ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

02. September 2026 · 9 Min. Lesezeit · Von Niko Caspers, Geschäftsführer

Sachwertverfahren erklärt: Formel, Sachwertfaktor und ein durchgerechnetes Beispiel

Für ein selbst genutztes Einfamilienhaus gibt es keine Miete, die man kapitalisieren könnte, und oft zu wenige vergleichbare Verkäufe in der Nachbarschaft. Das Sachwertverfahren beantwortet deshalb eine andere Frage: Was würde es kosten, das Haus heute neu zu bauen — und was ist diese Substanz nach Jahrzehnten der Nutzung noch wert? Wie die Rechnung funktioniert und warum das Ergebnis ohne den Sachwertfaktor noch kein Marktwert ist.

Die kurze Antwort

Das Sachwertverfahren ermittelt den Immobilienwert aus den Herstellungskosten des Gebäudes, gemindert um die Alterswertminderung, zuzüglich des Bodenwerts. Geregelt ist es in den §§ 35 bis 39 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es ist das übliche Verfahren für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser — überall dort, wo weder Mieterträge noch ausreichend viele Vergleichsverkäufe den Preis bestimmen.

Entscheidend ist der letzte Rechenschritt: Der ermittelte Substanzwert wird mit dem Sachwertfaktor des örtlichen Gutachterausschusses an den Markt angepasst. Erst dieser Faktor macht aus einer Kostenrechnung einen Wert, der mit tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbar ist.

Wann kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz — und wann nicht?

Das Sachwertverfahren wird angewendet, wenn für die Preisbildung am Markt nicht der Ertrag, sondern die Herstellungskosten der Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr maßgebend sind — typischerweise beim selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus.

Die Abgrenzung zu den beiden anderen normierten Verfahren ist einfach: Vermietete Renditeobjekte wie Mehrfamilienhäuser werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet, weil Käufer dort über die Mieteinnahmen kalkulieren. Eigentumswohnungen laufen über das Vergleichswertverfahren, weil es genügend Verkäufe ähnlicher Wohnungen gibt. Beim individuellen Einfamilienhaus fehlt beides — deshalb rechnet der Sachverständige hier über die Substanz und sichert das Ergebnis ab, wo möglich, mit Vergleichsdaten ab. In der Praxis werden bei der Bewertung eines Einfamilienhauses häufig beide Verfahren nebeneinander geführt.

Die Formel: Herstellungskosten, Regionalfaktor, Alterswertminderung

Der vorläufige Sachwert der baulichen Anlagen ergibt sich nach § 36 ImmoWertV aus drei Faktoren: durchschnittliche Herstellungskosten × Regionalfaktor × Alterswertminderungsfaktor.

Die durchschnittlichen Herstellungskosten beantworten die Frage, was ein nach Art und Standard vergleichbarer Neubau am Wertermittlungsstichtag kosten würde. Grundlage sind modellhafte Kostenkennwerte je Quadratmeter Brutto-Grundfläche — die Normalherstellungskosten —, die über den Baupreisindex des Statistischen Bundesamts auf den Stichtag fortgeschrieben werden. Der Regionalfaktor ist ein vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss festgelegter Modellparameter, der das örtliche Baukostenniveau abbildet — im Großraum München liegt er über dem Bundesdurchschnitt.

Hinzu kommen nach § 37 ImmoWertV die baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen — Garagen, Wege, Einfriedungen —, angesetzt nach Herstellungskosten oder pauschalen Erfahrungssätzen. Zusammen mit dem Bodenwert, der vorab über Bodenrichtwerte oder Vergleichspreise ermittelt wird, ergibt sich der vorläufige Sachwert des Grundstücks.

  • durchschnittliche Herstellungskosten des Gebäudes (Normalherstellungskosten × Bezugseinheiten, fortgeschrieben mit dem Baupreisindex)
  • × Regionalfaktor des Gutachterausschusses
  • × Alterswertminderungsfaktor (Restnutzungsdauer ÷ Gesamtnutzungsdauer)
  • + Außenanlagen und sonstige Anlagen
  • + Bodenwert
  • = vorläufiger Sachwert · anschließend × Sachwertfaktor = marktangepasster vorläufiger Sachwert

Alterswertminderung: was 30 Jahre Nutzung rechnerisch kosten

Die Alterswertminderung folgt nach § 38 ImmoWertV einem linearen Modell: Der Alterswertminderungsfaktor ist das Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wie für Mehrfamilienhäuser setzt Anlage 1 der ImmoWertV als Modellansatz eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren an. Ein 30 Jahre altes, normal instand gehaltenes Haus hat danach noch 50 Jahre Restnutzungsdauer — der Faktor beträgt 50 ÷ 80 = 0,625, das Gebäude geht also mit 62,5 Prozent seiner fortgeschriebenen Herstellungskosten in die Rechnung ein.

