ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

Aktualisiert am 02. Oktober 2026 · 14 Min. Lesezeit · Von Niko Caspers, Geschäftsführer

Was kostet ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten? Festpreise für Haus und Wohnung 2026

Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kostet bei uns ab 3.850 € als Festpreis — am Markt reicht die Spanne je nach Anbieter und Preismodell deutlich weiter. Dieser Ratgeber schlüsselt die Kosten nach dem Objektwert auf, zeigt, wer sie in Erbfall, Scheidung und Gerichtsverfahren trägt, und rechnet vor, wann sich das Gutachten bezahlt macht.

Die kurze Antwort

Ein Verkehrswertgutachten kostet bei uns ab 3.850 € inklusive Mehrwertsteuer — als Festpreis, der vor der Beauftragung verbindlich feststeht. Die Höhe richtet sich nach dem Objektwert: Bis 300.000 € Objektwert sind es 3.850 €, bis 1.000.000 € beginnt das Honorar bei 4.082 €, darüber nennen wir es nach einer kurzen Vorprüfung. Grundlage der Kalkulation ist die BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026. Wer keine Behörde überzeugen muss, kommt günstiger zum Wert: Das Kurzgutachten beginnt bei 1.950 €, das Restnutzungsdauergutachten für Vermieter bei 1.650 €.

Ermittelt wird der Verkehrswert nach § 194 BauGB in den normierten Verfahren der ImmoWertV 2021, gestützt auf die Bodenrichtwerte und Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses. Das ist das Format, das Finanzamt, Gericht und Bank verlangen. Im Festpreis enthalten sind Ortstermin, Anfahrt und die Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts zum fertigen Gutachten; hinzu kommen können Auslagen für Behördengebühren, die wir vorab im Angebot ausweisen. Entscheidend ist dabei weniger die Höhe des Honorars als der Zeitpunkt, zu dem es feststeht: Die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung anhand Ihrer Angaben fest, und der Preis ändert sich nicht mehr, wenn das Gutachten später zu einem höheren Wert kommt.

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten-Kosten auf einen Blick: Festpreise nach Objektwert

Die Höhe des Honorars folgt dem Objektwert: Mit ihm steigen Datenbedarf, Prüfungstiefe und Haftung — für ein Mehrfamilienhaus im Millionenbereich sind mehr Vergleichsdaten auszuwerten und mehr Annahmen zu belegen als für eine Eigentumswohnung. Grundlage der Kalkulation ist die BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026, die das Honorar nach dem Wert des Bewertungsgegenstands staffelt. Die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung anhand Ihrer Angaben fest; sie ändert sich nicht mehr, wenn das Gutachten später zu einem höheren Wert kommt. Die folgenden Festpreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Ortstermin und Anfahrt; nicht enthalten sind Auslagen für Behördengebühren — etwa für Grundbuchauszug, Bauakteneinsicht oder Auskünfte des Gutachterausschusses. Fallen solche an, weisen wir sie vorab im Angebot aus.

Das Kurzgutachten folgt dieser Staffel nicht: Die Honorarrichtlinie gilt für überschlägige Werteinschätzungen und Kurzgutachten ausdrücklich nicht, deshalb ist sein Preis eine eigene Festlegung unseres Hauses und beginnt in jeder Wertklasse bei 1.950 €.

ObjektwertVerkehrswertgutachtenKurzgutachten
bis 300.000 €3.850 €ab 1.950 €
bis 1.000.000 €ab 4.082 €ab 1.950 €
bis 3.000.000 €ab 5.593 €ab 1.950 €
über 3.000.000 €auf Anfrageab 1.950 €

Was ist ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten — und wann reicht das Kurzgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert — den Preis, der sich am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen ließe (§ 194 BauGB). Es dokumentiert jede Annahme und jeden Rechenschritt so, dass eine Behörde die Herleitung ohne Rückfrage nachvollziehen kann: vollständige Auswertung von Grundbuch und Unterlagen, Bodenrichtwerte und Marktdaten des Gutachterausschusses, Wertermittlung nach Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren — auf rund 40 bis 80 Seiten.

