Wohnflächenberechnung nach WoFlV: Quadratmeter, die Bank und Finanzamt nachvollziehen können
Wohnfläche berechnen lassen — nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) und DIN 277, mit Prüfstempel des Sachverständigen als belastbarem Nachweis für Bank und Finanzamt. Auf Wunsch mit Aufmaß per LiDAR-Scanner und neuen bemaßten Grundrissen, Schnitten, Ansichten oder Kubaturberechnung.
Kostenlos · Unverbindlich · Antwort bis zum nächsten Werktag
- DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
- Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Kaum eine Zahl entscheidet über so viel Geld wie die Wohnfläche. Sie bestimmt Miethöhe und Mieterhöhung, Kaufpreis und Nebenkostenabrechnung, Beleihungswert und Versicherungssumme. Im Mietverhältnis kann bereits eine um mehr als zehn Prozent zu geringe Wohnfläche eine Mietminderung und Rückforderungen auslösen; beim Kauf kann jede unzutreffende Flächenangabe zu einem überhöhten Kaufpreis führen — im Streitfall landet beides vor Gericht. Eine fachgerechte Wohnflächenberechnung schafft die belastbare Grundlage, auf die sich alle Beteiligten verlassen.
Ihre Wohn-, Nutz- und Gewerbeflächen berechnen Architekten und Planer nach den maßgeblichen Regelwerken — die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV), die übrigen Grund- und Nutzungsflächen nach DIN 277 (für gewerbliche Mietflächen ergänzend nach der gif-Richtlinie MF-G). Jede Berechnung wird vom Sachverständigen geprüft und mit seinem Prüfstempel bestätigt — eine belastbare Grundlage, wie sie Banken und Finanzämter für den Flächennachweis erwarten. Sie erhalten keine grobe Schätzung, sondern ein nachvollziehbar hergeleitetes, prüffähiges Dokument. Dass es dabei auf die Regeln ankommt, zeigen die Anrechnungssätze des § 4 WoFlV: Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen (Nr. 4); Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens einem und weniger als zwei Metern zur Hälfte (Nr. 2). Flächen unterhalb eines Meters führt die Verordnung nicht auf — sie bleiben damit außer Ansatz. Bei einer Dachgeschosswohnung entscheidet allein das über zweistellige Quadratmeterzahlen.
Zwei Wege führen zum Ziel. Beim Aufmaß vor Ort nehmen wir Ihr Objekt mit einem LiDAR-Scanner auf: Das Gerät erfasst die Räume als dreidimensionale Punktwolke, aus der wir die Grundrisse zeichnen und die Flächen ableiten. Gegenüber dem Handaufmaß mit Zettel und Laserdistanzmesser entfällt damit die manuelle Übertragung, und der Bestand ist zugleich vollständig dokumentiert — auch für spätere Umbauplanungen. Wir haften für die Richtigkeit im Rahmen unserer Berufshaftpflicht — für Objekte im Raum München und Salzburg übernehmen wir den Ortstermin, Anfahrt inklusive. Oder Sie laden Ihre Bestandsgrundrisse hoch: Daraus erstellen wir neue, bemaßte Grundrisse samt Flächenberechnung, und das geprüfte, gestempelte PDF liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage in Ihrem Postfach — deutschlandweit. Den Festpreis nennen wir Ihnen vorab, kostenlos und unverbindlich.
