ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Unsere Leistungen

Jedes Gutachten wird von zertifizierten Sachverständigen nach den normierten Verfahren der Wertermittlung erstellt — zum verbindlichen Festpreis.

Gutachtenarten

Vom gerichtsfesten Vollgutachten bis zum kompakten Kurzgutachten — das richtige Format für Ihren Zweck.

VerkehrswertgutachtenVollgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV — von Sachverständigen mit der Zertifizierung, die § 198 Abs. 2 BewG für den Wertnachweis nennt. Festpreis vor der Beauftragung, Rückfragen der Behörde inklusive.Kurzgutachten„Kurzgutachten“ ist kein normierter Begriff. Bei uns steht er für eine Wertermittlung mit Ortstermin nach den Verfahren der ImmoWertV 2021, kompakt dokumentiert — Festpreis ab 990 €, für private Entscheidungen, nicht für Finanzamt und Gericht.RestnutzungsdauergutachtenVerkürzte Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nachweisen und die AfA von 2 % auf oft 3 bis 5 % erhöhen. Ob sich das bei Ihrem Objekt rechnet, prüfen wir vorab — kostenfrei und unverbindlich.WohnflächenberechnungWohnfläche berechnen lassen — nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) und DIN 277, mit Prüfstempel des Sachverständigen als belastbarem Nachweis für Bank und Finanzamt. Auf Wunsch mit Aufmaß per LiDAR-Scanner und neuen bemaßten Grundrissen, Schnitten, Ansichten oder Kubaturberechnung.BeleihungswertgutachtenAnders als der Verkehrswert blendet der Beleihungswert spekulative Marktspitzen aus. Wir ermitteln ihn nach den strengen Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung.MietwertgutachtenOb Mieterhöhung nach § 558 BGB, verbilligte Vermietung vor dem Finanzamt oder Wohnvorteil im Familienrecht — der zertifizierte Sachverständige ermittelt den Mietwert neutral, methodisch und zum ergebnisunabhängigen Festpreis.KaufpreisaufteilungNur das Gebäude ist abschreibbar — nicht der Boden. Die BMF-Arbeitshilfe setzt den Gebäudeanteil in gefragten Lagen zu niedrig an. Wir ermitteln die Aufteilung nach ImmoWertV und weisen den höheren Gebäudeanteil nach, den der BFH gegen die Arbeitshilfe zulässt (IX R 26/19).VergleichswertverfahrenDas führende Bewertungsverfahren für Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke — geregelt in den §§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021, gestützt auf tatsächlich gezahlte Kaufpreise aus der amtlichen Kaufpreissammlung.ErtragswertverfahrenFür Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser und Gewerbe: Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und Barwert — hergeleitet nach §§ 27–34 ImmoWertV 2021, zum ergebnisunabhängigen Festpreis.SachwertverfahrenBodenwert, fortgeschriebene Herstellungskosten, Alterswertminderung und Marktanpassung nach ImmoWertV 2021 (§§ 35–39) — nachvollziehbar hergeleitet von einem zertifizierten Sachverständigen, zum Festpreis.

Nach Anlass

Erbschaft, Scheidung, Finanzamt, Gericht: speziell auf die jeweilige Situation zugeschnittene Bewertungen.