Das Kurzgutachten ermittelt denselben Wert mit derselben Sorgfalt, verzichtet aber auf die lückenlose Beweisführung, die nur Dritte brauchen. Damit ist die Wahl des Formats keine Preisfrage, sondern eine Empfängerfrage: Wer muss das Ergebnis am Ende akzeptieren? Sind Sie das selbst oder Ihre Familie, genügt das Kurzgutachten. Sobald Finanzamt, Gericht oder Bank mitlesen, führt am Verkehrswertgutachten kein Weg vorbei — ein Kurzgutachten wird dort regelmäßig zurückgewiesen, und das gesparte Honorar ist verloren, weil das Vollgutachten trotzdem beauftragt werden muss.

Die Gegenüberstellung Kriterium für Kriterium finden Sie im Vergleich Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten; welches Format Ihr Anlass verlangt, klären wir vor der Beauftragung kostenfrei — auch wenn das für uns das kleinere Honorar bedeutet.

MerkmalKurzgutachtenVerkehrswertgutachten
Zweckeigene Entscheidung: Kauf, Verkauf, FamilieNachweis gegenüber Finanzamt, Gericht und Bank
Umfangca. 15–25 Seiten, kompakte Herleitungca. 40–80 Seiten, lückenlose Dokumentation
Ortsterminjaja
Eignung für Behördennein — wird regelmäßig zurückgewiesendas Format für § 198 BewG, Gericht und Bank
Festpreisab 1.950 €ab 3.850 €, gestaffelt nach Objektwert
Dauer4–6 Wochen ab Beauftragung4–6 Wochen ab Beauftragung

Wertgutachten, Schätz­gut­ach­ten, Immo­bi­li­en­gut­ach­ten: Begriffe und Gel­tungs­be­reich

„Wertgutachten fürs Haus“, „Schätzgutachten“, „Immobiliengutachten“, „den Verkehrswert ermitteln lassen“ — gemeint ist in aller Regel dasselbe: eine sachverständige Wertermittlung. Die Kosten hängen nicht am Begriff, sondern am Format. Ein Wertgutachten kostet als Kurzgutachten ab 1.950 €; das vollständige Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB beginnt bei 3.850 € und richtet sich nach dem Objektwert. Der Unterschied zwischen den beiden Formaten ist keine Preispolitik, sondern Dokumentationstiefe.

Alle Preise und Rechtsgrundlagen auf dieser Seite gelten für Immobilien in Deutschland: Verkehrswert nach § 194 BauGB, Verfahren der ImmoWertV 2021, Bodenrichtwerte und Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse, Nachweis gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG. Für eine Liegenschaft in Österreich gilt stattdessen das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), und die Honorare bewegen sich in einem anderen Rahmen. Dazu haben wir die Kosten in Österreich in einem eigenen Ratgeber zusammengestellt.

Festpreis oder Prozent vom Immo­bi­li­en­wert: die Preismodelle am Markt

Seit die Honorarordnung HOAI für Wertermittlungen 2009 aufgehoben wurde, sind Gutachterhonorare frei verhandelbar. Am Markt haben sich daraus zwei Preismodelle entwickelt: der Festpreis nach Wertklassen — und das prozentuale Honorar, das als Anteil am ermittelten Immobilienwert berechnet wird. Wir arbeiten mit Festpreisen nach der Staffel der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026, nicht mit einem Prozentsatz vom Immobilienwert. Der Unterschied lässt sich ausrechnen: Bei 300.000 € Objektwert entsprechen unsere 3.850 € rund 1,3 % des Werts, und je wertvoller die Immobilie ist, desto kleiner wird dieser Anteil — bei 900.000 € Objektwert wären 1 % des Werts bereits 9.000 €, unser Honorar bleibt in dieser Wertklasse darunter.

Dazu kommt der Zeitpunkt, zu dem der Preis feststeht. Ein prozentuales Honorar ist erst bezifferbar, wenn das Ergebnis vorliegt, das der Sachverständige selbst ermittelt. Unsere Wertklasse legen wir vor der Beauftragung anhand Ihrer Angaben fest; der Preis steht damit vor dem ersten Arbeitsschritt und ändert sich nicht mehr, wenn das Gutachten später zu einem höheren Wert kommt. Der Wert selbst folgt allein den normierten Verfahren. Alle Festpreise unseres Hauses im Überblick zeigt die Honorarübersicht.

