ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

08. Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit · Von Niko Caspers, Geschäftsführer

AfA erhöhen mit dem Restnutzungsdauergutachten: Der komplette Leitfaden für Vermieter

Die meisten Vermieter verschenken jedes Jahr vierstellige Beträge, weil sie ihre Immobilie über 50 Jahre abschreiben — obwohl das Gesetz einen schnelleren Weg erlaubt. So funktioniert er.

Das Prinzip: Abschreibung nach tatsächlicher Nutzungsdauer

Vermieter erhöhen ihre AfA mit einem Restnutzungsdauergutachten: Weist ein Sachverständiger nach, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die pauschal unterstellten 50 Jahre, darf nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG entsprechend höher abgeschrieben werden — statt 2 % oft 3 bis 5 % jährlich. Der Bundesfinanzhof hat das Sachverständigengutachten als Nachweis ausdrücklich anerkannt (Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19). Das Gutachten kostet bei uns ab 749 € als Festpreis und ist bei vermieteten Objekten in der Regel sofort als Werbungskosten abzugsfähig.

Vermietete Wohngebäude werden standardmäßig mit 2 % jährlich abgeschrieben — der Gesetzgeber unterstellt pauschal 50 Jahre Nutzungsdauer. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG enthält jedoch eine Ausnahme: Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, darf nach ihr abgeschrieben werden. Ein 1970 gebautes Haus mit 30 Jahren Restnutzungsdauer wird dann mit 3,33 % statt 2 % abgeschrieben.

Der Effekt ist erheblich: Bei einem Gebäudewertanteil von 400.000 € steigt die jährliche AfA von 8.000 € auf 13.320 €. Bei 42 % Grenzsteuersatz sind das über 2.200 € Steuerersparnis — jedes Jahr, über die gesamte Haltedauer.

Die Rechtslage: BFH-Urteil und BMF-Schreiben

Lange stellten sich Finanzämter quer. Der Bundesfinanzhof hat dem 2021 ein Ende gesetzt (Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19): Der Steuerpflichtige darf sich jeder geeigneten Darlegungsmethode bedienen, insbesondere eines Sachverständigengutachtens. Die Finanzverwaltung zog mit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023 die Zügel wieder an — dieses Schreiben ist jedoch zum 1. Dezember 2025 vollständig aufgehoben worden.

Maßgeblich sind seither unmittelbar der Gesetzeswortlaut des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der mit Urteil vom 23.01.2024 (IX R 14/23) auch eine wirtschaftlich begründete, modellhaft abgeleitete Restnutzungsdauer als tauglichen Nachweis bestätigt hat. Formal sind die Hürden damit niedriger, inhaltlich bleiben sie hoch: Die Restnutzungsdauer muss nachvollziehbar und objektbezogen hergeleitet sein — aus dem dokumentierten Zustand von Dach, Fassade, Haustechnik und Grundriss. Pauschale Online-Zertifikate ohne Besichtigung leisten das nicht.

Für wen sich das Gutachten lohnt

Das größte Potenzial haben vermietete Objekte mit Baujahr vor etwa 1995 — je älter, desto kürzer die Restnutzungsdauer und desto höher der AfA-Satz. Der ideale Zeitpunkt ist direkt nach dem Kauf: Dann wirkt die erhöhte AfA über die gesamte Haltedauer. Aber auch für Bestandsobjekte lässt sich die AfA ab dem laufenden Veranlagungsjahr anpassen.

Wenig Potenzial besteht bei Neubauten und kernsanierten Objekten sowie bei Immobilien, die ohnehin bald verkauft werden sollen — denn beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist mindert die höhere AfA den Buchwert und erhöht den steuerpflichtigen Gewinn. Eine seriöse Vorprüfung berücksichtigt das.

So läuft es praktisch ab

Schritt 1: Kostenfreie Potenzialprüfung — Baujahr, Objektart und Gebäudewertanteil genügen für eine erste Einschätzung der möglichen Ersparnis. Schritt 2: Objektaufnahme durch den Sachverständigen. Schritt 3: Das Gutachten leitet die wirtschaftliche Restnutzungsdauer methodisch her. Schritt 4: Ihr Steuerberater reicht das Gutachten mit der Steuererklärung ein; Rückfragen des Finanzamts beantwortet der Sachverständige.

