ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Verkehrswertgutachten, das vor Gericht und Finanzamt besteht

Vollgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV — von Sachverständigen mit der Zertifizierung, die § 198 Abs. 2 BewG für den Wertnachweis nennt. Festpreis vor der Beauftragung, Rückfragen der Behörde inklusive.

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Arbeitsmotiv: Gutachten, Pläne und Unterlagen auf dem Schreibtisch des Sachverständigen

Sie brauchen einen Wert, der einer Prüfung standhält. Das Verkehrswertgutachten (auch Marktwertgutachten) liefert ihn: Es ermittelt den Wert einer Immobilie nach § 194 BauGB — nachvollziehbar, begründet und nach den normierten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es ist das Format mit dem größten Anwendungsbereich: In gerichtlichen Verfahren, gegenüber dem Finanzamt und bei Behörden ist es das übliche und vollständig belastbare Gutachten — anders als Kurzformate, die für diese Zwecke nicht ausgelegt sind.

Unsere Gutachten werden ausschließlich von Sachverständigen mit Zertifizierung nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA Gutachter LS) erstellt. Genau diese Zertifizierung benennt das Bewertungsgesetz selbst: Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten von Personen dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind (§ 198 Abs. 2 BewG) — Bestellung und akkreditierte Zertifizierung stehen dort nebeneinander. Die Zertifizierung wird regelmäßig überwacht und ist der Qualifikationsweg, den das Bewertungsgesetz für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ausdrücklich nennt. Wo beide Qualifikationswege gleichrangig sind und wo sie sich unterscheiden, schlüsselt unser Vergleich zertifizierter und öffentlich bestellter Sachverständiger Kriterium für Kriterium auf.

Sie erhalten ein vollständig dokumentiertes Gutachten mit Ortsbesichtigung, Auswertung der Bodenrichtwerte und Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses sowie einer transparenten Herleitung über Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Was ein Verkehrswertgutachten kostet und wovon der Festpreis abhängt, schlüsselt unser Ratgeber Verkehrswertgutachten-Kosten in Deutschland nach Objektart auf.

Welches der drei Verfahren die Wertaussage trägt, entscheidet die Objektart. Beim Einfamilienhaus steht das Sachwertverfahren im Vordergrund, bei der Eigentumswohnung das Vergleichswertverfahren, beim Mehrfamilienhaus und beim gemischt genutzten Wohn- und Geschäftshaus das Ertragswertverfahren. Die Verfahrenswahl begründen wir im Gutachten; wo es die Datenlage hergibt, plausibilisieren wir das Ergebnis zusätzlich über ein zweites Verfahren.

Wann Sie dieses Gutachten brauchen

  • Erbschaft und Erbauseinandersetzung — Nachweis gegenüber dem Finanzamt
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen und Teilungsversteigerung
  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkung
  • Kauf oder Verkauf mit hohem Absicherungsbedarf
  • Betriebsvermögen, Bilanzierung und Auseinandersetzung von Gesellschaften

Was im Honorar enthalten ist

  • Ortsbesichtigung mit vollständiger Aufnahme des Objekts
  • Beschaffung und Prüfung der Unterlagen (Grundbuch, Baulasten, Altlasten)
  • Bodenrichtwerte und Marktdaten des Gutachterausschusses
  • Wertermittlung nach ImmoWertV mit nachvollziehbarer Herleitung
  • Vollständiges, unterschriebenes Gutachten (ca. 40–80 Seiten) — digital und gedruckt
  • Rückfragen von Finanzamt oder Gericht beantworten wir im Honorar inklusive
Honorar
Honorar als Festpreis nach Objektart und Aufwand — in der Regel ab 1.990 € inkl. MwSt. für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, zuzüglich etwaiger Auslagen für Behördengebühren. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot, in dem alle Positionen ausgewiesen sind.
Bearbeitungsdauer
Fertigstellung innerhalb von 4 bis 6 Wochen ab Beauftragung, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen; der Ortstermin liegt innerhalb dieser Spanne. Ist Ihr Anlass dringend, bearbeiten wir den Auftrag auf Anfrage vorrangig — das betrifft die Reihenfolge der Bearbeitung, nicht die genannte Spanne; auf die Laufzeiten behördlicher Auskünfte haben wir keinen Einfluss.