Ein dritter Weg führt zum örtlichen Gutachterausschuss, der Verkehrswertgutachten auf Antrag erstattet (§ 193 Abs. 1 BauGB); die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Landes- oder Ortsregelung. Zu beachten ist der Zugang: Antragsberechtigt sind im Wesentlichen Eigentümer und ihnen gleichgestellte Berechtigte — wer eine Immobilie erst kaufen will, gehört nicht dazu. Der direkte Auftrag an einen qualifizierten Sachverständigen steht dagegen jedem offen, mit einem Preis, der vorher feststeht.

Welche Faktoren den Preis eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens bestimmen

Die pauschale Antwort „kommt auf die Immobilie an“ hilft niemandem. Den Preis bestimmen zwei Dinge: die Wertklasse, in die Ihr Objekt fällt, und Besonderheiten, für die die Honorarrichtlinie Zuschläge von 10 bis 50 % vorsieht. Bei uns stehen diese Zuschläge im Angebot, bevor Sie sich entscheiden, und nicht in der Schlussrechnung. Konkret sind es sechs Punkte:

  • Objektwert: Er bestimmt die Wertklasse und damit den Grundbetrag. Nutzung und Größe schlagen über ihn durch — beim Mehrfamilienhaus fließen jede Einheit, jeder Mietvertrag und die Bewirtschaftungskosten in die Ertragswertermittlung ein, beim Wohn- und Geschäftshaus kommen Gewerbemieten und gemischte Nutzung hinzu.
  • Rechte in Abteilung II des Grundbuchs: Wohnrechte, Nießbrauch oder Wegerechte mindern den Wert und müssen jeweils eigenständig bewertet werden. Jede Belastung ist eine zusätzliche Rechenaufgabe mit eigener Herleitung.
  • Erbbaurecht: Hier existieren zwei Bewertungsgegenstände — das Erbbaurecht selbst und das belastete Grundstück — mit Erbbauzins, Restlaufzeit und Heimfallregelungen. Das erhöht den Aufwand gegenüber dem Volleigentum deutlich.
  • Vermietung: Vermietete Objekte verlangen die Auswertung der Mietverträge, den Abgleich mit der marktüblich erzielbaren Miete und eine Bewirtschaftungskostenrechnung.
  • Unterlagenlage: Fehlen Baupläne oder eine Wohnflächenberechnung, nehmen wir das Aufmaß beim Ortstermin und beschaffen Unterlagen bei den Behörden. Das kostet Zeit und Behördengebühren, die als Auslagen anfallen.
  • Zweck und Stichtag: Ein Gutachten für Finanzamt oder Gericht verlangt die volle Dokumentationstiefe; liegt der Bewertungsstichtag in der Vergangenheit — etwa der Todestag des Erblassers —, muss der damalige Zustand aus Unterlagen und Ortsbesichtigung rekonstruiert werden.

Wann sich das Gutachten rechnet: die Erb­schaft­steuer-Rechnung nach § 198 BewG

Die häufigste Situation, in der sich die Gutachtenkosten unmittelbar auszahlen, ist der Erbfall. Das Finanzamt bewertet geerbte Immobilien im typisierten Massenverfahren — ohne Besichtigung, mit pauschalen Ansätzen, die Sanierungsstau, ungünstige Grundrisse oder eingetragene Rechte nicht berücksichtigen. Gegen einen zu hohen Wert gibt § 198 BewG das Werkzeug: Weisen Sie einen niedrigeren gemeinen Wert nach, muss das Finanzamt diesen ansetzen. Als Nachweis kann dabei regelmäßig das Gutachten eines Sachverständigen dienen, den eine staatliche, staatlich anerkannte oder nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle bestellt oder zertifiziert hat (§ 198 Abs. 2 BewG).

Die Rechnung dazu: Das Finanzamt bewertet ein geerbtes Haus in München-Trudering pauschal mit 1,1 Mio. €. Das Gutachten weist wegen Sanierungsstau und ungünstigem Grundriss 950.000 € nach. Bei 19 % Erbschaftsteuersatz spart die Differenz von 150.000 € rund 28.500 € Steuern — mehr als das Siebenfache des Gutachtenhonorars. Rechnerisch trägt sich das Gutachten ab rund 20.300 € Wertkorrektur: Bei 19 % Steuersatz spart jede Wertkorrektur von 10.000 € rund 1.900 € Steuern, und 3.850 € Honorar sind damit bei etwa dieser Differenz ausgeglichen. Als Faustregel gilt deshalb: Liegt der Bescheidwert mehr als rund 60.000 € über dem realistischen Marktwert und ist der persönliche Freibetrag überschritten, übersteigt die Steuerersparnis das Honorar fast immer deutlich. Wie sich das in Ihrem Steuerfall auswirkt, beurteilt Ihr Steuerberater — wir liefern den belastbaren Wert dafür.

