Stadt · Bayern
Immobiliengutachten in Schleching — Bewertung im hinteren Achental
Höfe, Almen, Ferienimmobilien und Zweitwohnsitze zwischen Geigelstein und Tiroler Achen — wir bewerten jeden Teilmarkt richtig. Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, anerkannt von Gerichten, Finanzämtern und Banken.
Kostenlos · Unverbindlich · Ortstermine in der gesamten Region
- DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
- Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Der Immobilienmarkt in Schleching
Schleching liegt am hinteren Ende des Achentals, dort wo die Tiroler Achen die Grenze nach Kössen in Tirol markiert und der Geigelstein als geschützter Blumenberg über der Gemeinde aufragt. Der Ort mit rund 1.800 Einwohnern ist Wander- und Urlaubsziel, und das prägt den Immobilienmarkt: Naturschutzgebiete und Topografie halten das Bauland knapp, während Feriengäste und Zweitwohnungssuchende auf ein schmales Angebot treffen. Preise entstehen hier weniger aus Masse als aus Lage und Seltenheit.
Den Bestand prägen bäuerliche Anwesen, Almen und Höfe im Talgrund und an den Hängen zwischen Ettenhausen, Raiten und Streichen — dazu Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze, deren Wert stark vom baurechtlichen Status abhängt: Ein zulässiger Freizeitwohnsitz spricht einen anderen Käuferkreis an als eine Immobilie mit Dauerwohnpflicht. Das Ökomodell Achental steht für sanften Tourismus und gepflegte Kulturlandschaft, prägt aber auch die Erwartung an Erhalt und Nutzung. Für Kapitalanleger und Pendler nach Marquartstein oder Grassau bleibt das Angebot überschaubar.
In einem so kleinen, besonderen Markt sind belastbare Vergleichswerte rar — umso mehr zählt die saubere Anwendung der normierten Verfahren nach ImmoWertV und die Kenntnis der örtlichen Daten. Wir bewerten mit den Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses für den Landkreis Traunstein, nehmen jedes Objekt vor Ort auf und trennen Wohnteil, Wirtschaftsgebäude und Fläche sauber voneinander. Unser Honorar steht als Festpreis vorab fest — die Bewertung folgt dem Verfahren, nicht dem Ergebnis.
Typische Bewertungsanlässe in Schleching
- Erbschaft und Hofübergabe bäuerlicher Anwesen und Almen im hinteren Achental
- Verkauf oder Bewertung von Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen rund um Schleching und den Geigelstein
- Scheidungsbedingte Wertermittlung von Familienheimen in Schleching, Ettenhausen und Raiten
- Grenznahe Nachlässe mit Immobilien beiderseits der Grenze zu Tirol (Raum Kössen)
- Verkehrswertgutachten bei knappem, naturschutzbedingt begrenztem Bauland
- Bewertung von Pendlerimmobilien mit Arbeitsweg nach Marquartstein, Grassau oder Traunstein
Zuständige Stellen
- Amtsgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Finanzamt
- Finanzamt Traunstein
- Bodenrichtwerte & Marktdaten
- Gutachterausschuss für den Landkreis Traunstein
Die letzte Zeile nennt die Herkunft der Marktdaten, die wir für Ihr Gutachten auswerten — nicht die Stelle, bei der Sie das Gutachten beauftragen.
Einsatzgebiet: Schleching · Ettenhausen · Raiten · Mettenham · Streichen · Ort · Marquartstein · Unterwössen
Unsere Gutachten in Schleching
HonorareRestnutzungsdauergutachten ab 749 € · Kurzgutachten ab 990 € · Verkehrswertgutachten ab 1.990 € — jeweils inkl. MwSt., verbindliches Festpreisangebot vor Beauftragung.
Häufige Fragen aus Schleching
Bewerten Sie Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze in Schleching?
Ja, das ist im hinteren Achental einer der häufigsten Anlässe. Entscheidend ist zunächst der baurechtliche Status: Ein genehmigter Freizeitwohnsitz folgt einer anderen Nachfrage als eine Wohnung mit Dauerwohnpflicht, und kommunale Zweitwohnungsregelungen wirken sich auf den Käuferkreis aus. Wir klären diese Rahmenbedingungen vorab und bewerten Ihr Objekt anschließend im passenden Marktsegment — nachvollziehbar und mit Blick auf die touristische Lage am Geigelstein.
Was ist ein Bauernhof oder Almanwesen im Achental wert?
Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Wert entsteht aus dem Zusammenspiel von Wohnhaus, Wirtschaftsgebäuden, Hof- und Grünflächen sowie etwaigen Alm- oder Bauerwartungsflächen — jeder Teil folgt einer eigenen Logik. Wir trennen die Wertanteile sauber, prüfen die tatsächliche Marktgängigkeit im dünn besetzten Markt des hinteren Achentals und liefern eine belastbare Einschätzung. Gerade bei Hofübergaben und Erbfällen ist das die Grundlage für eine faire Auseinandersetzung.
Welches Amtsgericht und Finanzamt sind für Schleching zuständig?
Für Schleching ist das Amtsgericht Traunstein zuständig, etwa in Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten, steuerlich das Finanzamt Traunstein. Die Bodenrichtwerte und Kaufpreissammlungen stellt der Gutachterausschuss für den Landkreis Traunstein bereit. Wir richten unsere Gutachten auf die Prüfpraxis genau dieser Stellen aus — ob für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer, für ein Nachlassverfahren oder als gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Welche Hof- und Flurunterlagen wir für ein Anwesen im hinteren Achental benötigen, listen wir Ihnen auf. Unverbindlich anfragen
Wie schnell sind Sie im hinteren Achental vor Ort?
Das hintere Achental gehört zu unserem Einzugsgebiet im Chiemgau. Wir legen Ortstermine nach Teilräumen zusammen — von Marquartstein und Unterwössen bis Schleching und Reit im Winkl — und sind dadurch meist innerhalb weniger Tage vor Ort. Für die Aufnahme von Höfen und Ferienobjekten planen wir ausreichend Zeit ein. Anfahrtszuschläge fallen nicht an, das vereinbarte Honorar bleibt als Festpreis unverändert.
Erbauseinandersetzung im hinteren Achental — Gutachterausschuss oder zertifizierter Sachverständiger?
In einer Erbengemeinschaft beauftragen Sie uns. Das Gutachten besteht vor Finanzamt und Gericht und trägt damit auch die Auseinandersetzung unter Miterben; ausgestellt hat die Zertifizierung des Sachverständigen eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle — der Weg, den das Bewertungsgesetz für den Wertnachweis nennt (§ 198 Abs. 2 BewG). Wir nehmen das Anwesen vor Ort auf, trennen Wohnteil, Wirtschaftsgebäude und Fläche sauber voneinander und nennen den Festpreis, bevor Sie beauftragen. Miterben, die den Hof erst übernehmen wollen, zählen beim Gutachterausschuss meist nicht zu den Antragsberechtigten: Tätig wird er auf Antrag (§ 193 Abs. 1 BauGB). Jetzt Gutachten anfragen
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Niko CaspersGeschäftsführer
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