Was ein Gutachten bei uns kostet
Verbindlicher Festpreis vor der Beauftragung, ohne versteckte Kosten. Grundlage ist die BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026 — kein Prozentsatz vom Ergebnis Ihres Gutachtens.
Kostenlos und unverbindlich · Rückmeldung bis zum nächsten Werktag
- DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
- Rückmeldung bis zum nächsten Werktag
Restnutzungsdauergutachten
Für Vermieter — höhere AfA; Innen- und Außenbesichtigung im Preis enthalten
ab 1.650 €
Wohnflächenberechnung & Grundrisse
Neuzeichnung aus Bestandsplänen; mit LiDAR-Aufmaß vor Ort ab 1.950 €
ab 950 €
Kurzgutachten
Für Kauf, Verkauf und private Entscheidungen
ab 1.950 €
Verkehrswertgutachten
Gerichtsfest — für Finanzamt, Gericht, Banken und Behörden
ab 3.850 €
Mietwertgutachten
Ortsübliche Vergleichsmiete für Mieterhöhung, Streit oder Finanzamt; bis 9.520 € je nach Aufwand
ab 4.760 €
Alle Preise inkl. MwSt. · Verbindliches Festpreisangebot vor jeder Beauftragung · Honorar je nach Objektart und Aufwand
Wonach sich der Preis richtet
Verkehrswertgutachten nach Objektwert
- bis 300.000 €
- 3.850 €
- bis 400.000 €
- 4.082 €
- bis 500.000 €
- 4.284 €
- bis 600.000 €
- 4.510 €
- bis 700.000 €
- 4.665 €
- bis 800.000 €
- 4.831 €
- bis 1.000.000 €
- 5.188 €
- bis 1.250.000 €
- 5.593 €
- bis 1.500.000 €
- 5.950 €
- bis 1.750.000 €
- 6.307 €
- bis 2.000.000 €
- 6.640 €
- bis 2.500.000 €
- 7.402 €
- bis 3.000.000 €
- 8.092 €
- über 3.000.000 €
- auf Anfrage
Nach Tabelle 1 der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026. Das Honorar schließt den Ortstermin und die Lieferung in digitaler Form ein. Die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung fest; sie ändert sich danach nicht mehr.
Restnutzungsdauergutachten nach Wohn- und Nutzfläche
- bis 299 m²
- 1.650 €
- 300 bis 500 m²
- 1.950 €
- 501 bis 1.000 m²
- 2.350 €
- 1.001 bis 2.500 m²
- 2.850 €
- über 2.500 m²
- 3.550 €
Innen- und Außenbesichtigung sind enthalten: Die Restnutzungsdauer lässt sich am Bauzustand ablesen, nicht an der Akte. Auf Wunsch Fertigstellung binnen einer Woche gegen einen Zuschlag von 790 € — Vorrang vor laufenden Mandaten, Verfügbarkeit auf Anfrage.
Zuschläge für Besonderheiten
- Nießbrauch, Wohnrecht, Erbbaurecht, weitere Rechte und Lasten
- 20 bis 50 %
- mehrere zurückliegende Stichtage
- 20 bis 30 %
- Unterlagenbeschaffung, Aufmaß, Skizzen, Flächenermittlung
- 10 bis 30 %
Nach Tabelle 2 der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026. Jeder Zuschlag steht in Ihrem Angebot, bevor Sie sich entscheiden. Die in der Richtlinie zusätzlich empfohlene Nebenkostenpauschale von 5 bis 10 Prozent erheben wir nicht.
Häufige Fragen zum Honorar
Warum richtet sich das Honorar nach dem Objektwert?
Weil Aufwand und Haftung mit dem Wert steigen: Ein Mehrfamilienhaus für zwei Millionen Euro verlangt mehr Vergleichsdaten und mehr Prüfungstiefe als eine Eigentumswohnung. Grundlage ist die Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026 des BVS — die Honorarempfehlung der Branche, nicht unsere eigene Hausnummer. Entscheidend für Sie: Die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung anhand Ihrer Angaben fest. Der Preis steht damit vor dem ersten Arbeitsschritt und ändert sich nicht mehr, wenn das Gutachten später zu einem höheren Wert kommt.
Sind Nebenkosten wie Fahrt und Unterlagen enthalten?
Ja. Anfahrt, Beschaffung der Standardunterlagen und die Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts oder Gerichts sind im Festpreis enthalten. Die Richtlinie sieht dafür einen Zuschlag von 5 bis 10 Prozent vor; wir erheben ihn nicht. Fallen ausnahmsweise Fremdkosten an (z. B. kostenpflichtige Auszüge), weisen wir sie vorab im Angebot aus.
Wann steht der Preis fest?
Vor der Beauftragung. Sie schildern uns Ihren Fall, wir prüfen Objektart, Anlass und Datenlage und nennen Ihnen bis zum nächsten Werktag einen verbindlichen Festpreis. Die Anfrage ist für Sie kostenlos; erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir.
Wann kommen Zuschläge hinzu?
Wenn das Objekt mehr verlangt als den Regelfall: Nießbrauch, Wohnrecht oder Erbbaurecht, mehrere zurückliegende Stichtage, fehlende Unterlagen oder ein nötiges Aufmaß. Die Richtlinie nennt dafür Spannen von 10 bis 50 Prozent. Gerade bei Erbschaft und Schenkung ist ein Nießbrauch der Regelfall, nicht die Ausnahme — deshalb steht jeder Zuschlag in Ihrem Angebot, bevor Sie sich entscheiden, und nicht in der Schlussrechnung.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Häufig ja. Bei vermieteten Objekten sind Gutachtenkosten in der Regel Werbungskosten; im Erbfall mindern sie als Nachlassverbindlichkeit die Bemessungsgrundlage. Die steuerliche Behandlung Ihres konkreten Falls klärt Ihr Steuerberater — auf Wunsch vermitteln wir eine passende Kanzlei aus unserem Netzwerk.
Gutachterausschuss oder zertifizierter Sachverständiger — was bedeutet die Wahl für die Kosten?
Für einen Preis, der vorab feststeht, beauftragen Sie uns. Der Festbetrag steht vor dem ersten Arbeitsschritt und schließt Anfahrt, Standardunterlagen sowie Rückfragen von Finanzamt oder Gericht ein. Bestehen muss das Gutachten trotzdem — und das tut es vor Finanzamt und Gericht, weil der Sachverständige von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist; genau diese akkreditierte Stelle nennt das Bewertungsgesetz als tauglichen Nachweisweg (§ 198 Abs. 2 BewG). Zu den Gebühren des Gutachterausschusses nennen wir keine Zahlen — sie sind regional unterschiedlich geregelt; ein Gutachten von dort setzt zudem einen Antrag voraus (§ 193 Abs. 1 BauGB). Jetzt Festpreis anfragen
Ihr Festpreis bis zum nächsten Werktag
- DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
- Rückmeldung bis zum nächsten Werktag
Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Ihr Ansprechpartner
Niko CaspersGeschäftsführer
Kostenlos · Unverbindlich · Antwort bis zum nächsten Werktag