Zwei Dinge gehören zur ehrlichen Rechnung dazu. Erstens die Frist: Der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt sein (§ 355 AO) — das Gutachten selbst dürfen Sie im laufenden Einspruchsverfahren nachreichen. Zweitens der Fall, in dem Sie kein Gutachten brauchen: Bleibt der Nachlass innerhalb der Freibeträge (Ehepartner 500.000 €, Kinder je 400.000 €), läuft die Ersparnis ins Leere. Das prüfen wir vorab kostenfrei. Beauftragen Sie erst, wenn sich die Rechnung für Sie lohnt.

Zwei weitere Rechnungen: AfA für Vermieter und das gemeinsame Gutachten bei Trennung

Vermietung: Ein 1978 errichtetes Mehrfamilienhaus mit 500.000 € Gebäudewertanteil wird statt mit 2 % mit 3,3 % abgeschrieben, weil ein Restnutzungsdauergutachten eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren nachweist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Die zusätzliche AfA von 6.500 € pro Jahr spart bei 42 % Grenzsteuersatz jährlich rund 2.730 € — das Gutachten ab 1.650 € amortisiert sich damit im ersten Jahr und wirkt über die gesamte Haltedauer.

Trennung: Beauftragen beide Seiten je ein eigenes Parteigutachten, zahlt jede das volle Honorar — und am Ende stehen zwei Zahlen im Raum, über die weiter gestritten wird. Das gemeinsam beauftragte Gutachten ab 3.850 €, dessen Festpreis sich beide Seiten teilen, ist fast immer der günstigere Weg; weil die Wertklasse vor der Beauftragung feststeht und sich mit dem Ergebnis nicht mehr ändert, nimmt es zugleich der Sorge vor einem „gekauften“ Wert die Grundlage. Die Ersparnis liegt hier oft weniger im Honorar als in vermiedenen Verfahrenskosten.

Wer trägt die Kosten? Erben­ge­mein­schaft, Scheidung, Gerichts­ver­fah­ren

Der Grundsatz ist einfach: Wer beauftragt, zahlt. In der Erbengemeinschaft heißt das: Beauftragen die Miterben das Gutachten gemeinsam. Der Regelfall, wenn eine neutrale Wertbasis für die Auseinandersetzung gebraucht wird —, tragen sie die Kosten gemeinsam und verteilen sie im Innenverhältnis üblicherweise nach Erbquoten. Beauftragt ein einzelner Erbe allein, etwa um den Feststellungsbescheid anzugreifen oder seinen Auszahlungsanspruch zu beziffern, trägt er das Honorar zunächst selbst. Was das Gutachten im Erbfall kostet und welche Fristen dabei laufen, vertieft der Ratgeber Wertgutachten fürs Haus im Erbfall.

Bei Scheidung gilt dieselbe Logik: Das gemeinsam beauftragte Gutachten wird üblicherweise hälftig geteilt, das einseitige Parteigutachten zahlt der Auftraggeber allein. Die vollständige Kostenverteilung — einschließlich der Frage, was geschieht, wenn eine Seite nicht mitzieht — behandelt der Ratgeber Wer zahlt das Gutachten bei Scheidung?.

Einen eigenen Kostenrahmen hat das gerichtlich bestellte Gutachten: Wählt das Gericht den Sachverständigen selbst aus, wird dieser nicht nach freiem Honorar, sondern nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet — nach Stundensätzen, deren Gesamthöhe vom tatsächlichen Aufwand abhängt und vorab nicht feststeht. Das Gericht fordert dafür in der Regel einen Kostenvorschuss von der Partei, die den Beweis führen will; endgültig verteilt werden die Kosten mit der Kostenentscheidung am Ende des Verfahrens, im Grundsatz zulasten der unterliegenden Partei (§ 91 ZPO). Ein privat beauftragtes Gutachten ist demgegenüber Parteivortrag mit planbarem Festpreis. Es kann helfen, das teurere gerichtliche Beweisverfahren zu vermeiden, ersetzt es im Streitfall aber nicht automatisch.