Verkehrswertgutachten vor Ort

Häufige Fragen zum Thema Verkehrswertgutachten

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von zertifizierten Sachverständigen sind das Format, mit dem ein niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG nachgewiesen wird; eine automatische Anerkennung folgt daraus nicht. Entscheidend sind die Qualifikation des Sachverständigen und die nachvollziehbare Herleitung — beides dokumentieren wir vollständig im Gutachten.

Muss ein Verkehrswertgutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen stammen?

Nicht zwingend: Vor Finanzamt und Bank stehen beide Wege nebeneinander — die öffentliche Bestellung nach § 36 Abs. 1 GewO und die Zertifizierung durch eine nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle. Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten von Personen dienen, die eine staatliche, staatlich anerkannte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle bestellt oder zertifiziert hat (§ 198 Abs. 2 BewG). Für den Beleihungswert vermutet § 6 Satz 1 BelWertV bei dieser Zertifizierung die erforderliche Qualifikation. Wählt ein Gericht den Sachverständigen selbst aus, sind öffentlich bestellte vorrangig zu bestellen (§ 404 Abs. 3 ZPO) — unser Gutachten wird dort als qualifizierter Parteivortrag eingeführt.

Wovon hängt der Festpreis für ein Verkehrswertgutachten ab?

Das Honorar richtet sich nach Objektart, Lage und Aufwand. Für ein Einfamilienhaus liegt es in der Regel ab 1.990 € inkl. MwSt., für Mehrfamilien- und Gewerbeobjekte entsprechend höher. Sie erhalten vor Beauftragung ein verbindliches Festpreisangebot.

Wie lange dauert es bis zum fertigen Verkehrswertgutachten?

In der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen. Läuft parallel eine Frist — etwa die einmonatige Einspruchsfrist gegenüber dem Finanzamt (§ 355 AO) —, legen Sie den Einspruch fristgerecht ein; das Gutachten reichen wir anschließend als Begründung nach. Drängt Ihr Anlass, sprechen Sie uns an: Wir nehmen den Auftrag dann vorrangig in die Bearbeitung. Eine kürzere Fertigstellung sagen wir damit nicht zu — die Beschaffung behördlicher Auskünfte liegt nicht in unserer Hand.

Worin unterscheidet sich das Vollgutachten vom Kurzgutachten?

Das Vollgutachten dokumentiert jede Annahme und jeden Rechenschritt und ist dadurch vor Gericht und Finanzamt verwertbar. Das Kurzgutachten ermittelt denselben Wert mit reduzierter Dokumentationstiefe — es eignet sich für private Entscheidungen, nicht für Behörden.

Gutachterausschuss oder zertifizierter Sachverständiger — wer erstellt mein Verkehrswertgutachten?

Beauftragen Sie uns. Unser Verkehrswertgutachten besteht vor Finanzamt und Gericht: Erstellt hat es ein Sachverständiger mit Zertifikat einer nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle — den Weg dorthin nennt das Bewertungsgesetz für den Wertnachweis (§ 198 Abs. 2 BewG). Planbar ist auch der Ablauf: Festpreis vor der Beauftragung und vom ermittelten Wert entkoppelt, Ortstermin nach Absprache, Fertigstellung in der Regel 4 bis 6 Wochen ab Beauftragung. Der zweite Weg führt zum Gutachterausschuss, der Gutachten auf Antrag erstattet (§ 193 Abs. 1 BauGB) — wer die Immobilie erst kaufen will, gehört dort regelmäßig nicht zu den Antragsberechtigten. Jetzt Gutachten anfragen

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Porträt Niko Caspers

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