ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Ihr Bewertungspartner für Mandate mit Immobilienbezug

Für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Testamentsvollstrecker: gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, klare Schnittstellen und ein ergebnisunabhängiger Festpreis — Sie führen das Mandat, wir liefern die belastbare Wertermittlung.

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort bis zum nächsten Werktag

Situationsmotiv: Immobilienbewertung für Steuerberater und Anwälte — Objekt oder Beratungsszene

Kanzleien für Erb- und Familienrecht, Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfer und Testamentsvollstrecker stehen bei Immobilienmandaten regelmäßig vor derselben Frage: Wer ermittelt den Wert so belastbar, dass er einer Prüfung durch Finanzamt, Gegenseite oder Gericht standhält? Genau diese Zuarbeit übernehmen wir. Wir verstehen uns als Sachverständigenpartner, der Ihnen die Wertermittlung abnimmt, während Sie Ihr Mandat führen — mit klaren Schnittstellen, verbindlichen Fristen und einem Festpreis, den Sie Ihrem Mandanten transparent weiterberechnen.

Die Rollenteilung ist eindeutig: Wir bewerten Immobilien, Sie beraten rechtlich und steuerlich. Eine Rechts- oder Steuerberatung übernehmen wir nicht und dürfen sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und dem Steuerberatungsgesetz auch nicht leisten — das Mandat und die Beratungshoheit bleiben vollständig bei Ihnen. Wir liefern das, was Sie für Schriftsatz, Steuererklärung oder Nachlassverzeichnis benötigen: eine methodisch nachvollziehbare, dokumentierte Wertermittlung nach den normierten Verfahren der ImmoWertV 2021 — und halten uns aus allem heraus, was Ihre Kernkompetenz ist.

Für streitige Verfahren erstellen wir gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die als qualifizierter Parteivortrag in Zivil-, Familien- und Nachlasssachen eingeführt werden. Für steuerliche Mandate liefern wir den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG: Als solcher Nachweis kann regelmäßig ein Gutachten von Personen dienen, die eine nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert hat (§ 198 Abs. 2 BewG) — genau diesen Weg gehen unsere Sachverständigen. Jede Bewertung erfolgt stichtagsbezogen — auf den Todestag, die Zustellung des Scheidungsantrags oder den Schenkungsstichtag, auch weit rückwirkend — und mit voller Herleitung, damit sie der Prüfung durch die Gegenseite standhält.

Der Einstieg ist unkompliziert: In einer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung klären wir mit Ihnen Objekt, Bewertungsanlass und Stichtag und nennen Ihnen kurzfristig ein verbindliches Festpreisangebot. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Fristen mit Ihrer Kanzlei abstimmt und Rückfragen von Finanzamt oder Gericht ohne Zusatzkosten beantwortet. Viele Kanzleien und Steuerberatungen empfehlen uns an ihre Mandanten weiter und begleiten gemeinsame Mandate über Jahre — eine Zusammenarbeit, die beide Seiten entlastet und dem Mandanten ein abgestimmtes Ergebnis liefert.

Wann Sie dieses Gutachten brauchen

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG gegen einen zu hohen Feststellungsbescheid
  • AfA-Optimierung im Mandat: Kaufpreisaufteilung Gebäude/Boden und verkürzte Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG
  • Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche: belastbare Wertgrundlage für die Berechnung des Zahlungsanspruchs
  • Zugewinnausgleich: stichtagsbezogene Bewertung von Anfangs- und Endvermögen im familienrechtlichen Verfahren
  • Teilungsversteigerung: eigener Wertvortrag zur Verkehrswertfestsetzung nach § 74a ZVG
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverzeichnis: Wertermittlung als Grundlage für Verwaltung und Auseinandersetzung

Was im Honorar enthalten ist

  • Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Anlass, Stichtag und Erfolgsaussicht des Mandats
  • Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021 in voller Dokumentationstiefe
  • Auf § 198 BewG ausgerichtete Gutachten für Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Stichtagsbezogene Bewertung — Todestag, Zustellung des Scheidungsantrags, Schenkungsstichtag — auch rückwirkend
  • Kurzgutachten für die interne Einschätzung im Mandat (nicht für Finanzamt oder Gericht geeignet)
  • Fester Ansprechpartner, der Termin- und Fristenlage vor der Beauftragung mit Ihrer Kanzlei durchgeht
  • Verwertbare Ausfertigung für Schriftsatz, Steuererklärung oder Nachlassverzeichnis; Rückfragen von Finanzamt und Gericht inklusive
  • Ergebnisunabhängiger Festpreis je Mandat, transparent an den Mandanten weiterberechenbar
Honorar
Wir arbeiten grundsätzlich zum Festpreis je Mandat — ergebnisunabhängig und damit für Sie und Ihren Mandanten sauber kalkulierbar. Ein Verkehrswertgutachten liegt für Wohnimmobilien in der Regel ab 1.990 € inkl. MwSt., ein Kurzgutachten ab 990 €, ein Restnutzungsdauergutachten ab 749 €. Vor Beauftragung erhalten Sie ein verbindliches Angebot, das Sie transparent an den Mandanten weiterberechnen können.
Bearbeitungsdauer
Verkehrswert- und Kurzgutachten in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen. Die telefonische Ersteinschätzung ist kurzfristig möglich; laufende gerichtliche und behördliche Fristen gehen wir vor der Beauftragung mit Ihrer Kanzlei durch und sagen Ihnen offen, was innerhalb dieser Spanne erreichbar ist — den Fall planen wir dann vorrangig ein.