Die Kosten des Gutachtens sind als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sofort abzugsfähig — die effektive Belastung liegt dadurch nochmals deutlich unter dem Honorar.

Fazit

Das Restnutzungsdauergutachten ist einer der wenigen Steuerhebel, die vollständig legal, höchstrichterlich bestätigt und ohne laufenden Aufwand funktionieren. Ob sich Ihr Objekt eignet, klärt eine kostenlose Potenzialprüfung — beauftragen Sie erst, wenn die Ersparnis das Honorar klar übersteigt.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?

Bei uns ab 749 € als Festpreis inklusive Mehrwertsteuer, Ortstermin und Anfahrt; der Preis steht vor der Beauftragung verbindlich fest. Bei vermieteten Objekten sind die Kosten in der Regel sofort als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig — die effektive Belastung liegt dadurch nochmals deutlich unter dem Honorar.

Wie lange dauert ein Restnutzungsdauergutachten?

In der Regel dauert es 4 bis 6 Wochen — vorausgesetzt, alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen liegen vor. Hilfreich sind Baupläne, Wohnflächenberechnung, Nachweise über Modernisierungen und der Kaufvertrag. Steht die Abgabefrist Ihrer Steuererklärung im Raum, planen Sie diesen Zeitraum ein: Die Erklärung geben Sie fristgerecht ab, das Gutachten reicht Ihr Steuerberater anschließend nach. Was in Ihrem Fall realistisch ist, sagen wir Ihnen vorab.

Erkennt das Finanzamt die kürzere Restnutzungsdauer an?

Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sich der Steuerpflichtige jeder geeigneten Darlegungsmethode bedienen darf, insbesondere eines Sachverständigengutachtens (Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19; bestätigt mit Urteil vom 23.01.2024, IX R 14/23). Voraussetzung ist eine nachvollziehbare, objektbezogene Herleitung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen. Die Anerkennung bleibt eine Einzelfallentscheidung des Finanzamts.

Genügt ein Online-Zertifikat ohne Besichtigung?

Nein. Verlangt ist eine objektbezogene Herleitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer — aus dem dokumentierten Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Haustechnik und Grundriss, nicht aus einer Selbstauskunft im Formular. Pauschale Bescheinigungen ohne Ortstermin tragen diesen Nachweis nicht.

Ab welchem Baujahr lohnt sich das Gutachten?

Das größte Potenzial haben vermietete Objekte mit Baujahr vor etwa 1995 — je älter das Gebäude, desto kürzer die Restnutzungsdauer und desto höher der AfA-Satz. Bei Neubauten und kernsanierten Objekten besteht in der Regel wenig Potenzial. Der ideale Zeitpunkt ist direkt nach dem Kauf, weil die erhöhte Abschreibung dann über die gesamte Haltedauer wirkt.

Kann ich die AfA rückwirkend anpassen?

Für bestandskräftige Steuerbescheide in der Regel nicht. In noch offenen oder verfahrensrechtlich änderbaren Veranlagungszeiträumen lässt sich zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer wechseln; ansonsten wirkt die Anpassung ab dem laufenden Veranlagungsjahr. Welche Jahre in Ihrem Fall noch offen sind, klärt Ihr Steuerberater.

Kann der Gutachterausschuss die Restnutzungsdauer für die AfA feststellen?

Für die Abschreibung beauftragen Sie uns. Das Restnutzungsdauergutachten weist die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG objektbezogen nach und hält der Prüfung durch das Finanzamt stand; erstellt wird es von einem nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Der Festpreis steht vor der Beauftragung fest und ist vom Ergebnis entkoppelt, Rückfragen des Finanzamts sind im Honorar enthalten. Der Gutachterausschuss hilft hier nicht weiter: Sein gesetzlicher Auftrag ist das Verkehrswertgutachten (§ 193 Abs. 1 BauGB), nicht die steuerliche Nutzungsdauer. Jetzt Gutachten anfragen

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