ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Wie viel spart ein Restnutzungsdauergutachten?

Als Vermieter können Sie mit dem Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer Ihre jährliche Abschreibung deutlich erhöhen. Schätzen Sie hier Ihre Ersparnis — in 30 Sekunden, ohne Anmeldung.

Kaufpreis abzüglich Bodenwert (Gebäude, nicht Grundstück)

Jahre

Vom Sachverständigen ermittelte Restnutzungsdauer

2 % (ab Baujahr 1925), 2,5 % (älter), 3 % (Neubau ab 2023)

%

Ihr höchster Steuersatz inkl. Soli, grob geschätzt

AfA bisher / Jahr

8.000 €

AfA mit Gutachten / Jahr

13.333 €

Steuerersparnis / Jahr

2.240 €

Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Die tatsächliche Anerkennung hängt vom Einzelfall und der Prüfung durch das Finanzamt ab (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG, BFH IX R 25/19 und IX R 14/23). Über die volle Nutzungsdauer summiert sich die AfA nicht auf mehr als den Gebäudewert — das Gutachten verschiebt die Abschreibung nach vorne.

Mehr zum Verfahren, den Voraussetzungen und der Rechtsprechung im Ratgeber zum Restnutzungsdauergutachten.

Häufige Fragen zur AfA-Erhöhung

Wie erhöht ein Gutachten meine AfA?

Die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 S. 1 EStG unterstellt pauschal 50 Jahre Nutzungsdauer (2 %). Weist ein Sachverständiger nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nach — etwa 30 Jahre —, verteilt sich der Gebäudewert auf weniger Jahre. Die jährliche Abschreibung steigt entsprechend, und mit ihr die Steuerersparnis.

Erkennt das Finanzamt die kürzere Restnutzungsdauer an, die der Rechner unterstellt?

Der BFH hat mit Urteil IX R 25/19 bestätigt, dass Steuerpflichtige jede geeignete Methode zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer nutzen dürfen, und mit IX R 14/23 auch die modellhaft abgeleitete Restnutzungsdauer als tauglichen Nachweis anerkannt. Das einschränkende BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde zum 1. Dezember 2025 aufgehoben; maßgeblich sind seither § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und die Rechtsprechung. Ein methodisch sauberes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen bleibt der belastbare Weg — die Anerkennung ist eine Einzelfallentscheidung des Finanzamts.

Bekomme ich insgesamt mehr Abschreibung?

Nein — in der Summe schreiben Sie nie mehr als den Gebäudewert ab. Das Gutachten zieht die Abschreibung zeitlich nach vorne: Sie sparen früher und damit real durch den Zins- und Liquiditätsvorteil, nicht durch einen höheren Gesamtbetrag.

Stellt der Gutachterausschuss die kürzere Restnutzungsdauer fest?

Für den AfA-Nachweis beauftragen Sie uns. Wir weisen die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nach — methodisch hergeleitet und für die Vorlage beim Finanzamt aufbereitet, erstellt von einem Sachverständigen, dessen Fachkunde eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle geprüft hat. Der Festpreis steht vor der Beauftragung fest, das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen ab Beauftragung vor. Beim Gutachterausschuss liegt der Auftrag woanders: Er erstattet Gutachten über den Verkehrswert (§ 193 Abs. 1 BauGB); die Restnutzungsdauer beurteilt Zustand und verbleibende Nutzung des Gebäudes, nicht den Marktwert zum Stichtag. Unverbindlich anfragen

Restnutzungsdauer ermitteln lassen

  • DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
  • Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
  • Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
  • Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Porträt Niko Caspers

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