Sind die Gut­ach­ten­kos­ten steuerlich absetzbar?

Häufig ja — abhängig vom Anlass. Bei vermieteten Objekten sind die Kosten in der Regel als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig; die effektive Belastung liegt dann deutlich unter dem Honorar. Im Erbfall können die Gutachtenkosten als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 ErbStG abzugsfähig sein und mindern dann zusätzlich die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer — das Honorar senkt also die Steuer, gegen die es antritt. Bei Scheidung ist der Abzug seit der gesetzlichen Neuregelung der Prozesskosten eng begrenzt; kalkulieren Sie hier sicherheitshalber ohne Steuervorteil.

Die verbindliche Beurteilung für Ihren Fall trifft Ihr Steuerberater — wir geben allgemeine Fachinformation, keine steuerliche Beratung. Auf Wunsch vermitteln wir eine Kanzlei aus unserem Netzwerk, kostenlos und unverbindlich; die Beratung erfolgt stets durch die Kanzlei selbst.

Wer darf ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erstellen, das anerkannt wird?

Die Bezeichnungen „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind in Deutschland nicht geschützt — anbieten darf die Wertermittlung jeder. Für die Frage, was das Gutachten am Ende wert ist, zählt deshalb allein die Qualifikation. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt nennt das Bewertungsgesetz die Anforderung selbst: Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses dienen oder eines von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind (§ 198 Abs. 2 BewG). Makler-Einschätzungen und Online-Bewertungen werden von Finanzamt und Gericht für diesen Zweck nicht anerkannt.

Für die Kostenfrage heißt das: Ein günstiges Gutachten ohne die geforderte Qualifikation ist kein Sparmodell, sondern verlorenes Geld. Es wird zurückgewiesen, und das anerkennungsfähige Gutachten muss trotzdem beauftragt werden. Unsere Gutachten erstellt ein Sachverständiger, den eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert hat. Wo dieser Qualifikationsweg und die öffentliche Bestellung gleichrangig sind und wo sie sich unterscheiden, schlüsselt unser Vergleich zertifizierter und öffentlich bestellter Sachverständiger Kriterium für Kriterium auf.

So läuft die Erstellung ab — Schritte und Dauer

Von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten läuft es bei uns in fünf Schritten: Erstens die Anfrage. Sie erhalten eine Rückmeldung bis zum nächsten Werktag mit einem verbindlichen Festpreisangebot, in dem alle Positionen ausgewiesen sind. Zweitens Beauftragung und Unterlagen: Sie stellen zusammen, was vorliegt; Fehlendes beschaffen wir bei den Behörden. Drittens der Ortstermin mit vollständiger Aufnahme des Objekts — ohne Besichtigung geben wir keine Werteinschätzung ab. Viertens die Wertermittlung nach ImmoWertV 2021 mit nachvollziehbarer Herleitung. Fünftens die Übergabe des unterschriebenen Gutachtens, digital und gedruckt; Rückfragen von Finanzamt oder Gericht zum fertigen Gutachten beantworten wir im Honorar inklusive.

Fertig ist das Verkehrswertgutachten innerhalb von 4 bis 6 Wochen ab Beauftragung, sofern alle behördlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen; der Ortstermin liegt innerhalb dieser Spanne. Läuft parallel eine Frist — etwa die einmonatige Einspruchsfrist gegenüber dem Finanzamt (§ 355 AO) —, legen Sie den Einspruch fristgerecht ein und reichen das Gutachten anschließend im laufenden Verfahren nach.