Wann Sie dieses Gutachten brauchen
- Bankfinanzierung und Beleihung: belastbare Wohnfläche statt Schätzwert im Finanzierungsantrag
- Verkauf und Kauf: Schutz vor falschen Flächenangaben im Exposé
- Mietvertrag, Mieterhöhung und Betriebskostenabrechnung nach tatsächlicher Wohnfläche
- Finanzamt: Flächennachweis, etwa bei Vermietung oder häuslichem Arbeitszimmer
- Teilungserklärung und Aufteilung in Wohnungseigentum (WEG)
- Umbau, Anbau oder Modernisierung — neue Flächen prüffähig dokumentiert
- Gerichtliche Auseinandersetzung um Flächenabweichung und Mietminderung
- Grundlage für Verkehrswert-, Beleihungswert- oder Kaufpreisermittlung
Was im Honorar enthalten ist
- Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Grund- und Nutzungsflächen nach DIN 277 (gewerbliche Mietflächen nach gif MF-G)
- Berechnung durch Architekten oder Planer — Prüfstempel des Sachverständigen inklusive
- Aufmaß vor Ort mit LiDAR-Scanner: dreidimensionale Bestandserfassung — Anfahrt inklusive, Haftung im Rahmen der Berufshaftpflicht
- Alternativ ohne Ortstermin: Neuzeichnung Ihrer Bestandspläne als bemaßte, geprüfte Grundrisse im PDF (ab 950 €)
- Optional: Schnitte und Ansichten
- Optional: Kubaturberechnung (Brutto-Rauminhalt/BRI)
- Belastbarer Flächennachweis für Bank und Finanzamt; vor Gericht als fundierter Parteivortrag verwendbar
- Honorar
- Fester Preis nach Objektgröße und Leistungsumfang: Die Neuzeichnung aus Ihren Bestandsplänen ab 950 € inkl. MwSt. Das Aufmaß vor Ort mit dem LiDAR-Scanner samt neu gezeichneten Grundrissen liegt für ein Einfamilienhaus in der Regel ab 1.950 € inkl. MwSt., Anfahrt im Raum München–Salzburg inklusive. Muss die Bauakte eingesehen werden, weisen wir die Behördengebühr vorab aus. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
- Bearbeitungsdauer
- Aus Ihren Bestandsgrundrissen in der Regel innerhalb weniger Werktage; mit Aufmaß vor Ort nach Terminvereinbarung. Die genauen Bearbeitungszeiten sehen Sie direkt im Anfrageformular.
Wohnflächenberechnung vor Ort
Häufige Fragen zum Thema Wohnflächenberechnung
Wie läuft das Aufmaß mit dem LiDAR-Scanner ab?
Wir stellen den Scanner in Ihrem Objekt auf; er erfasst jeden Raum als dreidimensionale Punktwolke — Wände, Öffnungen, Deckenhöhen und Dachschrägen in einem Durchgang. Aus dieser Punktwolke zeichnen wir anschließend die bemaßten Grundrisse und leiten die Flächen nach WoFlV ab. Gegenüber dem Handaufmaß entfällt die handschriftliche Zwischenstufe, in der Übertragungsfehler entstehen, und der erfasste Bestand bleibt als Datengrundlage erhalten — etwa für eine spätere Umbauplanung.
Können Sie Grundrisse auch ohne Ortstermin neu zeichnen?
Ja. Wenn Bestandspläne vorliegen — Baupläne, alte Grundrisse oder die Anlagen zur Teilungserklärung —, zeichnen wir daraus neue, bemaßte Grundrisse und berechnen die Flächen. Das beginnt bei 950 € inklusive Mehrwertsteuer und funktioniert deutschlandweit, weil kein Ortstermin nötig ist. Die Grenze des Verfahrens sollten Sie kennen: Wir können nur abbilden, was in den Plänen steht. Umbauten, die nie eingezeichnet wurden, bleiben unentdeckt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Plan und tatsächlicher Bestand übereinstimmen, ist das Aufmaß vor Ort der richtige Weg.
Was kostet eine Wohnflächenberechnung?
Wir arbeiten zum Festpreis. Die Neuzeichnung aus Ihren Bestandsplänen beginnt bei 950 € inklusive Mehrwertsteuer. Kommt das Aufmaß vor Ort mit dem LiDAR-Scanner und neu gezeichneten Grundrissen hinzu, liegt der Festpreis für ein Einfamilienhaus in der Regel ab 1.950 € inklusive Mehrwertsteuer. Was Ihr Fall kostet, hängt von Objektgröße und Zusatzleistungen wie Schnitten, Ansichten oder Kubaturberechnung ab — Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot, die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Wie werden Dachschrägen, Balkone und Keller bei der Wohnfläche angerechnet?
