Scheidung: Ein neutraler Wert, den beide Seiten akzeptieren
Ob Zugewinnausgleich, Auszahlung des Partners oder Verkauf — ein unabhängiges Gutachten ersetzt den Streit um Zahlen durch eine belastbare Grundlage.
Kostenlos · Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
- International anerkannte DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort bis Salzburg
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Bei Trennung und Scheidung ist die gemeinsame Immobilie fast immer der größte Vermögenswert — und der größte Streitpunkt. Wer die Immobilie behalten will, rechnet sie tendenziell niedrig; wer ausgezahlt wird, rechnet hoch. Zwei Makler-Einschätzungen, die 150.000 € auseinanderliegen, sind keine Seltenheit.
Ein Sachverständigengutachten löst dieses Patt: Es ermittelt den Verkehrswert neutral, methodisch nachvollziehbar und stichtagsbezogen. Viele Familienrechtsanwälte empfehlen ein gemeinsames Gutachten beider Ehegatten — das spart die Kosten zweier Parteigutachten und wird von Familiengerichten regelmäßig als Grundlage akzeptiert.
Wir arbeiten in dieser Situation bewusst diskret und neutral: Wir vertreten keine Seite, kommunizieren auf Wunsch mit beiden Parteien gleichermaßen und dokumentieren jede Annahme so, dass sie auch der Anwalt der Gegenseite nachvollziehen kann.
Wann Sie dieses Gutachten brauchen
- Zugewinnausgleich: Anfangs- und Endvermögen belegen
- Übernahme der Immobilie durch einen Ehegatten mit Auszahlung
- Verkaufsentscheidung: realistische Erlösbasis für beide Seiten
- Drohende Teilungsversteigerung abwenden
- Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung vorbereiten
Was im Honorar enthalten ist
- Neutrales Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
- Stichtagsbewertung (z. B. Zustellung des Scheidungsantrags) — auch rückwirkend
- Auf Wunsch zwei Stichtage in einem Auftrag (Anfangs-/Endvermögen)
- Diskrete Abwicklung, auf Wunsch Kommunikation mit beiden Parteien
- Gerichtsfeste Dokumentation für das familiengerichtliche Verfahren
- Honorar
- Festpreis ab 1.990 € inkl. MwSt.; bei gemeinsamer Beauftragung teilen sich die Parteien das Honorar — deutlich günstiger als zwei Parteigutachten und ein verlängerter Rechtsstreit.
- Bearbeitungsdauer
- 2–3 Wochen; bei anhängigem Verfahren nach Absprache schneller.
Immobilienbewertung bei Scheidung vor Ort
Häufige Fragen zum Thema Immobilienbewertung bei Scheidung
Reicht die kostenlose Bewertung eines Maklers?
Für den Zugewinnausgleich in der Regel nicht. Makler-Einschätzungen sind unverbindlich, methodisch nicht dokumentiert und werden von der Gegenseite (und vom Gericht) leicht angegriffen. Ein Sachverständigengutachten hält dieser Prüfung stand.
Welcher Stichtag ist für den Zugewinn maßgeblich?
Für das Endvermögen die Zustellung des Scheidungsantrags, für das Anfangsvermögen der Tag der Eheschließung. Beide Stichtage können wir rückwirkend bewerten — auf Wunsch in einem kombinierten Auftrag.
Können wir das Gutachten gemeinsam beauftragen?
Ja, das ist sogar der häufigste und günstigste Weg. Beide Ehegatten beauftragen gemeinsam, erhalten dasselbe Gutachten und teilen sich das Honorar. Als neutrale Sachverständige stehen wir dabei keiner Seite näher als der anderen.
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Niko CaspersGeschäftsführer
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