ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Immobiliensachverständige für München, Rosenheim, Traunstein und das Berchtesgadener Land

Bei Finanzamt und Gericht anerkannte Gutachten für Ihre Immobilie

Bei Verkauf, Erbe, Finanzamt oder vor Gericht

  • Über 600 Gutachten erstellt
  • Persönliche Vor-Ort-Besichtigung – auch am Wochenende
  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) · DEKRA

Kostenlos & unverbindlich · Kurzfristige Termine möglich

Verkehrswertgutachten, Lageplan und Fachkommentar auf dem Arbeitstisch

Gutachten-Finder

Welches Gutachten brauchen Sie?

Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnung, Gewerbeeinheit oder Grundstück: Sie erhalten das passende Gutachten für Ihr Anliegen. Zwei Fragen, 60 Sekunden — und Sie wissen, welches Format Ihr Anlass erfordert.

1. Wofür brauchen Sie den Immobilienwert?

Was ist Ihr Anlass?

Jede Situation verlangt ein anderes Gutachten. Wir sagen Ihnen ehrlich, welches Sie brauchen und welches nicht.

Warum Eigentümer uns vertrauen

Ein Immobiliengutachten entscheidet oft über sechs- oder siebenstellige Vermögenswerte. Deshalb zählt eine Wertermittlung, die nachvollziehbar, belastbar und anerkannt ist.

  1. International anerkannte DIN EN ISO/IEC 17024

    Die weltweit geltende Personenzertifizierung, vom Bewertungsgesetz ausdrücklich als tauglicher Nachweis genannt (§ 198 Abs. 2 BewG) und regelmäßig überwacht.

  2. Festpreis statt Prozente

    Sie zahlen keinen Prozentsatz vom Immobilienwert: Die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung fest, danach ändert sich der Preis nicht mehr. Verbindliches Angebot vor Beauftragung.

  3. 9 Jahre Bewertungspraxis

    Über 600 Gutachten seit 2017. Viele unserer Auftraggeber kommen über Empfehlungen von Steuerberatern und Anwälten, von München bis ins Berchtesgadener Land.

  4. Deutschland und Österreich aus einer Hand

    Bewertung nach § 194 BauGB/ImmoWertV und nach österreichischem Liegenschaftsbewertungsgesetz. Beide Rechtsräume aus demselben Haus, ohne zweiten Gutachter jenseits der Grenze.

So einfach ist der Weg zu Ihrem Gutachten

  1. Ihre Anfrage

    Sie schildern Ihren Fall: online in 2 Minuten, telefonisch oder in unseren Büros in Bad Reichenhall und München. Wir sagen Ihnen ehrlich, welches Gutachten Sie brauchen und ob es sich lohnt.

  2. Fest­preis­an­ge­bot

    Bis zum nächsten Werktag erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Keine versteckten Kosten, keine Prozente vom Immobilienwert.

  3. Ortstermin & Bewertung

    Der Sachverständige besichtigt Ihr Objekt, beschafft die Unterlagen und ermittelt den Wert nach den normierten Verfahren.

  4. Gutachten & Unterstützung

    Fertigstellung innerhalb von 4 bis 6 Wochen ab Beauftragung, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen; Ortstermin und Bewertung liegen innerhalb dieser Spanne. Ihr Gutachten erhalten Sie digital und gedruckt; Rückfragen von Finanzamt oder Gericht beantworten wir inklusive.

Ihr Festpreisangebot bis zum nächsten Werktag

Hono­rar­über­sicht

Keine Prozente vom Immobilienwert, keine Überraschungen: Die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung fest, danach ändert sich der Preis nicht mehr.

Alle Preise inkl. MwSt. · Verbindliches Festpreisangebot vor jeder Beauftragung

Was Ihr Fall konkret kostet, verbindlich vor Beauftragung

Vor Ort in München und Südostbayern

Kurze Wege, lokale Marktkenntnis, Daten der örtlichen Gutachterausschüsse.

