ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Mietwertgutachten: die ortsübliche Vergleichsmiete belastbar nachgewiesen

Ob Mieterhöhung nach § 558 BGB, verbilligte Vermietung vor dem Finanzamt oder Wohnvorteil im Familienrecht — der zertifizierte Sachverständige ermittelt den Mietwert neutral, methodisch und zum ergebnisunabhängigen Festpreis.

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Ertragswertberechnung im Gutachten: Mietansätze je Nutzungsart in Euro pro Quadratmeter

Ein Mietwertgutachten ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung oder Gewerbeeinheit. Maßstab ist § 558 Abs. 2 BGB: die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage — einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit — in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Der Sachverständige übersetzt diese abstrakten Kriterien in einen belastbaren Mietwert für genau Ihr Objekt, statt es grob in eine Mietspiegel-Spanne einzuordnen.

Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB muss begründet werden (§ 558a Abs. 1 BGB). Absatz 2 zählt dafür Begründungsmittel auf — mit dem Wort insbesondere, der Katalog ist also nicht abschließend: Mietspiegel, Mietdatenbank, das mit Gründen versehene Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und der Verweis auf drei Vergleichswohnungen. Diese öffentliche Bestellung haben wir nicht — wir sind zertifiziert und sagen das an dieser Stelle offen, weil es für Ihre Entscheidung zählt. Unser Mietwertgutachten leitet die ortsübliche Vergleichsmiete nach den Kriterien des § 558 Abs. 2 BGB her: als belastbare Grundlage, um zu prüfen, ob eine Erhöhung überhaupt trägt, als Argument in der Verhandlung und im Streitfall als qualifizierter Parteivortrag — eine gerichtliche Beweisaufnahme ersetzt es nicht.

Unsere Neutralität ergibt sich nicht aus Versprechen, sondern aus der Konstruktion: Wir arbeiten zum Festpreis, der vom ermittelten Mietwert unabhängig ist, wenden die normierten Kriterien des § 558 BGB an und stehen für unser Ergebnis im Rahmen der Berufshaftpflicht ein. Erstellt werden die Gutachten von Sachverständigen mit Zertifizierung nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA). Ob Sie als Vermieter erhöhen oder als Mieter eine Forderung prüfen wollen — die Methodik bleibt dieselbe.

Der Mietwert ist weit über das Mietrecht hinaus relevant: Das Finanzamt prüft bei verbilligter Vermietung die 66-Prozent-Grenze des § 21 Abs. 2 EStG, das Familiengericht rechnet den Wohnvorteil beim Unterhalt an, und bei Gewerbeflächen geht es um die Marktmiete für Vertrag, Verlängerungsoption oder Wertsicherung. In einer kostenfreien Ersteinschätzung klären wir vorab, welche Form des Gutachtens Ihr Anlass verlangt und ob sich der Aufwand für Sie rechnet.

Wann Sie dieses Gutachten brauchen

  • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB): Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 BGB als Grundlage für Prüfung und Verhandlung
  • Kein Mietspiegel vorhanden oder der Mietspiegel bildet Ihr Objekt nicht zutreffend ab
  • Verbilligte Vermietung an Angehörige: 66-Prozent-Grenze des § 21 Abs. 2 EStG absichern
  • Wohnvorteil im Familienrecht: objektiver Wohnwert für Unterhalt und Zugewinnausgleich
  • Gewerbemiete: Marktmiete für Vertragsabschluss, Verlängerungsoption oder Wertsicherungsklausel
  • Mietminderungs-, Kündigungs- und Räumungsstreitigkeiten (§ 573 BGB): neutrale Mietwertbasis, auch für die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB

Was im Honorar enthalten ist

  • Ortsbesichtigung und Aufnahme von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage
  • Bewertung der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit als preisbildendem Merkmal
  • Auswertung von Mietspiegel, Mietdatenbanken und eigener Vergleichsmietendatenbasis
  • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach den Kriterien des § 558 Abs. 2 BGB
  • Bei Gewerbeflächen: Marktmietermittlung über Vergleichs- und Ertragsgesichtspunkte
  • Schriftliches, nachvollziehbar hergeleitetes Gutachten mit dokumentierten Vergleichsdaten
  • Verwendbar, um eine Mieterhöhung anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 BGB) zu prüfen und zu verhandeln, oder als Nachweis der ortsüblichen Miete gegenüber dem Finanzamt
  • Beantwortung von Rückfragen der Gegenseite, des Finanzamts oder Ihres Anwalts inklusive
Honorar
Das Honorar vereinbaren wir vorab als Festpreis nach Umfang und Zweck — es ist vom ermittelten Mietwert unabhängig. Ein Mietwertgutachten zur Vorbereitung einer Mieterhöhung fällt deutlich schlanker aus als ein Verkehrswert-Vollgutachten; ein steuerlich oder familienrechtlich verwertbares Gutachten erfordert mehr Tiefe. Sie erhalten vor der Beauftragung ein verbindliches Angebot inkl. MwSt., die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer
In der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen ab Beauftragung, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen; bei laufenden Fristen priorisieren wir Ihren Fall und stimmen den Zeitplan mit Ihnen ab. Eine Rechtsfrist wahrt dabei nicht das Gutachten, sondern der fristgerechte Schriftsatz — etwa der Einspruch gegenüber dem Finanzamt (§ 355 AO) oder der Schriftsatz Ihres Anwalts; das Gutachten folgt anschließend als Begründung. Soll das Gutachten dagegen eine Mieterhöhung vorbereiten, brauchen Sie den ermittelten Mietwert, bevor Sie das Verlangen aufsetzen — es ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen (§ 558a Abs. 1 BGB). Planen Sie diese Spanne deshalb vor dem Versand ein.

