ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Was ein Gutachten bei uns kostet

Festpreis statt Prozente, verbindlich vor der Beauftragung, ohne versteckte Kosten. Sie zahlen für den Sachverstand — nicht für den Wert Ihrer Immobilie.

Kostenlos und unverbindlich · Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Alle Preise inkl. MwSt. · Verbindliches Festpreisangebot vor jeder Beauftragung · Honorar je nach Objektart und Aufwand

Häufige Fragen zum Honorar

Warum Festpreis statt Prozente vom Immobilienwert?

Weil Sie für Sachverstand bezahlen, nicht für den Wert Ihrer Immobilie. Ein prozentuales Honorar verteuert das Gutachten mit jedem Euro Immobilienwert, ohne dass der Aufwand steigt — und es setzt einen Fehlanreiz beim Ergebnis. Unser Festpreis ist vom ermittelten Wert unabhängig; das sichert die Neutralität des Gutachtens.

Sind Nebenkosten wie Fahrt und Unterlagen enthalten?

Ja. Anfahrt, Beschaffung der Standardunterlagen und die Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts oder Gerichts sind im Festpreis enthalten. Fallen ausnahmsweise Fremdkosten an (z. B. kostenpflichtige Auszüge), weisen wir sie vorab im Angebot aus.

Wann steht der Preis fest?

Vor der Beauftragung. Sie schildern uns Ihren Fall, wir prüfen Objektart, Anlass und Datenlage und nennen Ihnen bis zum nächsten Werktag einen verbindlichen Festpreis. Die Anfrage ist für Sie kostenlos; erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Häufig ja. Bei vermieteten Objekten sind Gutachtenkosten in der Regel Werbungskosten; im Erbfall mindern sie als Nachlassverbindlichkeit die Bemessungsgrundlage. Die steuerliche Behandlung Ihres konkreten Falls klärt Ihr Steuerberater — auf Wunsch vermitteln wir eine passende Kanzlei aus unserem Netzwerk.

Gutachterausschuss oder zertifizierter Sachverständiger — was bedeutet die Wahl für die Kosten?

Für einen Preis, der vorab feststeht, beauftragen Sie uns. Der Festbetrag ist vom ermittelten Wert entkoppelt und schließt Anfahrt, Standardunterlagen sowie Rückfragen von Finanzamt oder Gericht ein. Bestehen muss das Gutachten trotzdem — und das tut es vor Finanzamt und Gericht, weil der Sachverständige von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist; genau diese akkreditierte Stelle nennt das Bewertungsgesetz als tauglichen Nachweisweg (§ 198 Abs. 2 BewG). Zu den Gebühren des Gutachterausschusses nennen wir keine Zahlen — sie sind regional unterschiedlich geregelt; ein Gutachten von dort setzt zudem einen Antrag voraus (§ 193 Abs. 1 BauGB). Jetzt Festpreis anfragen

Ihr Festpreis bis zum nächsten Werktag

  • DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
  • Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
  • Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
  • Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Porträt Niko Caspers

Ihr Ansprechpartner

Niko CaspersGeschäftsführer

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