Restnutzungsdauergutachten: Jahr für Jahr weniger Steuern auf Ihre Vermietung
Verkürzte Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nachweisen und die AfA von 2 % auf oft 3–5 % erhöhen — mit einem Gutachten, das den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht.
Kostenlos · Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
- International anerkannte DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort bis Salzburg
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Vermieter schreiben Gebäude standardmäßig mit 2 % jährlich ab — unterstellt werden 50 Jahre Nutzungsdauer. Bei älteren Objekten ist die tatsächliche Restnutzungsdauer häufig deutlich kürzer. Genau das dürfen Sie dem Finanzamt nachweisen: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt die Abschreibung nach der tatsächlichen Restnutzungsdauer.
Der Bundesfinanzhof hat diesen Nachweis durch Sachverständigengutachten ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19). Die Finanzverwaltung stellt seither konkrete Anforderungen an Methodik und Qualifikation — unsere Gutachten sind auf diese Anforderungen zugeschnitten und werden von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt.
Das Ergebnis: Statt 2 % schreiben viele unserer Auftraggeber 3 bis 5 % jährlich ab. Bei einem Gebäudewertanteil von 400.000 € bedeutet der Schritt von 2 % auf 4 % eine zusätzliche Abschreibung von 8.000 € pro Jahr — das Gutachten amortisiert sich meist im ersten Jahr.
Wann Sie dieses Gutachten brauchen
- Kauf einer vermieteten Bestandsimmobilie (idealer Zeitpunkt: direkt nach Erwerb)
- Bestandsobjekte, deren AfA-Potenzial nie geprüft wurde
- Erbschaft oder Schenkung vermieteter Immobilien
- Objekte mit Baujahr vor ca. 1995 — hier ist das Potenzial am größten
Was im Honorar enthalten ist
- Prüfung des Einsparpotenzials vorab — kostenfrei und unverbindlich
- Objektaufnahme (vor Ort oder je nach Objekt digital gestützt)
- Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach anerkannter Methodik
- Gutachten entsprechend den Anforderungen der Finanzverwaltung
- Unterstützung bei Rückfragen des Finanzamts inklusive
- Honorar
- Festpreis in der Regel ab 749 € inkl. MwSt. je Objekt — bei mehreren Einheiten mit Staffelpreisen. Vorab prüfen wir kostenfrei, ob sich das Gutachten für Sie rechnet.Ihre AfA-Ersparnis jetzt berechnen →
- Bearbeitungsdauer
- Fertigstellung in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.
Restnutzungsdauergutachten vor Ort
Häufige Fragen zum Thema Restnutzungsdauergutachten
Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?
Der BFH hat den Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer durch Gutachten bestätigt; das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 definiert die Anforderungen. Unsere Gutachten folgen dieser Methodik und werden von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt — genau die Qualifikation, die die Finanzverwaltung verlangt. Bei Rückfragen des Finanzamts unterstützen wir Sie ohne Zusatzkosten.
Wie viel Steuerersparnis ist realistisch?
Das hängt von Gebäudewert, Alter und Ihrem Steuersatz ab. Typisch: Ein 1975 gebautes Mehrfamilienhaus mit 600.000 € Gebäudewertanteil, Restnutzungsdauer 30 statt 50 Jahre — die jährliche AfA steigt von 12.000 € auf 20.000 €. Bei 42 % Steuersatz sind das über 3.300 € Ersparnis pro Jahr, über die Haltedauer oft ein sechsstelliger Betrag.
Lohnt sich das Gutachten auch bei neueren Gebäuden?
Bei Baujahren ab ca. 2005 ist das Potenzial meist gering. Genau deshalb prüfen wir Ihr Objekt kostenfrei vorab — Sie beauftragen nur, wenn sich das Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit rechnet.
Muss der Sachverständige vor Ort besichtigen?
Die Finanzverwaltung erwartet eine fundierte Objektkenntnis. Je nach Objekt und Unterlagenlage arbeiten wir mit Ortstermin oder mit einer strukturierten digitalen Objektaufnahme — wir sagen Ihnen vorab verbindlich, was für Ihr Objekt erforderlich ist.
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