ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Hotelbewertung: Was zählt, ist die nachhaltige Ertragskraft des Hauses

Vom familiengeführten Gasthof im Alpenvorland bis zum Stadthotel: Wir bewerten über Auslastung, Zimmererlöse und marktgerechte Pachtansätze — nicht über den Backsteinwert.

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Hotels gehören zu den Immobilien, deren Wert am unmittelbarsten von einem laufenden Geschäftsbetrieb abhängt. Bewertungsgrundlage sind die operativen Kennzahlen des Hauses: Auslastung, durchschnittliche Zimmerrate und der daraus gebildete RevPAR, dazu Ertragsanteile aus Gastronomie, Tagung und Wellness. Aus diesen Größen leiten wir ab, welche Pacht das Haus nachhaltig tragen kann — sie ist der Anker der Ertragswertermittlung.

Die Region zwischen München und Salzburg bietet dafür sehr unterschiedliche Teilmärkte: Ferienhotellerie in den Alpenrandlagen mit ausgeprägter Saisonalität, Stadt- und Messehotellerie mit Geschäftsreisefokus, dazu Gasthöfe mit Tradition, aber Investitionsstau. Jeder dieser Märkte hat eigene Auslastungsmuster und Zyklen — wir bewerten vor diesem konkreten Marktbild, nicht mit Bundesdurchschnitten.

Ein oft unterschätzter Faktor sind die Investitionszyklen der Branche: Zimmerprodukte veralten in sieben bis zehn Jahren, Bäder und Haustechnik erzwingen wiederkehrende Capex-Schübe. Ob diese Rücklagen im Zahlenwerk berücksichtigt sind, unterscheidet eine ehrliche Hotelbewertung von einer geschönten — bei uns sind sie fester Bestandteil der Reinertragsableitung.

Der Rechenweg von der Betriebszahl zur Pacht folgt einer festen Reihenfolge. Aus dem Gesamtumsatz — Logis, Gastronomie, Tagung, Wellness — ergibt sich nach Abzug der Betriebskosten das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Pacht, in der Branche als EBITDAR bezeichnet. Davon wird zuerst die Rücklage für Möblierung und Ausstattung abgezogen, die sogenannte FF&E-Reserve, denn ohne turnusmäßige Zimmererneuerung bricht die erzielbare Rate nach wenigen Jahren ein. Erst der verbleibende Betrag ist überhaupt pachtfähig, und davon muss dem Betreiber ein Unternehmerlohn bleiben. Wer diese beiden Abzüge überspringt, erhält eine Pacht, die auf dem Papier funktioniert und im dritten Betriebsjahr neu verhandelt wird.

Ebenso wichtig ist die Betreiberkonstellation, denn sie verteilt das Risiko völlig unterschiedlich. Beim klassischen Pachtvertrag trägt der Betreiber das operative Risiko und der Eigentümer bezieht eine feste oder umsatzabhängige Pacht mit Mindestansatz; beim Managementvertrag betreibt ein Dienstleister das Haus auf Rechnung des Eigentümers, der damit unmittelbar am Konjunkturzyklus hängt; beim Eigenbetrieb fallen Immobilie und Unternehmen ohnehin zusammen. Diese drei Fälle verlangen unterschiedliche Kapitalisierungszinssätze — und eine saubere Abgrenzung dessen, was bewertet wird: die Immobilie, das bewegliche Inventar und der Unternehmenswert des Betriebs sind drei getrennte Größen. Zur Plausibilisierung stellen wir dem Ergebnis den Wert je Zimmer gegenüber und gleichen ihn mit Transaktionen vergleichbarer Häuser der Region ab; als eigenständige Bewertungsmethode taugt diese Kennziffer nicht, als Kontrollgröße sehr wohl.

Wann Sie dieses Gutachten brauchen

  • Verkauf oder Erwerb eines Hotels, Gasthofs oder einer Pension
  • Nachfolgeregelung in der familiengeführten Hotellerie
  • Pachtverhandlung: marktgerechte Pacht für Eigentümer oder Pächter belegen
  • Umnutzungsprüfung: Hotel gegen Wohnen oder Serviced Apartments abwägen
  • Finanzierung, Restrukturierung oder Sanierungskonzept mit Wertnachweis
  • Erbauseinandersetzung um den Familienbetrieb

Was im Honorar enthalten ist

  • Auswertung der Betriebskennzahlen: Auslastung, ADR, RevPAR, Umsatzstruktur
  • Ableitung der nachhaltig tragbaren Pacht über EBITDAR, FF&E-Reserve und Unternehmerlohn
  • Einordnung der Betreiberkonstellation — Pacht, Management, Franchise oder Eigenbetrieb — in den Risikoansatz
  • Trennung von Immobilienwert, beweglichem Inventar und Unternehmenswert des Betriebs
  • Plausibilisierung über den Wert je Zimmer anhand regionaler Vergleichstransaktionen
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse des lokalen Beherbergungsmarkts
  • Ertragswertverfahren mit hotelspezifischen Bewirtschaftungs- und Capex-Ansätzen
  • Berücksichtigung von Saisonalität, Betriebsform und Investitionsstau
  • Prüfung von Nutzungsbindungen und Genehmigungsvorbehalten in Fremdenverkehrsgemeinden
  • Alternativszenario Umnutzung, wo der Hotelbetrieb nicht mehr tragfähig ist
Honorar
Honorar auf Anfrage mit verbindlichem Festpreisangebot — abhängig von Zimmerzahl, Betriebsform und Auswertungstiefe der Betriebszahlen. Kleinere Pensionen und Gasthöfe in der Regel ab 2.990 € inkl. MwSt.
Bearbeitungsdauer
4–6 Wochen ab Beauftragung, sofern die Betriebszahlen aus mindestens drei Geschäftsjahren sowie alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen.