Immobilienbewertung für Steuerberater und Anwälte vor Ort

Häufige Fragen zum Thema Immobilienbewertung für Steuerberater und Anwälte

Übernehmen Sie auch die steuerliche oder rechtliche Beratung im Mandat?

Nein. Wir erstellen ausschließlich die Immobilienbewertung — eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten; sie bleibt Ihre Domäne. Genau das schätzen unsere Partnerkanzleien: Wir liefern die belastbare Wertgrundlage für Ihren Schriftsatz, Ihre Steuererklärung oder das Nachlassverzeichnis und treten dem Mandanten gegenüber nie als Berater in Ihrer Fachfrage auf. Beratungshoheit und Mandantenkontakt bleiben vollständig bei Ihnen.

Wie unabhängig ist das Gutachten, wenn die Unternehmensgruppe auch Maklergeschäft betreibt?

Die Bewertung ist eine eigenständige Sachverständigenleistung und wird zum Festpreis honoriert — das Honorar ist vom ermittelten Wert vollständig unabhängig, es gibt also keinen wirtschaftlichen Anreiz, den Wert in eine Richtung zu bewegen. Hinzu kommen die normierten, nachvollziehbaren Verfahren der ImmoWertV 2021 und die persönliche Haftung des Sachverständigen im Rahmen seiner Berufshaftpflicht. Für die Verwertbarkeit gegenüber Finanzamt und Gericht ist genau diese methodische Bindung entscheidend.

Sind die Gutachten vor Gericht und beim Finanzamt verwertbar?

Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist es: In gerichtlichen Verfahren wird es als qualifizierter Parteivortrag eingeführt, gegenüber dem Finanzamt dient es dem Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG. Voraussetzung sind die Qualifikation des Sachverständigen und die vollständige Dokumentation — beides bringen wir mit. Ein Kurzgutachten eignet sich dagegen nur für die interne Einschätzung und ist für Finanzamt oder Gericht ausdrücklich nicht geeignet.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei konkret ab?

Sie treten mit dem Mandat an uns heran oder empfehlen uns Ihrem Mandanten — je nachdem, was besser passt. Wir klären Anlass, Stichtag und Beweisfrage direkt mit Ihnen, liefern das Gutachten in einer für Schriftsatz oder Steuererklärung verwertbaren Form und stehen für Rückfragen während des gesamten Verfahrens bereit. Feste Ansprechpartner sind dabei Standard; Termine und laufende Fristen gehen wir vor der Beauftragung gemeinsam durch, damit Sie wissen, was erreichbar ist. Viele Partner arbeiten wiederkehrend mit uns.

Welche Qualifikation weisen Ihre Sachverständigen nach?

Unsere Gutachten werden von Sachverständigen mit Zertifizierung nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA Gutachter LS) erstellt; der zugrunde liegende Ausbildungsabschluss ist der Geprüfte Immobilienwirt (DFI). Das Bewertungsgesetz nennt diese Qualifikation ausdrücklich: Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten von Personen dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert worden sind (§ 198 Abs. 2 BewG). Auch § 6 Satz 1 BelWertV knüpft die Qualifikationsvermutung für den Beleihungswert an diese Zertifizierung. In den Normtext kam sie mit Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931); maßgeblich nach § 265 Abs. 12 BewG sind Bewertungsstichtage nach dem 22. Juli 2021.

Wie schnell erhalten wir eine erste Einschätzung und ein Angebot?

Die telefonische Ersteinschätzung ist in der Regel kurzfristig möglich und für Sie kostenfrei; ein verbindliches Festpreisangebot nennen wir Ihnen üblicherweise bis zum nächsten Werktag nach Eingang der Objektdaten. Das Gutachten liegt dann in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen vor — sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen —, und zwar unabhängig davon, ob Sie es als Kurz- oder als Verkehrswertgutachten beauftragen. Laufende gerichtliche oder behördliche Fristen gehen wir vorab mit Ihrer Kanzlei durch und sagen Ihnen, was sich innerhalb dieser Spanne erreichen lässt.

Worin unterscheidet sich die Beauftragung bei Ihnen vom Weg über den Gutachterausschuss?

Empfehlen Sie uns Ihrem Mandanten oder beauftragen Sie uns direkt. Sie erhalten ein Gutachten, das vor Finanzamt und Gericht besteht — erstellt von Sachverständigen, die eine nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert hat (§ 198 Abs. 2 BewG nennt diesen Weg für den Wertnachweis) — und einen im Mandat planbaren Ablauf: Festpreis vor der Beauftragung, fester Ansprechpartner, Fertigstellung in der Regel 4 bis 6 Wochen, Rückfragen von Finanzamt und Gericht im Honorar. Beim Gutachterausschuss hängt alles am Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB): Ein Mandant ohne eigene Rechtsposition am Grundstück gehört dort üblicherweise nicht zu den Antragsberechtigten. Jetzt Gutachten anfragen

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  • DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
  • Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
  • Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
  • Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

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Porträt Niko Caspers

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Niko CaspersGeschäftsführer

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