Immobilienbewertung bei ErbschaftDas Finanzamt bewertet pauschal — und häufig zu hoch. Ein Verkehrswertgutachten weist den tatsächlichen Wert nach (§ 198 BewG): 100.000 € weniger Steuerwert sind in Steuerklasse I bei 15 % Steuersatz rund 15.000 € weniger Erbschaftsteuer.Immobilienbewertung bei ScheidungOb Zugewinnausgleich, Auszahlung oder Verkauf: Unser Honorar ist ein Festpreis, vom Ergebnis entkoppelt — Sie und die Gegenseite erhalten dieselbe Zahl. Das ersetzt den Streit um Zahlen durch eine belastbare Grundlage.Gutachten für das FinanzamtDie typisierte Bewertung kennt Ihr Objekt nicht: keinen Sanierungsstau, kein Wohnrecht, keine Lärmlage. § 198 Abs. 2 BewG nennt den Nachweisweg — ob er sich für Sie rechnet, prüfen wir vorab kostenfrei.Immobilienbewertung bei SchenkungWer zu Lebzeiten überträgt, kann Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen — vorausgesetzt, der angesetzte Immobilienwert stimmt. Wir liefern die belastbare Grundlage.GerichtsgutachtenIn streitigen Verfahren zählt nicht die Meinung, sondern die Methodik. Wir erstellen Gutachten, die den Anforderungen der Zivilprozessordnung an Nachvollziehbarkeit und Neutralität genügen.Gutachten bei ZwangsversteigerungDer nach § 74a ZVG festgesetzte Wert bestimmt die Wertgrenzen des Verfahrens — für Schuldner, Gläubiger und Bieter. Wir prüfen ihn oder liefern die eigene, belastbare Zahl.Gutachter beim HauskaufUnser Sachverständiger begleitet Sie zum Besichtigungstermin, prüft Bausubstanz und Unterlagen und ordnet den Angebotspreis ein — vor dem Notartermin, solange Sie noch verhandeln können. Zum ergebnisunabhängigen Festpreis.Bewertung von Nießbrauch und WohnrechtOb vorweggenommene Erbfolge, Verkauf einer belasteten Immobilie oder Pflichtteil — wir liefern Verkehrswert und Jahreswert als Grundlage für den Kapitalwert nach § 14 BewG.Immobilienbewertung für Steuerberater und AnwälteFür Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Testamentsvollstrecker: gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, klare Schnittstellen und ein ergebnisunabhängiger Festpreis — Sie führen das Mandat, wir liefern die belastbare Wertermittlung.

Nach Objektart

Von der Eigentumswohnung bis zum Portfolio — jede Objektart verlangt eigene Bewertungsverfahren.

GrundstücksbewertungDer Bodenrichtwert ist nur der Startpunkt. Entscheidend sind Baurecht, Zuschnitt, Erschließung und Lasten — wir übersetzen sie in einen belastbaren Wert.Bewertung von EigentumswohnungenZwei baugleiche Wohnungen können zehntausende Euro auseinanderliegen — wegen Teilungserklärung, Rücklagen und anstehender Sonderumlagen. Wir lesen, was andere überblättern.Bewertung von EinfamilienhäusernModernisierungsstand, Bausubstanz, Energetik und der Bodenwertanteil bestimmen, was Ihr Haus wert ist. Wir nehmen das Gebäude auf, statt es zu schätzen.Bewertung von MehrfamilienhäusernZinshäuser leben von ihren Erträgen. Wir analysieren Mietrollen, Potenziale und Risiken und leiten den Wert im Ertragswertverfahren sauber her.Bewertung von Wohn- und GeschäftshäusernLaden im Erdgeschoss, Wohnungen darüber — jede Nutzung folgt eigenen Regeln. Wir bewerten beide Ertragsströme getrennt und führen sie methodisch sauber zusammen.Bewertung von GewerbeimmobilienBüro, Einzelhandel, Praxisflächen oder Logistik — wir bewerten nach nachhaltiger Ertragskraft, Mietvertragsqualität und Standortperspektive.Bewertung von IndustrieimmobilienProduktionshallen, Werksareale und Industriegrundstücke sind auf einen Betrieb zugeschnitten. Wir bewerten, was der Markt dafür zahlt — nicht, was sie einmal gekostet haben.Bewertung von SpezialimmobilienTankstelle, Reiterhof, Sportanlage, Parkhaus oder Kita — für Sonderobjekte existiert kein Standardmarkt. Umso wichtiger ist eine Methodik, die trotzdem trägt.Bewertung von DenkmalimmobilienDenkmalschutz kann den Wert drücken — oder ihn tragen. Wir gewichten Erhaltungspflichten, Gestaltungsgrenzen und die Denkmal-AfA zu einem ehrlichen Marktwert.Bewertung von PflegeimmobilienPflegeheim, betreutes Wohnen oder einzelnes Pflegeapartment — bewertet wird hier ein Pachtverhältnis mit Sozialimmobilie dahinter. Wir prüfen beides.Bewertung von HotelimmobilienVom familiengeführten Gasthof im Alpenvorland bis zum Stadthotel: Wir bewerten über Auslastung, Zimmererlöse und marktgerechte Pachtansätze — nicht über den Backsteinwert.Portfolio- und ProjektbewertungOb Familienbestand mit acht Häusern oder Projektentwicklung mit Residualrechnung — wir bewerten strukturiert, konsistent und mit Blick auf Ihren Verwendungszweck.