Mietwertgutachten vor Ort

Häufige Fragen zum Thema Mietwertgutachten

Kann ich Ihr Mietwertgutachten für eine Mieterhöhung verwenden?

Zuerst die Anforderung: Als Begründungsmittel nennt § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB das mit Gründen versehene Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Diese öffentliche Bestellung haben wir nicht — wir sind von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert. Wofür unser Gutachten trägt: Es leitet die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 BGB her und zeigt, ob und wie weit eine Erhöhung trägt — Ihr Argument gegenüber dem Mieter, im Streitfall qualifizierter Parteivortrag. Außerhalb des Wohnraummietrechts trägt es ohnehin — bei verbilligter Vermietung an Angehörige (§ 21 Abs. 2 EStG), beim Wohnvorteil im Familienrecht und bei der Gewerbemiete. Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB bleibt in jedem Fall zu beachten.

Wir haben doch einen Mietspiegel — wozu dann ein Gutachten?

Der Mietspiegel bildet die Gemeinde im Durchschnitt ab. Er hilft nicht weiter, wenn er nur einfach und nicht qualifiziert ist, Ihr Objekt außerhalb seines Anwendungsbereichs liegt, das Baujahr oder eine besondere Ausstattung nicht erfasst wird oder die Spanne so breit bleibt, dass sie kaum etwas aussagt. Das Gutachten ordnet Ihre Wohnung konkret ein, statt sie einer Tabellenzeile zuzuschlagen — und trägt auch dort, wo gar kein Mietspiegel existiert.

Wie hilft ein Mietwertgutachten bei verbilligter Vermietung an Angehörige?

Vermieten Sie an Kinder oder Eltern unter dem Marktniveau, prüft das Finanzamt § 21 Abs. 2 EStG: Ab 66 Prozent der ortsüblichen Miete bleibt der volle Werbungskostenabzug erhalten. Zwischen 50 und 66 Prozent ist eine Totalüberschussprognose nötig, darunter wird in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Ein Gutachten weist die ortsübliche Miete belastbar nach — die Bezugsgröße, an der diese Grenzen gemessen werden.

Was hat der Wohnvorteil im Familienrecht mit der Miete zu tun?

Wer nach der Trennung im eigenen Haus wohnen bleibt, spart Miete — dieser Wohnvorteil wird beim Ehegatten- und Kindesunterhalt als Einkommen angerechnet und kann in den Zugewinnausgleich einfließen. Bemessungsgröße ist der objektive Wohnwert, also die am Markt erzielbare Miete. Ein Mietwertgutachten liefert diesen Wert neutral und nachvollziehbar — eine belastbare Grundlage, die beide Seiten und der Anwalt prüfen können.

Gilt die ortsübliche Vergleichsmiete auch für Gewerbe?

Nein. Die Regeln der §§ 558 ff. BGB gelten nur für Wohnraum. Bei Gewerbeflächen ist die Miete frei verhandelbar; hier ermitteln wir die Marktmiete über Vergleichsobjekte und Ertragsgesichtspunkte. Gebraucht wird sie etwa für die Ausübung einer Verlängerungsoption, für Wertsicherungs- oder Staffelklauseln, zur Prüfung der Angemessenheit sowie beim An- und Verkauf oder der Bilanzierung. Die Systematik unterscheidet sich also grundlegend von der Wohnraummiete.

Ist das Mietwertgutachten gerichtsfest?

Ein Privatgutachten ist im Prozess qualifizierter Parteivortrag, kein gerichtliches Beweismittel — volle Beweiskraft entfaltet allein ein vom Gericht bestellter Sachverständiger. Für ein Mieterhöhungsverlangen benennt § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen; unser Gutachten trägt dort als Grundlage der Prüfung und der Verhandlung, nicht als dieses Begründungsmittel. Für Anlässe, die ausdrücklich ein gerichtsfestes Wertgutachten verlangen, sprechen Sie uns auf ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB an; die passende Form klären wir vorab mit Ihnen.

Erstellt der Gutachterausschuss auch Mietwertgutachten?

Für ein Mietwertgutachten sind Sie bei uns richtig. Wir leiten die ortsübliche Vergleichsmiete, den Fremdvergleich bei verbilligter Vermietung an Angehörige oder den Wohnvorteil im Familienrecht jeweils nach dem Maßstab her, den Miet-, Steuer- oder Unterhaltsrecht verlangt — verantwortet von einem Sachverständigen, dessen Zertifikat von einer nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle stammt. Für Mietwerte ist der Gutachterausschuss nicht zuständig: Sein gesetzlicher Auftrag zielt auf den Verkehrswert von Grundstücken (§ 193 Abs. 1 BauGB). Mietwert und Verkehrswert erhalten Sie bei uns aus einem Ortstermin, zum vorab feststehenden Festpreis. Jetzt Gutachten anfragen

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Porträt Niko Caspers

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