Sachverstand ist unser einziges Produkt.
ALPHAUS Immobilienbewertung — ein Unternehmen der ALPHAUS Immobilien GmbH — ist eine Sachverständigengesellschaft mit Standorten in München (Karlsplatz) und Bad Reichenhall und Einsatzgebiet von München bis ins Berchtesgadener Land. Wir erstellen Gutachten für Eigentümer, Erbengemeinschaften, Anwälte, Steuerberater, Gerichte und Unternehmen. Unsere Honorare sind Festpreise und vom Ergebnis der Bewertung unabhängig — der Wert im Gutachten folgt allein den normierten Verfahren.
Wofür wir stehen
Nachvollziehbare Herleitung
Unsere Honorare sind Festpreise — unabhängig davon, welcher Wert am Ende im Gutachten steht. Der Wert folgt allein den normierten Verfahren, und jeder Rechenschritt ist im Gutachten dokumentiert.
Nachprüfbarkeit
Jede Annahme, jeder Vergleichswert, jeder Rechenschritt wird dokumentiert. Unsere Gutachten sind darauf ausgelegt, der Prüfung durch Finanzämter, Gerichte und die Gegenseite standzuhalten.
Geprüfte Qualifikation
Die Bewertung verantworten Sachverständige mit Zertifizierung entsprechend der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA Gutachter LS) — der weltweit geltenden Personenzertifizierung, die regelmäßig überwacht wird. Für den Wertnachweis gegenüber dem Finanzamt benennt das Bewertungsgesetz diese Zertifizierung selbst: Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten von Personen dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind (§ 198 Abs. 2 BewG). Diese Nennung ist keine Auslegung, sondern eine Entscheidung des Gesetzgebers: Er hat die nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle 2021 ausdrücklich in den Normtext aufgenommen (Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021, BGBl. I S. 2931); anzuwenden ist diese Fassung auf Bewertungsstichtage nach dem 22. Juli 2021 (§ 265 Abs. 12 BewG). Bei der Beleihungswertermittlung vermutet § 6 Satz 1 BelWertV aufgrund dieser Zertifizierung die erforderliche Qualifikation. Hinzu kommen die separaten DEKRA-Zertifizierungen Standard D1 und D2 (bis hin zu Wohn- und einfachen Gewerbeobjekten) sowie der Abschluss als Geprüfter Immobilienwirt (DFI).
Zwei Rechtsräume
Wir bewerten nach deutschem Recht (§ 194 BauGB, ImmoWertV) und nach österreichischem Liegenschaftsbewertungsgesetz — für die Grenzregion München–Salzburg ein entscheidender Vorteil.
Geschäftsführung

Niko Caspers
Geschäftsführer
Niko Caspers ist Geprüfter Immobilienwirt (DFI) und Sachverständiger für Immobilienbewertung — DIA Gutachter LS (Zertifizierung entsprechend DIN EN ISO/IEC 17024); davon getrennt DEKRA-zertifiziert (Standard D1 und D2) und seit 2017 im Bewertungswesen tätig — mit über 600 erstellten Gutachten. Er verantwortet die fachlichen Standards des Hauses: die Methodik jeder Bewertung, die Qualitätssicherung jedes Gutachtens und die fachliche Weiterentwicklung des Teams. Als Autor unserer Fachbeiträge im Ratgeber steht er für die inhaltliche Richtigkeit aller Veröffentlichungen ein.
Zertifizierungen
Geprüfter Immobilienwirt (DFI)
Immobilienwirtschaftlicher Studienabschluss · DFI Deutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft
Gutachter LS (DIA)
Zertifizierung entsprechend der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 · Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg (DIA)

DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Standard EFH / ZFH · Personenzertifizierung Niko Caspers · DEKRA

DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D2
Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · Personenzertifizierung Niko Caspers · DEKRA
Für wen wir arbeiten
Private Eigentümer und Erbengemeinschaften machen den größten Teil unserer Auftraggeber aus. Daneben arbeiten wir regelmäßig für Fachanwälte für Erb- und Familienrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Banken, Hausverwaltungen, Unternehmen und Testamentsvollstrecker. Wenn Sie beruflich regelmäßig Bewertungen benötigen, sprechen Sie uns auf eine Zusammenarbeit an.
Unser Netzwerk
Erbschaft, Schenkung und steuerliche Gestaltung brauchen oft mehr als ein Gutachten. Wir kooperieren deshalb mit Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern — und vermitteln Ihnen auf Wunsch eine passende Kanzlei aus unserem Netzwerk, kostenlos und unverbindlich. Die rechtliche und steuerliche Beratung erfolgt stets durch die Kanzlei selbst; wir liefern die belastbare Wertgrundlage, auf der sie aufbaut.
Häufige Fragen zu Qualifikation und Arbeitsweise
Welche Qualifikationen haben Ihre Sachverständigen?
Die Bewertung verantworten Sachverständige mit einer Zertifizierung entsprechend der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA Gutachter LS). Hinzu kommen die davon getrennten DEKRA-Zertifizierungen Standard D1 und D2 sowie der Abschluss als Geprüfter Immobilienwirt (DFI). Im Bewertungswesen sind wir seit 2017 tätig.
Ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 einer öffentlichen Bestellung gleichwertig?
Für die Immobilienbewertung ja — und praktisch heißt das: Beauftragen Sie uns. Unser Gutachten besteht vor Finanzamt und Gericht; das Bewertungsgesetz nennt es als tauglichen Nachweis, wenn der Sachverständige von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist (§ 198 Abs. 2 BewG) — diese Stelle hat der Gesetzgeber 2021 selbst in den Normtext geschrieben (Gesetz vom 16. Juli 2021, BGBl. I S. 2931). Wir sind nicht öffentlich bestellt und vereidigt — die Bestellung sprechen die nach Landesrecht zuständigen Stellen aus (§ 36 Abs. 1 GewO). Der Gutachterausschuss ist ein dritter Weg, wird aber nur auf Antrag tätig (§ 193 Abs. 1 BauGB). Jetzt Gutachten anfragen
Was bedeutet Ihre Qualifikation für die Anerkennung durch Finanzamt und Gericht?
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von einem zertifizierten Sachverständigen ist das Format, mit dem gegenüber dem Finanzamt ein niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG nachgewiesen wird und das in gerichtlichen Verfahren verwertbar ist. Eine automatische Anerkennung folgt daraus nicht — Finanzamt und Gericht prüfen jedes Gutachten im Einzelfall. Entscheidend sind die Qualifikation des Sachverständigen und die nachvollziehbare Herleitung; Rückfragen von Finanzamt oder Gericht beantworten wir im Honorar inklusive.
Wie stellen Sie sicher, dass das Ergebnis neutral ist?
Über den Festpreis. Unser Honorar steht vor der Beauftragung fest und ist vom ermittelten Wert entkoppelt — es gibt also keinen wirtschaftlichen Anreiz, einen höheren oder niedrigeren Wert auszuweisen. Jede Annahme, jeder Vergleichswert und jeder Rechenschritt ist im Gutachten dokumentiert und damit auch für die Gegenseite nachprüfbar.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Wir arbeiten von unseren Büros in München (Karlsplatz 3) und Bad Reichenhall (Salzburger Straße 4) aus; das Einsatzgebiet reicht von München bis ins Berchtesgadener Land und grenznah in den Raum Salzburg. Objekte in Bayern bewerten wir nach BauGB und ImmoWertV, Objekte in Österreich nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG).
Die Unternehmensgruppe im Film
Unser Haus verantwortet die Immobilienbewertung innerhalb der ALPHAUS-Gruppe. Der Film der Muttergesellschaft zeigt, woher wir kommen und in welcher Region wir arbeiten.
Welches Gutachten brauchen Sie?
- DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
- Rückmeldung bis zum nächsten Werktag
Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Ihr Ansprechpartner
Niko CaspersGeschäftsführer
Kostenlos · Unverbindlich · Antwort bis zum nächsten Werktag