ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Geerbtes Haus bewerten lassen: Erbschaftsteuer nur auf den echten Wert

Das Finanzamt bewertet pauschal — und häufig zu hoch. Ein Verkehrswertgutachten weist den tatsächlichen Wert nach (§ 198 BewG): 100.000 € weniger Steuerwert sind in Steuerklasse I bei 15 % Steuersatz rund 15.000 € weniger Erbschaftsteuer.

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Urkunde aus einem Nachlassvorgang — Erbschein und notarielle Urkunde als Grundlage der Bewertung

Das Finanzamt hat Ihre geerbte Immobilie nie gesehen. Es bewertet sie im typisierten Massenverfahren nach dem Bewertungsgesetz — ohne Besichtigung, ohne Instandhaltungsstau, ohne ungünstigen Zuschnitt, ohne belastende Rechte. Das Ergebnis liegt regelmäßig über dem tatsächlichen Marktwert. Wie groß die Abweichung ausfällt, hängt an der Objektart: Beim geerbten Einfamilienhaus schlägt vor allem der Modernisierungsstand durch, beim Mehrfamilienhaus die Höhe der Bestandsmieten.

§ 198 BewG gibt Ihnen das Recht, per Sachverständigengutachten einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen — wie dieser Gegenbeweis gegenüber dem Finanzamt im Einzelnen abläuft, welche Fristen gelten und wann er sich rechnet, ist dort ausführlich beschrieben. Als tauglichen Nachweis nennt das Gesetz das Gutachten eines Sachverständigen, den eine staatliche, staatlich anerkannte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle bestellt oder zertifiziert hat — exakt die Zertifizierung, die unsere Sachverständigen als DIA Gutachter LS nachweisen.

Ob sich das Gutachten lohnt, klären wir vorab in einer kostenfreien Ersteinschätzung: Sie nennen uns Objekt und Feststellungsbescheid bzw. die erwartete Finanzamt-Bewertung, wir schätzen das realistische Korrekturpotenzial. Erst wenn die Ersparnis das Honorar klar übersteigt, empfehlen wir die Beauftragung.

Wann Sie dieses Gutachten brauchen

  • Feststellungsbescheid des Finanzamts erscheint zu hoch
  • Immobilie mit Sanierungsstau, Leerstand oder schwieriger Lage geerbt
  • Wohnrecht, Nießbrauch oder andere Belastungen drücken den Wert
  • Erbengemeinschaft benötigt neutrale Wertbasis für die Auseinandersetzung
  • Frist läuft: Einspruch gegen den Bescheid ist nur begrenzt möglich

Was im Honorar enthalten ist

  • Kostenfreie Ersteinschätzung des Korrekturpotenzials
  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, ausgerichtet auf § 198 BewG
  • Stichtagsbezogene Bewertung (Todestag als Bewertungsstichtag)
  • Berücksichtigung aller wertmindernden Faktoren mit Nachweisführung
  • Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts inklusive
  • Auf Wunsch: Vermittlung von Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern aus unserem Netzwerk
Honorar
Festpreis nach Objektart, in der Regel ab 1.990 € inkl. MwSt. Zum Vergleich: Bereits 30.000 € geringerer Steuerwert sparen bei 19 % Steuersatz 5.700 € Erbschaftsteuer.
Bearbeitungsdauer
Fertigstellung innerhalb von 4 bis 6 Wochen, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen; bei laufender Einspruchsfrist priorisieren wir Ihren Fall. Die Frist wahren Sie durch den fristgerechten Einspruch — das Gutachten reichen wir anschließend als Begründung nach.

Immobilienbewertung bei Erbschaft vor Ort

Häufige Fragen zum Thema Immobilienbewertung bei Erbschaft

Was kostet es, ein geerbtes Haus bewerten zu lassen?

Für ein geerbtes Einfamilienhaus liegt das Verkehrswertgutachten in der Regel ab 1.990 € inklusive Mehrwertsteuer, für eine Eigentumswohnung ebenfalls ab 1.990 €. Ins Verhältnis gesetzt: Liegt der Wert im Bescheid rund 40.000 € über dem realistischen Marktwert, übersteigt die Steuerersparnis das Honorar in aller Regel deutlich. Ob sich das Gutachten in Ihrem Fall rechnet, prüfen wir vorab kostenfrei.

Wer darf ein geerbtes Haus für das Finanzamt bewerten?

Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt sind Sie bei uns richtig. Bei uns zertifiziert eine nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle die Sachverständigen — genau die Qualifikation, die das Bewertungsgesetz für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nennt (§ 198 Abs. 2 BewG). Eine kostenlose Maklereinschätzung oder eine Online-Bewertung genügt dafür nicht, sie wird zurückgewiesen. Sie kennen das Honorar als Festpreis, bevor die Arbeit beginnt, und es hängt nicht am ermittelten Wert; Rückfragen des Finanzamts beantworten wir für Sie ohne Zusatzkosten. Jetzt Gutachten anfragen

Der Steuerbescheid ist schon da — ist es zu spät?

Meist nicht. Gegen den Feststellungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen; das Gutachten kann auch im Einspruchsverfahren nachgereicht werden. Wichtig ist, die Frist zu wahren — kontaktieren Sie uns deshalb möglichst sofort nach Erhalt des Bescheids.

Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?

Der Todestag des Erblassers. Wir bewerten rückwirkend auf diesen Stichtag — das ist Standard und auch Jahre später möglich, solange sich der Objektzustand rekonstruieren lässt.

Lohnt sich das Gutachten trotz Freibeträgen?

Innerhalb der Freibeträge (z. B. 400.000 € je Kind) fällt keine Steuer an — dann brauchen Sie kein Gutachten fürs Finanzamt. Bei Immobilien im Raum München wird der Freibetrag jedoch schnell überschritten, und jeder Euro über dem Freibetrag wird versteuert. Zusätzlich schafft ein Gutachten in Erbengemeinschaften die neutrale Grundlage für die Auseinandersetzung.

Ich habe noch keinen Anwalt oder Steuerberater — können Sie jemanden empfehlen?

Ja. Wir arbeiten seit Jahren mit Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern zusammen und vermitteln Ihnen auf Wunsch eine passende Kanzlei aus unserem Netzwerk — kostenlos und unverbindlich. Gutachten, rechtliche und steuerliche Begleitung greifen dann ineinander, ohne dass Sie selbst koordinieren müssen.

Was, wenn das Gutachten höher ausfällt als der Finanzamt-Wert?

Deshalb beginnen wir mit der kostenfreien Ersteinschätzung. Sehen wir kein realistisches Korrekturpotenzial, raten wir offen von der Beauftragung ab — Sie verlieren nichts außer einem kurzen Telefonat.

Wer stellt in einer Erbengemeinschaft den Antrag beim Gutachterausschuss?

Als Miterbe beauftragen Sie uns unmittelbar — auch allein. Das Gutachten besteht vor Finanzamt und Gericht, weil es von einem Sachverständigen stammt, den eine nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert hat; § 198 Abs. 2 BewG nennt diesen Weg für den Wertnachweis. Der Festpreis steht vor der Beauftragung fest, Rückfragen des Finanzamts sind enthalten, und dieselbe Objektaufnahme trägt auf Wunsch die Auseinandersetzung unter den Erben. Beim Gutachterausschuss müssten Sie als Miterbe zuerst klären, wer den nötigen Antrag stellt (§ 193 Abs. 1 BauGB) — und das, während die Einspruchsfrist läuft. Jetzt Gutachten anfragen

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  • DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
  • Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
  • Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
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Porträt Niko Caspers

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Niko CaspersGeschäftsführer

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