung, von Gerichten oder Banken); deren Würdigung liegt außerhalb unseres Einflusses.

(4) Im vereinbarten Festpreis enthalten sind die Anfahrt zum Ortstermin, die Beschaffung der Standardunterlagen sowie die Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts oder Gerichts zu dem von uns erstellten Gutachten. Fremdkosten Dritter (zum Beispiel kostenpflichtige behördliche Auszüge) tragen Sie nur, soweit sie im Angebot vorab ausgewiesen sind.

(5) Erweiterungen des Leistungsumfangs (etwa zusätzliche Bewertungsstichtage, weitere Objekte, Ergänzungsgutachten) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Sie machen uns vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Objekt und zum Bewertungsanlass und stellen uns die in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen (zum Beispiel Grundbuchauszug, Grundrisse, Mietverträge, Teilungserklärung, Baubeschreibungen) zur Verfügung, soweit vorhanden.

(2) Sie ermöglichen uns zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt einschließlich aller für die Bewertung erheblichen Räume und Gebäudeteile. Ist das Objekt vermietet, wirken Sie auf die erforderliche Zutrittsgestattung hin.

(3) Wir dürfen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen übergebenen Unterlagen und Angaben vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist; eine Rechtsprüfung übergebener Unterlagen schulden wir nicht.

(4) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder verzögert sie sich, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungszeiten angemessen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 642, 643 BGB (Entschädigung und Kündigungsrecht bei unterlassener Mitwirkung).

§ 5 Vergütung und Fälligkeit

(1) Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Die Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern das Angebot nichts anderes ausweist.

(2) Die Vergütung ist nach Übergabe des Gutachtens und Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug binnen 14 Tagen zahlbar.

(3) Die Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die mit unserer Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

(4) Sind Sie Unternehmer, können Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Bearbeitungszeit; keine garantierten Termine

(1) Gutachten stellen wir in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen ab Beauftragung fertig, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen; der Ortstermin liegt in dieser Spanne. Diese Angabe ist eine Regelbearbeitungszeit, keine garantierte Frist und kein Fixtermin.

(2) Verbindliche Fertigstellungstermine bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(3) Die Bearbeitungszeit verlängert sich angemessen, soweit Sie erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringen, behördliche Auskünfte verzögert eingehen oder Umstände höherer Gewalt vorliegen. Wir informieren Sie über absehbare Verzögerungen.

(4) Sind Sie Verbraucher und haben Sie nicht ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, beginnt die Ausführung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist; die Regelbearbeitungszeit läuft dann ab diesem Zeitpunkt.

§ 7 Nutzungsrechte am Gutachten

(1) Das Gutachten ist als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt.

(2) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhalten Sie ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das Gutachten für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu verwenden — insbesondere zur Vorlage bei Finanzbehörden, Gerichten, Banken, Versicherungen, Miteigentümern oder Vertragspartnern des zugrunde liegenden Anlasses sowie für Ihre eigenen Vermögensdispositionen.

(3) Eine Veröffentlichung des Gutachtens oder von Auszügen, seine Bearbeitung sowie die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

(4) Das Gutachten gibt die Verhältnisse zum vereinbarten Bewertungsstichtag wieder. Eine Pflicht zur späteren Aktualisierung besteht nicht; Aktualisierungen können gesondert beauftragt werden.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Wir unterhalten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der Württembergischen Versicherung AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, mit Geltungsbereich Deutschland und Österreich.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Sind Sie Verbraucher, steht Ihnen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die wir Ihnen mit dem Angebot zur Verfügung stellen und die auf unserer Website abrufbar ist.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

§ 10 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch zwingende Bestimmungen des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind daneben berechtigt, Sie an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

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