ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Welches Gutachten brauchen Sie wirklich?

Zwei Fragen, 60 Sekunden — und Sie wissen, welches Format Ihr Anlass erfordert. Ohne E-Mail-Adresse, ohne Registrierung.

1. Wofür brauchen Sie den Immobilienwert?

Alle Gutachtenarten im Überblick

Häufige Fragen

Warum gibt es verschiedene Gutachtenarten?

Weil die Anforderungen unterschiedlich sind: Das Finanzamt verlangt eine vollständige, normierte Dokumentation (Verkehrswertgutachten), für private Entscheidungen genügt eine kompakte Ausfertigung (Kurzgutachten), und für die AfA-Erhöhung gibt es ein eigenes Spezialformat (Restnutzungsdauergutachten). Das falsche Format bedeutet entweder unnötige Kosten oder ein wertloses Papier.

Was passiert, wenn ich das falsche Gutachten beauftrage?

Der häufigste teure Fehler: ein Kurzgutachten für das Finanzamt — es wird zurückgewiesen, das Honorar ist verloren. Deshalb prüfen wir vor jeder Beauftragung Ihren Anlass und sagen Ihnen ehrlich, welches Format Sie brauchen.

Ist die Empfehlung des Gutachten-Finders verbindlich?

Sie ist eine fundierte erste Orientierung. Verbindlich wird die Empfehlung, sobald ein Sachverständiger Ihren konkreten Fall geprüft hat — das ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Der Finder empfiehlt ein Gutachten — kann ich dafür auch den Gutachterausschuss beauftragen?

Beauftragen können Sie uns in jedem Fall — und für das Format, das der Finder ausgibt, sind Sie bei uns richtig. Verkehrswert- und Kurzgutachten, Restnutzungsdauer und Mietwert erstellen wir aus einer Hand, zum Festpreis, der vor der Beauftragung feststeht; das Verkehrswertgutachten besteht vor Finanzamt und Gericht, erstellt von einem Sachverständigen, den eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert hat (§ 198 Abs. 2 BewG). Beim Gutachterausschuss gibt es diese Auswahl nicht: Sein Gutachten ist das über den Verkehrswert, und es setzt einen Antrag voraus (§ 193 Abs. 1 BauGB) — als Kaufinteressent vor dem Erwerb oder als Ehegatte ohne eigene Grundbuchposition gehören Sie dort in aller Regel nicht zu den Antragsberechtigten. Jetzt Gutachten anfragen

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