ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Sachverstand ist unser einziges Produkt.

ALPHAUS Immobilienbewertung, ein Unternehmen der ALPHAUS Immobilien GmbH, ist eine Sachverständigengesellschaft mit Standorten in München (Karlsplatz) und Bad Reichenhall und Einsatzgebiet von München bis ins Berchtesgadener Land. Wir erstellen Gutachten für Eigentümer, Erbengemeinschaften, Anwälte, Steuerberater, Gerichte und Unternehmen. Unsere Honorare sind Festpreise: Die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung fest, danach ändert sich der Preis nicht mehr. Der Wert im Gutachten folgt allein den normierten Verfahren.

Wofür wir stehen

Besprechung in unserem Haus: drei Kollegen am Arbeitstisch mit Fachkommentar zur Wertermittlung und Lageplan

Geschäfts­füh­rung

Porträt Niko Caspers, professionell, neutraler Hintergrund

Niko Caspers

Geschäftsführer

Niko Caspers ist Geprüfter Immobilienwirt (DFI) und Sachverständiger für Immobilienbewertung — Zertifizierter Immobiliengutachter LS (DIAZert, entsprechend DIN EN ISO/IEC 17024); davon getrennt DEKRA-zertifiziert (Standard D1 und D2) und seit 2017 im Bewertungswesen tätig — mit über 600 erstellten Gutachten. Er verantwortet die fachlichen Standards des Hauses: die Methodik jeder Bewertung, die Qualitätssicherung jedes Gutachtens und die fachliche Weiterentwicklung des Teams. Als Autor unserer Fachbeiträge im Ratgeber steht er für die inhaltliche Richtigkeit aller Veröffentlichungen ein.

Zer­ti­fi­zie­run­gen

Geprüfter Immobilienwirt (DFI)

Immobilienwirtschaftlicher Studienabschluss · DFI Deutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft

Siegel: Zertifizierter Immobiliengutachter LS (DIAZert) — Personenzertifizierung Niko Caspers entsprechend der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 · Marktwertermittlung nach ImmoWertV für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Zertifizierter Immobiliengutachter LS (DIAZert)

Personenzertifizierung Niko Caspers entsprechend der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 · Marktwertermittlung nach ImmoWertV für Wohn- und Gewerbeimmobilien · DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Freiburg

Zertifikat Nr. DIA-IB-1292 · online prüfen: Urkunde · Badge

Siegel: DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 — Standard EFH / ZFH · Personenzertifizierung Niko Caspers

DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D1

Standard EFH / ZFH · Personenzertifizierung Niko Caspers · DEKRA

Siegel: DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D2 — Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · Personenzertifizierung Niko Caspers

DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D2

Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · Personenzertifizierung Niko Caspers · DEKRA

Für wen wir arbeiten

Private Eigentümer und Erbengemeinschaften machen den größten Teil unserer Auftraggeber aus. Daneben arbeiten wir regelmäßig für Fachanwälte für Erb- und Familienrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Banken, Hausverwaltungen, Unternehmen und Testamentsvollstrecker. Wenn Sie beruflich regelmäßig Bewertungen benötigen, sprechen Sie uns auf eine Zusammenarbeit an.

Unser Netzwerk

Erbschaft, Schenkung und steuerliche Gestaltung brauchen oft mehr als ein Gutachten. Wir kooperieren deshalb mit Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern und vermitteln Ihnen auf Wunsch eine passende Kanzlei aus unserem Netzwerk, kostenlos und unverbindlich. Die rechtliche und steuerliche Beratung erfolgt stets durch die Kanzlei selbst; wir liefern die belastbare Wertgrundlage, auf der sie aufbaut.

Häufige Fragen zu Qualifikation und Arbeitsweise

Welche Qualifikationen haben Ihre Sachverständigen?

Die Bewertung verantworten Sachverständige mit einer Zertifizierung entsprechend der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 (Zertifizierter Immobiliengutachter LS, DIAZert). Hinzu kommen die davon getrennten DEKRA-Zertifizierungen Standard D1 und D2 sowie der Abschluss als Geprüfter Immobilienwirt (DFI). Im Bewertungswesen sind wir seit 2017 tätig.

Ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 einer öffentlichen Bestellung gleichwertig?

Für die Immobilienbewertung ja — und praktisch heißt das: Beauftragen Sie uns. Unser Gutachten besteht vor Finanzamt und Gericht; das Bewertungsgesetz nennt es als tauglichen Nachweis, wenn der Sachverständige von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist (§ 198 Abs. 2 BewG) — diese Stelle hat der Gesetzgeber 2021 selbst in den Normtext geschrieben (Gesetz vom 16. Juli 2021, BGBl. I S. 2931). Jetzt Gutachten anfragen

Was bedeutet Ihre Qualifikation für die Anerkennung durch Finanzamt und Gericht?

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von einem zertifizierten Sachverständigen ist das Format, mit dem gegenüber dem Finanzamt ein niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG nachgewiesen wird und das in gerichtlichen Verfahren verwertbar ist. Entscheidend sind die Qualifikation des Sachverständigen und die nachvollziehbare Herleitung; Rückfragen von Finanzamt oder Gericht beantworten wir im Honorar inklusive.

Wie stellen Sie sicher, dass das Ergebnis neutral ist?

Über die Reihenfolge. Die Wertklasse, nach der sich unser Honorar bemisst, legen wir vor der Beauftragung anhand Ihrer Angaben fest; sie ändert sich nicht mehr, wenn das Gutachten später zu einem höheren Wert kommt. Es gibt also keinen wirtschaftlichen Anreiz, einen höheren oder niedrigeren Wert auszuweisen. Jede Annahme, jeder Vergleichswert und jeder Rechenschritt ist im Gutachten dokumentiert und damit auch für die Gegenseite nachprüfbar.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Wir arbeiten von unseren Büros in München (Karlsplatz 3) und Bad Reichenhall (Salzburger Straße 4) aus; das Einsatzgebiet reicht von München bis ins Berchtesgadener Land und grenznah in den Raum Salzburg. Objekte in Bayern bewerten wir nach BauGB und ImmoWertV, Objekte in Österreich nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG).

Welches Gutachten brauchen Sie?

  • DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
  • Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
  • Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
  • Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Porträt Niko Caspers

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Niko CaspersGeschäftsführer

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