Vor Ort in München und Oberbayern
Lokale Marktkenntnis ist keine Floskel, sondern Bewertungsgrundlage: Wir arbeiten mit den Daten der örtlichen Gutachterausschüsse und kennen die Teilmärkte der Region — in Deutschland und Österreich.

Bayern
München — Stadtteile
Österreich
Häufige Fragen zu Standorten und Ortsterminen
Wo befinden sich Ihre Büros?
Wir arbeiten von unseren Büros in München (Karlsplatz 3) und Bad Reichenhall (Salzburger Straße 4) aus. Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr; auf E-Mails und Anfragen über das Formular antworten wir bis zum nächsten Werktag.
Muss ich zu Ihnen ins Büro kommen?
Nein. Der Sachverständige kommt zum Ortstermin an Ihre Immobilie, Unterlagen können Sie digital übermitteln, und die Ergebnisbesprechung führen wir auf Wunsch telefonisch. Ein Termin in einem unserer Büros ist möglich, aber für die Bewertung nicht erforderlich.
Bewerten Sie auch außerhalb Ihrer Bürostandorte?
Ja. Ortstermine führen wir in ganz Südostbayern durch — von München und dem Umland über Rosenheim, den Chiemgau und Traunstein bis ins Berchtesgadener Land — grenznah auch im Raum Salzburg. Die Anfahrt ist im Festpreis enthalten.
Warum ist der Standort für die Bewertung überhaupt wichtig?
Weil die Zahlen, mit denen gerechnet wird, örtlich erhoben werden: Jeder Gutachterausschuss (§ 192 BauGB) führt für seinen Bereich die Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) und leitet daraus Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und Marktanpassungsfaktoren ab. Diese Ausschüsse arbeiten unterschiedlich tief und veröffentlichen in unterschiedlichem Takt. Wer die Daten des zuständigen Ausschusses kennt, weiß, wo sie tragen und wo eine eigene Erhebung nötig wird. Welcher Ausschuss für Ihre Immobilie zuständig ist, prüfen wir vor dem Ortstermin. Gutachten zum Festpreis anfragen
Wie schnell bekomme ich nach der Anfrage einen Ortstermin?
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie bis zum nächsten Werktag ein verbindliches Festpreisangebot; den Ortstermin stimmen wir direkt danach mit Ihnen ab. Das fertige Gutachten liegt innerhalb von 4 bis 6 Wochen ab Beauftragung vor, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen — der Ortstermin liegt innerhalb dieser Spanne, und der Zeitrahmen gilt unabhängig davon, welches Format Sie beauftragen.
Der örtliche Gutachterausschuss oder ein zertifizierter Sachverständiger — an wen wende ich mich?
Wenden Sie sich an uns — der Weg ist kürzer, und das Ergebnis trägt. Unser Verkehrswertgutachten hält vor Finanzamt und Gericht stand: Zertifiziert hat den Sachverständigen eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle, und genau diese Stelle nennt das Bewertungsgesetz als tauglichen Nachweisweg (§ 198 Abs. 2 BewG). Zum Ortstermin fahren wir nach Absprache in ganz Südostbayern, der Festpreis steht vor der Beauftragung, Rückfragen von Finanzamt und Gericht sind im Honorar enthalten. Der örtliche Gutachterausschuss ist demgegenüber an Ihren Antrag gebunden (§ 193 Abs. 1 BauGB). Gutachten zum Festpreis anfragen
Welches Gutachten brauchen Sie?
- DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
- Rückmeldung bis zum nächsten Werktag
Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Ihr Ansprechpartner
Niko CaspersGeschäftsführer
Kostenlos · Unverbindlich · Antwort bis zum nächsten Werktag