Wenn es vor Gericht geht: Bewertung, die der Gegenseite standhält
In streitigen Verfahren zählt nicht die Meinung, sondern die Methodik. Wir erstellen Gutachten, die den Anforderungen der Zivilprozessordnung an Nachvollziehbarkeit und Neutralität genügen.
Kostenlos · Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
- International anerkannte DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort bis Salzburg
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
In gerichtlichen Auseinandersetzungen um Immobilien — Erbstreit, Zugewinnausgleich, Teilungsversteigerung, Streit unter Gesellschaftern — entscheidet die Qualität der Wertermittlung oft über den Ausgang. Ein Gutachten, das methodische Lücken hat, wird vom gegnerischen Anwalt zerlegt; ein sauber hergeleitetes Gutachten verschiebt die Verhandlungsposition spürbar.
Wir erstellen Parteigutachten, die als qualifizierter Sachvortrag in das Verfahren eingeführt werden, sowie Schiedsgutachten, denen sich beide Parteien vorab vertraglich unterwerfen. Jede Annahme wird belegt, jeder Rechenschritt offen gelegt, jede Abweichung von Standardansätzen begründet — so, wie es die Rechtsprechung an verwertbare Sachverständigenleistungen anlegt.
Die Qualifikation unserer Sachverständigen ist über die DIA-Zertifizierung (Gutachter LS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachgewiesen und wird von Gerichten anerkannt. Auf Wunsch erläutern wir das Gutachten im Termin und nehmen zu Einwendungen der Gegenseite schriftlich Stellung.
Wann Sie dieses Gutachten brauchen
- Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche — Wertgrundlage für die Einigung
- Zugewinnausgleich im streitigen Scheidungsverfahren
- Teilungsversteigerung: eigenen Wertvortrag gegen zu niedrige Ansätze einbringen
- Streit unter GbR- oder GmbH-Gesellschaftern über den Wert von Immobilienvermögen
- Anfechtung eines bereits vorliegenden gerichtlichen Gutachtens
- Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Was im Honorar enthalten ist
- Analyse der Verfahrenssituation gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV in voller Dokumentationstiefe
- Stichtagsgerechte Bewertung, auch für weit zurückliegende Bewertungsstichtage
- Kritische Würdigung gegnerischer Gutachten mit schriftlicher Stellungnahme
- Erläuterung des Gutachtens im Gerichtstermin nach Absprache
- Schiedsgutachten mit vorab vereinbarter Bindungswirkung für beide Parteien
- Honorar
- Honorar nach Verfahrensumfang und Objektart, für Wohnimmobilien in der Regel ab 2.490 € inkl. MwSt. Stellungnahmen zu Gegengutachten und Terminsteilnahmen bieten wir gesondert zum Festpreis an.
- Bearbeitungsdauer
- 3–4 Wochen ab Auftrag; gerichtliche Fristen stimmen wir verbindlich mit Ihrer Kanzlei ab.
Gerichtsgutachten vor Ort
Häufige Fragen zum Thema Gerichtsgutachten
Was ist der Unterschied zwischen Parteigutachten und gerichtlich bestelltem Gutachten?
Das gerichtlich bestellte Gutachten gibt das Gericht selbst in Auftrag; darauf haben die Parteien nur begrenzten Einfluss. Ein Parteigutachten beauftragen Sie — es gilt prozessual als qualifizierter Sachvortrag und zwingt Gericht und Gegenseite, sich mit Ihren Wertargumenten auseinanderzusetzen. Häufig verhindert ein starkes Parteigutachten, dass es überhaupt zum langwierigen Beweisverfahren kommt.
Kann Ihr Gutachten ein gerichtliches Gutachten erschüttern?
Wenn das gerichtliche Gutachten methodische Fehler enthält — falsche Vergleichsdaten, unplausible Liegenschaftszinssätze, übersehene Rechte in Abteilung II — kann eine fundierte Stellungnahme das Gericht veranlassen, den Sachverständigen anzuhören oder ein Obergutachten einzuholen. Wir prüfen vorab ehrlich, ob solche Angriffspunkte bestehen.
Was ist ein Schiedsgutachten und wann lohnt es sich?
Beim Schiedsgutachten vereinbaren beide Parteien vorab, das Ergebnis als verbindlich anzuerkennen. Das spart Prozesskosten und Jahre an Verfahrensdauer — sinnvoll immer dann, wenn beide Seiten grundsätzlich einigungsbereit sind und nur der Wert strittig ist, etwa in Erbengemeinschaften.
Arbeiten Sie mit unserem Anwalt zusammen?
Ja, das ist der Regelfall. Wir klären mit Ihrer Kanzlei Bewertungsstichtag, Beweisfragen und Fristen, liefern das Gutachten in einer für den Schriftsatz verwertbaren Form und stehen für Rückfragen während des gesamten Verfahrens zur Verfügung.
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Niko CaspersGeschäftsführer
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