Nach der Wohnflächenverordnung gilt: ab 2 m lichter Höhe zählt die Fläche voll, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht — deshalb werden Dachschrägen anteilig gerechnet. Balkone, Loggien und Terrassen fließen in der Regel zu einem Viertel ein, höchstens zur Hälfte. Keller, Waschküche und Heizraum zählen nicht zur Wohnfläche. Genau diese Regeln übersehen laienhafte Angaben aus Exposé oder altem Mietvertrag am häufigsten.
Ist die Berechnung für Bank, Finanzamt und Gericht verwendbar?
Ja. Die Berechnung folgt den maßgeblichen Regelwerken (WoFlV, DIN 277) und wird vom Sachverständigen geprüft und gestempelt — eine belastbare Grundlage, wie sie Banken und Finanzämter für den Flächennachweis erwarten. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist sie als fundierter Parteivortrag verwendbar; dort empfehlen wir das Aufmaß vor Ort, weil es auf eigener Messung beruht, für die wir im Rahmen unserer Berufshaftpflicht einstehen.
Wie läuft die Berechnung aus meinen Bestandsgrundrissen ab?
Sie laden Ihre vorhandenen Grundrisse hoch — auch ältere oder eingescannte Pläne. Unsere Architekten und Planer erstellen daraus neue, bemaßte Grundrisse und berechnen die Flächen nach WoFlV bzw. DIN 277. Das geprüfte und vom Sachverständigen gestempelte PDF erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage. Da die Berechnung auf Ihren Unterlagen beruht, gilt hierfür ein Haftungsausschluss für die Richtigkeit der Bestandspläne — beim Aufmaß vor Ort nimmt dagegen ein Techniker oder Sachverständiger das Objekt persönlich auf, und wir haften im Rahmen unserer Berufshaftpflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche (WoFlV) und Grundfläche (DIN 277)?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist der auch im Mietrecht übliche Maßstab für die Wohnfläche — mit Anrechnungsregeln etwa für Dachschrägen und Balkone. Die DIN 277 ermittelt dagegen sämtliche Grund- und Nutzungsflächen eines Gebäudes (Nutzungs-, Technik- und Verkehrsflächen) sowie den Brutto-Rauminhalt für die Kubatur; für gewerbliche Mietflächen kommt ergänzend die gif-Richtlinie MF-G hinzu. Welche Norm Ihr Zweck verlangt, klären wir vor der Beauftragung.
Bekomme ich auch neue, bemaßte Grundrisse, Schnitte und Ansichten?
Ja, auf Wunsch. Aus dem Aufmaß vor Ort oder aus Ihren Bestandsplänen erstellen unsere Architekten und Planer neue, bemaßte Grundrisse; ergänzend sind Schnitte, Ansichten und eine Kubaturberechnung (Brutto-Rauminhalt) möglich. So erhalten Sie Flächennachweis und prüffähige Planunterlagen in einem Durchgang — praktisch für Finanzierung, Verkauf oder Umbauplanung.
Erstellt der Gutachterausschuss auch Wohnflächenberechnungen?
Für die Wohnflächenberechnung beauftragen Sie uns. Wir messen vor Ort auf, rechnen die Fläche nach der einschlägigen Regel — Wohnflächenverordnung oder DIN 277 — prüffähig ab und halten fest, was ganz, was anteilig und was gar nicht angerechnet wurde: eine Grundlage, wie sie Banken und Finanzämter für den Flächennachweis erwarten, auf Wunsch mit neuen bemaßten Grundrissen aus demselben Termin. Für die reine Flächenermittlung ist der Gutachterausschuss nicht der richtige Adressat: Sein gesetzlicher Auftrag zielt auf das Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB), in das die Fläche nur als Eingangsgröße einfließt. Der Festpreis steht vorher fest. Jetzt Festpreis anfragen
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Niko CaspersGeschäftsführer
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