ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung
Unsere neue Website ist im Aufbau — einzelne Inhalte werden derzeit vervollständigt. Für Ihre Anfragen sind wir bereits vollständig erreichbar.

Geerbte Immobilie: Zahlen Sie Erbschaftsteuer nur auf den echten Wert

Das Finanzamt bewertet pauschal — und häufig zu hoch. Ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG weist den tatsächlichen Wert nach und senkt die Steuerlast oft um fünfstellige Beträge.

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden

Nach einem Erbfall bewertet das Finanzamt die Immobilie im typisierten Massenverfahren nach dem Bewertungsgesetz — ohne Besichtigung, ohne Berücksichtigung von Instandhaltungsstau, ungünstigem Zuschnitt oder belastenden Rechten. Das Ergebnis liegt regelmäßig über dem tatsächlichen Marktwert.

§ 198 BewG gibt Ihnen das Recht, per Sachverständigengutachten einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Die Finanzverwaltung verlangt dafür ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen — exakt die Zertifizierung, die unsere Sachverständigen als DIA Gutachter LS nachweisen.

Ob sich das Gutachten lohnt, klären wir vorab in einer kostenfreien Ersteinschätzung: Sie nennen uns Objekt und Feststellungsbescheid bzw. die erwartete Finanzamt-Bewertung, wir schätzen das realistische Korrekturpotenzial. Erst wenn die Ersparnis das Honorar klar übersteigt, empfehlen wir die Beauftragung.

Wann Sie dieses Gutachten brauchen

  • Feststellungsbescheid des Finanzamts erscheint zu hoch
  • Immobilie mit Sanierungsstau, Leerstand oder schwieriger Lage geerbt
  • Wohnrecht, Nießbrauch oder andere Belastungen drücken den Wert
  • Erbengemeinschaft benötigt neutrale Wertbasis für die Auseinandersetzung
  • Frist läuft: Einspruch gegen den Bescheid ist nur begrenzt möglich

Was im Honorar enthalten ist

  • Kostenfreie Ersteinschätzung des Korrekturpotenzials
  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, ausgerichtet auf § 198 BewG
  • Stichtagsbezogene Bewertung (Todestag als Bewertungsstichtag)
  • Berücksichtigung aller wertmindernden Faktoren mit Nachweisführung
  • Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts inklusive
  • Auf Wunsch: Vermittlung von Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern aus unserem Netzwerk
Honorar
Festpreis nach Objektart, in der Regel ab 1.990 € inkl. MwSt. Zum Vergleich: Bereits 30.000 € geringerer Steuerwert sparen bei 19 % Steuersatz 5.700 € Erbschaftsteuer.
Bearbeitungsdauer
2–3 Wochen ab Unterlagen; bei laufender Einspruchsfrist priorisieren wir Ihren Fall.

Immobilienbewertung bei Erbschaft vor Ort

Häufige Fragen zum Thema Immobilienbewertung bei Erbschaft

Der Steuerbescheid ist schon da — ist es zu spät?

Meist nicht. Gegen den Feststellungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen; das Gutachten kann auch im Einspruchsverfahren nachgereicht werden. Wichtig ist, die Frist zu wahren — kontaktieren Sie uns deshalb möglichst sofort nach Erhalt des Bescheids.

Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?

Der Todestag des Erblassers. Wir bewerten rückwirkend auf diesen Stichtag — das ist Standard und auch Jahre später möglich, solange sich der Objektzustand rekonstruieren lässt.

Lohnt sich das Gutachten trotz Freibeträgen?

Innerhalb der Freibeträge (z. B. 400.000 € je Kind) fällt keine Steuer an — dann brauchen Sie kein Gutachten fürs Finanzamt. Bei Immobilien im Raum München wird der Freibetrag jedoch schnell überschritten, und jeder Euro über dem Freibetrag wird versteuert. Zusätzlich schafft ein Gutachten in Erbengemeinschaften die neutrale Grundlage für die Auseinandersetzung.

Ich habe noch keinen Anwalt oder Steuerberater — können Sie jemanden empfehlen?

Ja. Wir arbeiten seit Jahren mit Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern zusammen und vermitteln Ihnen auf Wunsch eine passende Kanzlei aus unserem Netzwerk — kostenlos und unverbindlich. Gutachten, rechtliche und steuerliche Begleitung greifen dann ineinander, ohne dass Sie selbst koordinieren müssen.

Was, wenn das Gutachten höher ausfällt als der Finanzamt-Wert?

Deshalb beginnen wir mit der kostenfreien Ersteinschätzung. Sehen wir kein realistisches Korrekturpotenzial, raten wir offen von der Beauftragung ab — Sie verlieren nichts außer einem kurzen Telefonat.

Vertiefend im Ratgeber

Verwandte Leistungen

Immobilienbewertung bei Erbschaft: Jetzt kostenlos prüfen lassen

Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Porträt Niko Caspers

Ihr Ansprechpartner

Niko CaspersGeschäftsführer

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden

AnrufenKostenlose Ersteinschätzung