Welche Unterlagen Sie brauchen — und wo Sie sie bekommen

Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto geringer der Beschaffungsaufwand — und desto sicherer bleibt es beim unteren Ende des Festpreisrahmens. Diese Unterlagen fließen in ein Verkehrswertgutachten ein; was fehlt, beschaffen wir für Sie und weisen die Behördengebühren vorab als Auslagen aus:

UnterlageWo Sie sie bekommen
Aktueller GrundbuchauszugGrundbuchamt beim Amtsgericht — beschaffen wir auf Wunsch
Flurkarte / Auszug aus dem LiegenschaftskatasterVermessungsamt bzw. Geodatenportal des Bundeslands
Baupläne, Baubeschreibung, Baugenehmigungeigene Unterlagen; sonst Bauakteneinsicht beim Bauamt
Wohn- und Nutzflächenberechnungeigene Unterlagen — fehlt sie, nehmen wir das Aufmaß beim Ortstermin
Energieausweiseigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung
Teilungserklärung, Aufteilungsplan, WEG-Protokolle (Wohnung)WEG-Verwaltung oder Grundbuchamt
Mietverträge und Mietaufstellung (vermietete Objekte)eigene Unterlagen bzw. Hausverwaltung
Erbbaurechtsvertrag (falls vorhanden)eigene Unterlagen oder Grundbuchamt
Nachweise über Modernisierungeneigene Rechnungen und Belege
Auskunft aus dem BaulastenverzeichnisBauaufsichtsbehörde — in Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt; dort prüfen wir stattdessen die Eintragungen im Grundbuch

Kosten sparen ohne Risiko: seriöse Hebel — und wovon wir abraten

Fünf Hebel senken die Kosten, ohne die Verwertbarkeit des Gutachtens zu gefährden: Erstens das Format nach dem Empfänger wählen — wer nur für sich selbst entscheidet, braucht kein Vollgutachten; wir sagen Ihnen vor der Beauftragung, wenn das kleinere Format genügt. Zweitens die Unterlagen vollständig bereitstellen. Jede Behördenrecherche, die entfällt, spart Zeit und Auslagen. Drittens in Erbengemeinschaft und Trennung gemeinsam beauftragen und den Festpreis teilen. Viertens klein anfangen, wo der Anlass es zulässt: Ein Kurzgutachten wandeln wir gegen Aufpreis auch später in ein vollständiges Verkehrswertgutachten um — Ortstermin und Datengrundlage bleiben verwertbar. Fünftens die steuerliche Abzugsfähigkeit vom Steuerberater prüfen lassen; je nach Anlass trägt der Fiskus einen Teil des Honorars mit.

Wovon wir abraten: einem Kurzgutachten oder einer Online-Bewertung für Zwecke, bei denen eine Behörde mitliest. Das gesparte Geld ist verloren, wenn das Vollgutachten nachbeauftragt werden muss. Einem Anbieter ohne Ortstermin — eine Begutachtung Ihres Objekts ohne Besichtigung gibt es nicht. Und jedem Angebot ohne schriftliche Festpreiszusage: Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob Ortstermin, Anfahrt und die Beantwortung von Behörden-Rückfragen im Preis enthalten sind — manche Anbieter berechnen hier Stundensätze nach.

Fazit

Das billigste Gutachten ist das, das seinen Zweck verfehlt. Vergleichen Sie nicht Preise, sondern Preis-Leistungs-Pakete: Qualifikation des Sachverständigen, schriftliche Festpreiszusage, enthaltene Nebenleistungen und Unterstützung bei Behörden-Rückfragen. Eine erste Einschätzung zeigt Ihnen vorab, welches Format Ihr Anlass verlangt und was es verbindlich kostet — mit Rückmeldung bis zum nächsten Werktag.

Kostenlos und unverbindlich · Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Quellen

Häufige Fragen

Wie viel kostet ein Verkehrswertgutachten für ein Haus?

Für ein Einfamilienhaus liegt das Honorar bei uns ab 3.850 € inklusive Mehrwertsteuer. Der genaue Festpreis richtet sich nach dem Objektwert, der Unterlagenlage und rechtlichen Besonderheiten wie Wohnrechten oder Erbbaurecht; die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung fest, danach steht der Preis verbindlich. Genügt für Ihren Zweck eine private Entscheidungsgrundlage, beginnt das Kurzgutachten fürs Haus bei 1.950 €.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten für eine Eigentumswohnung?

Das vollständige Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB beginnt bei 3.850 € und richtet sich nach dem Objektwert — bis 300.000 € sind es 3.850 €, bis 1.000.000 € beginnt es bei 4.082 €. Reicht eine private Entscheidungsgrundlage, genügt oft das Kurzgutachten ab 1.950 € — jeweils als Festpreis inklusive Mehrwertsteuer, Ortstermin und Anfahrt. Hinzu kommen Zuschläge, wenn Teilungserklärung oder WEG-Unterlagen fehlen oder Rechte wie Wohnrecht und Nießbrauch im Grundbuch eingetragen sind; sie stehen vorab im Angebot.

