Unsere Leistungen
Jedes Gutachten wird von zertifizierten Sachverständigen nach den normierten Verfahren der Wertermittlung erstellt — zum verbindlichen Festpreis.
Gutachtenarten
Vom gerichtsfesten Vollgutachten bis zum kompakten Kurzgutachten — das richtige Format für Ihren Zweck.
Nach Anlass
Erbschaft, Scheidung, Finanzamt, Gericht: speziell auf die jeweilige Situation zugeschnittene Bewertungen.
Nach Objektart
Von der Eigentumswohnung bis zum Portfolio — jede Objektart verlangt eigene Bewertungsverfahren.
Häufige Fragen zu unseren Leistungen
Welches Gutachten brauche ich für das Finanzamt?
Für steuerliche Zwecke — etwa den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG bei Erbschaft oder Schenkung — verlangt die Finanzverwaltung ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Ein Kurzgutachten genügt dafür nicht. Eine eigene Kategorie ist die kürzere Restnutzungsdauer für eine höhere AfA: Dafür ist das Restnutzungsdauergutachten nach den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 das passende Format.
Was kosten die Gutachten aus dieser Übersicht?
Wir rechnen zum Festpreis ab, nicht in Prozenten vom Immobilienwert. Für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung liegt das Verkehrswertgutachten in der Regel ab 1.990 € inkl. MwSt.; ein Kurzgutachten beginnt bei 990 €, ein Restnutzungsdauergutachten bei 749 €. Den verbindlichen Preis nennen wir vor der Beauftragung, aufgeschlüsselt nach allen Positionen.
Geht ein Kurzgutachten schneller als ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten und Restnutzungsdauergutachten stellen wir gleichermaßen innerhalb von 4 bis 6 Wochen fertig, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen. Die Dauer unterscheidet die Formate also nicht — sie unterscheiden sich in Umfang und Dokumentationstiefe, in der Anerkennung durch Finanzamt, Gericht und Bank sowie im Honorar. Steht eine Frist im Raum, sagen wir Ihnen vorab, was realistisch ist.
Worin unterscheiden sich Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Beide beruhen auf denselben normierten Verfahren, unterscheiden sich aber in Umfang und Verwendbarkeit. Das Kurzgutachten (ca. 15–25 Seiten) ordnet den Wert für private Entscheidungen ein; das Verkehrswertgutachten (ca. 40–80 Seiten) dokumentiert jede Annahme und jeden Rechenschritt so vollständig, dass es gegenüber Finanzamt, Gericht und Banken verwertbar ist. Stocken Sie später auf das Vollgutachten auf, rechnen wir das Honorar des Kurzgutachtens an.
Welche Objektarten bewerten Sie?
Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe-, Industrie- und Spezialimmobilien sowie unbebaute Grundstücke. Für Standard-Wohnobjekte sowie für Wohn- und einfache Gewerbeobjekte liegen zusätzlich die DEKRA-Zertifizierungen Standard D1 und D2 vor. Welches Bewertungsverfahren bei Ihrem Objekt führt, ergibt sich aus Objektart und Datenlage — das klären wir vor der Beauftragung.
Welche dieser Leistungen erbringt auch der Gutachterausschuss?
Für die Formate auf dieser Seite beauftragen Sie uns. Das Verkehrswertgutachten besteht vor Finanzamt und Gericht; es stammt von einem Sachverständigen, den eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert hat — eben diese akkreditierte Stelle nennt das Bewertungsgesetz (§ 198 Abs. 2 BewG). Kurzgutachten, Beleihungswert, Restnutzungsdauer und Mietwert kommen aus derselben Hand, zum vorab feststehenden Festpreis. Der Gutachterausschuss erstattet davon Gutachten über den Verkehrswert, und das nur auf Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Eine Grenze nennen wir offen: Für das förmliche Mieterhöhungsverlangen verlangt § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen — das sind wir nicht; wir ermitteln die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 BGB. Jetzt Gutachten anfragen
Welches Gutachten brauchen Sie?
- DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
- Rückmeldung bis zum nächsten Werktag
Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Ihr Ansprechpartner
Niko CaspersGeschäftsführer
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