Häufige Fragen zu unseren Leistungen

Welches Gutachten brauche ich für das Finanzamt?

Für steuerliche Zwecke — etwa den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG bei Erbschaft oder Schenkung — verlangt die Finanzverwaltung ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Ein Kurzgutachten genügt dafür nicht. Eine eigene Kategorie ist die kürzere Restnutzungsdauer für eine höhere AfA: Dafür ist das Restnutzungsdauergutachten nach den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 das passende Format.

Was kosten die Gutachten aus dieser Übersicht?

Wir rechnen zum Festpreis ab, nicht in Prozenten vom Immobilienwert. Für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung liegt das Verkehrswertgutachten in der Regel ab 1.990 € inkl. MwSt.; ein Kurzgutachten beginnt bei 990 €, ein Restnutzungsdauergutachten bei 749 €. Den verbindlichen Preis nennen wir vor der Beauftragung, aufgeschlüsselt nach allen Positionen.

Geht ein Kurzgutachten schneller als ein Verkehrswertgutachten?

Nein. Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten und Restnutzungsdauergutachten stellen wir gleichermaßen innerhalb von 4 bis 6 Wochen fertig, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen. Die Dauer unterscheidet die Formate also nicht — sie unterscheiden sich in Umfang und Dokumentationstiefe, in der Anerkennung durch Finanzamt, Gericht und Bank sowie im Honorar. Steht eine Frist im Raum, sagen wir Ihnen vorab, was realistisch ist.

Worin unterscheiden sich Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?

Beide beruhen auf denselben normierten Verfahren, unterscheiden sich aber in Umfang und Verwendbarkeit. Das Kurzgutachten (ca. 15–25 Seiten) ordnet den Wert für private Entscheidungen ein; das Verkehrswertgutachten (ca. 40–80 Seiten) dokumentiert jede Annahme und jeden Rechenschritt so vollständig, dass es gegenüber Finanzamt, Gericht und Banken verwertbar ist. Stocken Sie später auf das Vollgutachten auf, rechnen wir das Honorar des Kurzgutachtens an.

Welche Objektarten bewerten Sie?

Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe-, Industrie- und Spezialimmobilien sowie unbebaute Grundstücke. Für Standard-Wohnobjekte sowie für Wohn- und einfache Gewerbeobjekte liegen zusätzlich die DEKRA-Zertifizierungen Standard D1 und D2 vor. Welches Bewertungsverfahren bei Ihrem Objekt führt, ergibt sich aus Objektart und Datenlage — das klären wir vor der Beauftragung.

Welche dieser Leistungen erbringt auch der Gutachterausschuss?

Für die Formate auf dieser Seite beauftragen Sie uns. Das Verkehrswertgutachten besteht vor Finanzamt und Gericht; es stammt von einem Sachverständigen, den eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert hat — eben diese akkreditierte Stelle nennt das Bewertungsgesetz (§ 198 Abs. 2 BewG). Kurzgutachten, Beleihungswert, Restnutzungsdauer und Mietwert kommen aus derselben Hand, zum vorab feststehenden Festpreis. Der Gutachterausschuss erstattet davon Gutachten über den Verkehrswert, und das nur auf Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Eine Grenze nennen wir offen: Für das förmliche Mieterhöhungsverlangen verlangt § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen — das sind wir nicht; wir ermitteln die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 BGB. Jetzt Gutachten anfragen

Welches Gutachten brauchen Sie?

  • DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
  • Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
  • Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
  • Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Porträt Niko Caspers

Ihr Ansprechpartner

Niko CaspersGeschäftsführer

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort bis zum nächsten Werktag

AnrufenJetzt Gutachten anfragen