Wenn das Finanzamt zu hoch bewertet: der anerkannte Gegenbeweis
Typisierte Bewertungen nach BewG ignorieren den Zustand Ihrer Immobilie. Wir liefern den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — in dem Format, das die Finanzverwaltung akzeptiert.
Kostenlos · Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
- International anerkannte DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort bis Salzburg
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Bei Erbschaft, Schenkung und anderen steuerlichen Anlässen ermittelt das Finanzamt Immobilienwerte im standardisierten Verfahren nach dem Bewertungsgesetz. Diese Typisierung kennt Ihr Objekt nicht: kein Sanierungsstau, keine Grundrissprobleme, kein Wohnrecht der Großmutter, keine Lärmbelastung. Seit der Reform 2023 fallen diese Pauschalwerte zudem spürbar höher aus als zuvor.
Der Gesetzgeber hat für genau diese Fälle die Öffnungsklausel des § 198 BewG geschaffen: Sie dürfen den niedrigeren tatsächlichen Wert durch ein Sachverständigengutachten nachweisen. Anerkannt werden Gutachten des örtlichen Gutachterausschusses sowie von öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.
Unsere auf steuerliche Anlässe spezialisierten Verkehrswertgutachten sind methodisch auf die Prüfpraxis der bayerischen Finanzämter ausgerichtet. Rückfragen der Behörde beantworten wir im Honorar inklusive — bis zur Anerkennung.
Wann Sie dieses Gutachten brauchen
- Einspruch gegen den Feststellungsbescheid (Frist: 1 Monat)
- Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung vorbereiten
- Vorweggenommene Erbfolge steueroptimal gestalten
- Entnahme oder Einlage von Immobilien im Betriebsvermögen
- Aufteilung Kaufpreis Gebäude/Boden für die AfA-Bemessung
Was im Honorar enthalten ist
- Kostenfreie Potenzialprüfung: lohnt sich der Gegenbeweis?
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB im Format des § 198 BewG
- Stichtagsbezogene Bewertung nach steuerlichem Bewertungsstichtag
- Dokumentation aller wertmindernden Faktoren mit Belegen
- Kommunikation mit Finanzamt und Steuerberater inklusive
- Honorar
- Festpreis ab 1.990 € inkl. MwSt. Faustregel: Liegt der Bescheidwert mehr als ca. 40.000 € über dem realistischen Marktwert, übersteigt die Steuerersparnis das Honorar fast immer deutlich.
- Bearbeitungsdauer
- 2–3 Wochen; laufende Einspruchsfristen berücksichtigen wir mit Vorrang.
Gutachten für das Finanzamt vor Ort
Häufige Fragen zum Thema Gutachten für das Finanzamt
Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten?
Nein — und das ist der häufigste teure Fehler. Die Finanzverwaltung verlangt Gutachten vom Gutachterausschuss oder von öffentlich bestellten bzw. nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Makler-Wertermittlungen und einfache Online-Bewertungen werden zurückgewiesen. Unsere Gutachter erfüllen die Zertifizierungsanforderung über die DIA-Zertifizierung als Gutachter LS.
Mein Steuerberater hat den Bescheid schon geprüft — wozu noch ein Gutachten?
Der Steuerberater prüft die rechnerische und verfahrensrechtliche Seite. Ob der angesetzte Immobilienwert dem tatsächlichen Markt entspricht, kann nur eine sachverständige Bewertung zeigen. Wir arbeiten dabei eng mit Ihrem Steuerberater zusammen — er bleibt Herr des Verfahrens.
Was passiert, wenn das Finanzamt das Gutachten anzweifelt?
Dann beantworten wir die Rückfragen fachlich — das ist Teil unseres Honorars, keine Zusatzleistung. In der Praxis werden methodisch saubere Gutachten zertifizierter Sachverständiger ganz überwiegend anerkannt.
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Ihr Ansprechpartner
Niko CaspersGeschäftsführer
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