Häufige Fragen

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Bei uns gilt Festpreis statt Prozente vom Immobilienwert: Restnutzungsdauergutachten ab 1.650 €, Kurzgutachten ab 1.950 €, gerichtsfeste Verkehrswertgutachten ab 3.850 € (jeweils inkl. MwSt.). Grundlage unserer Kalkulation beim Verkehrswertgutachten ist die BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026; die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung anhand Ihrer Angaben fest, danach ändert sich der Preis nicht mehr. Vor jeder Beauftragung erhalten Sie ein verbindliches Angebot, kostenlos und unverbindlich.

Werden Ihre Gutachten von Finanzamt und Gericht anerkannt?

Unsere Gutachten werden von Sachverständigen mit Zertifizierung entsprechend der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 (Zertifizierter Immobiliengutachter LS, DIAZert) erstellt. Das Bewertungsgesetz nennt diese Personenzertifizierung ausdrücklich als tauglichen Nachweis: Als Beleg kann regelmäßig ein Gutachten von Personen dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert worden sind (§ 198 Abs. 2 BewG). Entscheidend sind Qualifikation und nachvollziehbare Herleitung. Ergänzend bestehen die separaten DEKRA-Zertifizierungen Standard D1 und D2 (Wohn- und einfache Gewerbeobjekte). Rückfragen der Behörden beantworten wir im Honorar inklusive.

Gutachterausschuss oder zertifizierter Sachverständiger: Was ist richtig für mich?

Wenn Sie ein Gutachten in der Hand haben wollen, das vor Finanzamt und Gericht besteht, beauftragen Sie uns. Erstellt wird es von einem Sachverständigen, den eine nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert hat. Das ist der Weg, den das Bewertungsgesetz für den Wertnachweis nennt (§ 198 Abs. 2 BewG). Die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung fest; der Festpreis ändert sich nicht mehr, wenn das Gutachten später zu einem höheren Wert kommt. Rückfragen von Finanzamt und Gericht sind im Honorar enthalten. Den Gutachterausschuss als zweiten Weg erreichen Sie über einen Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Als Kaufinteressent vor dem Erwerb oder als Ehegatte ohne eigene Grundbuchposition gehören Sie dort regelmäßig nicht zu den Antragsberechtigten. Jetzt Gutachten anfragen

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Wir bewerten Immobilien in ganz Südostbayern, von der Landeshauptstadt München über Rosenheim und Traunstein bis ins Berchtesgadener Land; grenznah auch in Stadt und Umgebung Salzburg. Für die Immobilienbewertung in Bad Reichenhall sind wir mit unserem Büro in der Stadt selbst vertreten. Ortstermine übernimmt ein Sachverständiger aus der Region.

Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

Die erste Einschätzung erhalten Sie bis zum nächsten Werktag. Das Gutachten selbst (Restnutzungsdauer-, Kurz- oder Verkehrswertgutachten) stellen wir innerhalb von 4 bis 6 Wochen fertig, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen. Bei laufenden Fristen priorisieren wir Ihren Fall: Gegen einen Steuerbescheid legen Sie den Einspruch fristgerecht innerhalb eines Monats ein (§ 355 AO). Damit ist die Frist gewahrt; das Gutachten reichen wir anschließend als Begründung nach.

Arbeiten Sie mit Fachanwälten und Steuerberatern zusammen?

Ja. Wir arbeiten eng mit Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern zusammen. Viele unserer Aufträge kommen über deren Empfehlungen. Wenn Sie für Ihren Fall noch keine rechtliche oder steuerliche Begleitung haben, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch eine passende Kanzlei aus unserem Netzwerk, kostenlos und unverbindlich. Die rechtliche und steuerliche Beratung erfolgt dabei stets durch die Kanzlei selbst.

Warum nicht einfach die kostenlose Bewertung eines Maklers nehmen?

Eine Makler-Einschätzung ist eine kostenlose Preisempfehlung für den Verkauf. Sie folgt keiner normierten Methodik und ist vor Finanzamt oder Gericht nicht verwertbar. Ein zertifizierter Sachverständiger arbeitet methodisch gebunden, dokumentiert jede Annahme und haftet für sein Gutachten. Sein Honorar ist ein Festpreis, der vor der Beauftragung feststeht und sich nicht mehr ändert, wenn das Gutachten später zu einem höheren Wert kommt.

Ihr Gutachten jetzt anfragen

  • DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
  • Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
  • Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
  • Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Porträt Niko Caspers

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Niko CaspersGeschäftsführer

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