Was kosten Kurzgutachten und Restnutzungsdauergutachten im Vergleich?

Das Kurzgutachten als private Entscheidungsgrundlage beginnt bei 1.950 €, das Restnutzungsdauergutachten für Vermieter bei 1.650 € — jeweils Festpreise inklusive Mehrwertsteuer. Beim Restnutzungsdauergutachten richtet sich der Preis nach der Wohn- und Nutzfläche, Innen- und Außenbesichtigung sind enthalten. Welches Format zulässig ist, gibt der Anlass vor: Für Finanzamt und Gericht ist es das Verkehrswertgutachten ab 3.850 €.

Wird das Honorar nach dem Immobilienwert berechnet?

Nicht als Prozentsatz, aber nach Wertklassen: Die BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2026, die unserer Kalkulation zugrunde liegt, staffelt das Honorar nach dem Wert des Bewertungsgegenstands — bis 300.000 € Objektwert 3.850 €, bis 1.000.000 € ab 4.082 €, bis 3.000.000 € ab 5.593 €, darüber auf Anfrage. Die Wertklasse legen wir vor der Beauftragung anhand Ihrer Angaben fest; der Preis ändert sich nicht mehr, wenn das Gutachten später zu einem höheren Wert kommt. Ein prozentualer Anteil am ermittelten Wert wächst dagegen mit jedem Euro Wertzuwachs weiter und steht erst fest, wenn das Gutachten vorliegt.

Welche Kosten kommen zum Festpreis noch hinzu?

Im Festpreis enthalten sind Ortstermin, Anfahrt, die Recherche der Bewertungsgrundlagen und die Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts zum fertigen Gutachten. Hinzu kommen können Auslagen für Behördengebühren — etwa Grundbuchauszug, Bauakteneinsicht oder Auskünfte des Gutachterausschusses. Verlangt das Objekt mehr als den Regelfall, sieht die Honorarrichtlinie Zuschläge vor: 20 bis 50 % für Nießbrauch, Wohnrecht oder Erbbaurecht, 20 bis 30 % für mehrere zurückliegende Stichtage, 10 bis 30 % für Unterlagenbeschaffung und Aufmaß. Beides weisen wir vorab im Angebot aus; ein Nachberechnen von Stundensätzen gibt es bei uns nicht. Jetzt Festpreis anfragen

Wer zahlt das Verkehrswertgutachten in der Erbengemeinschaft oder bei Scheidung?

Wer beauftragt, zahlt. Beauftragt die Erbengemeinschaft gemeinsam, werden die Kosten im Innenverhältnis üblicherweise nach Erbquoten verteilt; bei Scheidung teilen sich beide Seiten das gemeinsam beauftragte Gutachten in der Regel hälftig. Ein einseitig beauftragtes Parteigutachten trägt der Auftraggeber allein. Bestellt das Gericht den Sachverständigen, wird nach JVEG vergütet — mit Kostenvorschuss und endgültiger Verteilung durch die Kostenentscheidung am Ende des Verfahrens.

Kann ich die Kosten des Gutachtens steuerlich absetzen?

Häufig ja. Bei vermieteten Objekten sind die Kosten in der Regel Werbungskosten, im Erbfall können sie als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 ErbStG abzugsfähig sein; bei Scheidung ist der Abzug eng begrenzt. Die verbindliche Beurteilung für Ihren Fall trifft Ihr Steuerberater.

Gelten diese Preise auch für Immobilien in Österreich?

Nein. Die hier genannten Festpreise und Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Bewertungen in Deutschland — Verkehrswert nach § 194 BauGB, Verfahren der ImmoWertV 2021, Daten der Gutachterausschüsse. Für österreichische Liegenschaften gilt das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), und die Honorare bewegen sich in einem anderen Rahmen; die Kosten in Österreich stellen wir in einem eigenen Ratgeber dar.

Weiterlesen

Zum Nachschlagen

Welches Gutachten brauchen Sie?

  • DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
  • Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
  • Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
  • Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Porträt Niko Caspers

Ihr Ansprechpartner

Niko CaspersGeschäftsführer

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort bis zum nächsten Werktag

AnrufenJetzt Gutachten anfragen