Bewertung von Hotelimmobilien vor Ort

Häufige Fragen zum Thema Bewertung von Hotelimmobilien

Bewerten Sie das Gebäude oder den Hotelbetrieb?

Primär die Immobilie — aber deren Wert lässt sich beim Hotel nur über den Betrieb herleiten, den sie tragen kann. Wir trennen sauber: Der Immobilienwert basiert auf der nachhaltig erzielbaren Pacht; der darüber hinausgehende Unternehmenswert des Betriebs (Goodwill, Stammgäste, Marke) ist eine eigene Größe, die wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater abgrenzen.

Unsere Auslastung war durch Sondereffekte verzerrt — was setzen Sie an?

Die nachhaltige Ertragskraft, nicht das beste oder schlechteste Jahr. Wir analysieren mehrere Geschäftsjahre, bereinigen Einmaleffekte und gleichen mit den Marktdaten des regionalen Beherbergungsmarkts ab. So entsteht ein stabilisiertes Betriebsergebnis als Bewertungsgrundlage — das akzeptieren auch Banken und Kaufinteressenten.

Unser Gasthof rechnet sich als Hotel kaum noch — was ist er dann wert?

Dann prüfen wir das Umnutzungsszenario gleich mit: Wohnnutzung, Apartments oder Mischkonzepte erzielen in vielen Ortslagen des Alpenvorlands höhere Werte als der fortgeführte Betrieb. Das Gutachten stellt beide Szenarien mit Umbaukosten und planungsrechtlicher Machbarkeit gegenüber — eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Familie oder Erbengemeinschaft.

Wie kommen Sie von den Betriebszahlen zur tragbaren Pacht?

In drei Schritten. Aus dem Gesamtumsatz und den Betriebskosten ermitteln wir das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Pacht — in der Hotellerie EBITDAR genannt. Davon ziehen wir die FF&E-Reserve für die turnusmäßige Erneuerung von Möblierung und Ausstattung ab, weil ein Haus ohne Zimmererneuerung seine Rate nicht hält. Vom Rest muss dem Betreiber ein angemessener Unternehmerlohn bleiben; erst der verbleibende Betrag ist die nachhaltig tragbare Pacht und damit der Anker der Ertragswertermittlung.

Was sagt der Wert je Zimmer aus?

Er ist eine Kontrollgröße, keine Bewertungsmethode. Wir teilen den ermittelten Verkehrswert durch die Zimmerzahl und vergleichen das Ergebnis mit Transaktionen ähnlicher Häuser in der Region — passt es nicht zusammen, prüfen wir unsere Annahmen erneut. Wer umgekehrt vorgeht und einen Wert je Zimmer mit der Bettenzahl multipliziert, ignoriert genau das, was ein Hotel ausmacht: Auslastung, Rate, Nebenerlöse und Investitionsstau. Zwei Häuser mit gleicher Zimmerzahl können weit auseinanderliegen.

Wir überlegen, das Haus in Ferienwohnungen aufzuteilen — geht das ohne Weiteres?

Nicht überall. In Gemeinden mit Fremdenverkehrsfunktion kann die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen, den das Baugesetzbuch für die Sicherung solcher Gebiete vorsieht; dazu kommen Zweckentfremdungs- und Zweitwohnungsregelungen einzelner Kommunen. Für die Bewertung ist das entscheidend, weil die Aufteilung in Einzeleinheiten oft den höheren Wert verspricht — aber nur, wenn sie zulässig ist. Wir klären den Status bei der Gemeinde ab und rechnen das Aufteilungsszenario nur dann, wenn es rechtlich trägt.

Gutachterausschuss oder zertifizierter Sachverständiger — wer bewertet einen Hotelbetrieb?

Für einen Hotelbetrieb beauftragen Sie uns. Der Weg zum Wert führt über den Betrieb: EBITDAR, FF&E-Reserve und Unternehmerlohn ergeben die tragbare Pacht, und die Abgrenzung von Immobilie, beweglichem Inventar und Unternehmenswert legen wir offen. Vor Finanzamt und Gericht besteht es, weil ein Sachverständiger mit Zertifikat einer nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle dafür einsteht. Das Honorar nennen wir als Festpreis vor der Beauftragung und legen den Ortstermin so, dass der Betrieb weiterläuft. Wer einen Hotelbetrieb vor dem Erwerb prüfen lässt, gehört dort regelmäßig nicht zu den Antragsberechtigten: Der Ausschuss wird auf Antrag tätig (§ 193 Abs. 1 BauGB). Jetzt Gutachten anfragen

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Porträt Niko Caspers

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