Die Restnutzungsdauer ist dabei keine reine Altersarithmetik: Durchgreifende Modernisierungen verlängern sie, unterlassene Instandhaltung verkürzt sie. Wie stark sich das auswirkt und wann sich ein eigenes Gutachten zur Restnutzungsdauer lohnt, zeigt unser Beitrag zum Restnutzungsdauergutachten.

Der Sachwertfaktor: warum Kosten allein keinen Marktwert ergeben

Der Sachwertfaktor passt den rechnerischen Substanzwert an das tatsächliche Marktniveau an; die Gutachterausschüsse leiten ihn aus dem Vergleich realer Kaufpreise mit den zugehörigen Sachwerten ab (§ 35 ImmoWertV).

Der Grund für diesen Schritt: Käufer zahlen nicht für Baukosten, sondern für Wohnwert und Lage. In gefragten Regionen liegen die Kaufpreise regelmäßig über dem reinen Substanzwert — der Sachwertfaktor ist dann größer als 1 —, in strukturschwachen Lagen darunter. Ohne diese Marktanpassung wäre das Sachwertverfahren eine Kostenrechnung, kein Bewertungsverfahren. Weicht das Bewertungsobjekt von den Modellannahmen der ausgewerteten Kauffälle ab, wird der Faktor nach § 39 ImmoWertV zusätzlich objektspezifisch angepasst.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus Schritt für Schritt

Ein fiktives, bewusst einfach gehaltenes Beispiel zeigt den Rechengang — freistehendes Einfamilienhaus, 30 Jahre alt, normal instand gehalten, 600 m² Grundstück:

RechenschrittBetrag
Durchschnittliche Herstellungskosten (Neubau vergleichbarer Art und Standard)500.000 €
× Regionalfaktor (Beispielwert)1,10
= regionalisierte Herstellungskosten550.000 €
× Alterswertminderungsfaktor (RND 50 J. ÷ GND 80 J.)0,625
= vorläufiger Sachwert des Gebäudes343.750 €
+ Außenanlagen (pauschal)15.000 €
+ Bodenwert (600 m² × 750 €/m²)450.000 €
= vorläufiger Sachwert808.750 €
× Sachwertfaktor (Beispielwert)1,10
= marktangepasster vorläufiger Sachwertrd. 890.000 €

Vom Sachwert zum Verkehrswert

Der marktangepasste Sachwert ist noch nicht das Ende der Bewertung: Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale — etwa ein Sanierungsstau, Baumängel oder eingetragene Rechte — werden anschließend gesondert berücksichtigt, bevor der Verkehrswert feststeht.

Genau an dieser Stelle unterscheidet sich das Gutachten vom Online-Rechner: Die Modellrechnung kann jeder nachvollziehen, die Einordnung von Bauschäden, Modernisierungsgrad und Lagebesonderheiten nicht. Was der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ergebnis und dem am Markt erzielbaren Preis praktisch bedeutet, vertieft unser Beitrag Verkehrswert vs. Marktwert.

Auch die steuerliche Seite lohnt den Blick: Das Finanzamt bewertet Ein- und Zweifamilienhäuser für Erbschaft- und Schenkungsteuer in einem typisierten Massenverfahren nach dem Bewertungsgesetz — ohne Besichtigung und mit pauschalen Parametern. Ein nach ImmoWertV erstelltes Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen kann regelmäßig als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG dienen.

Fazit

Das Sachwertverfahren übersetzt Herstellungskosten in einen Marktwert — in klaren Schritten geregelt in den §§ 35 bis 39 ImmoWertV, aber an jeder Stelle auf sachverständige Einordnung angewiesen: bei der Restnutzungsdauer, beim Modernisierungsgrad und bei den objektspezifischen Besonderheiten, die keine Modellrechnung erfasst. Wenn Sie den Wert Ihres Hauses belastbar brauchen — für Verkauf, Erbschaft, Schenkung oder Vermögensauseinandersetzung — erstellen wir Ihnen ein Verkehrswertgutachten zum Festpreis: Jetzt Gutachten anfragen.

Kostenlos und unverbindlich · Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Quellen

Häufige Fragen

Für welche Immobilien wird das Sachwertverfahren angewendet?

Vor allem für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, daneben für Objekte ohne Mietertrag und ohne ausreichende Vergleichsverkäufe — etwa individuelle Architektenhäuser oder Spezialimmobilien. Vermietete Objekte werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet, Eigentumswohnungen üblicherweise nach dem Vergleichswertverfahren.

Wie lautet die Formel des Sachwertverfahrens?

Vorläufiger Sachwert des Gebäudes = durchschnittliche Herstellungskosten × Regionalfaktor × Alterswertminderungsfaktor (§ 36 ImmoWertV). Hinzu kommen Außenanlagen und Bodenwert; die Summe wird mit dem Sachwertfaktor des Gutachterausschusses an das Marktniveau angepasst.

Was ist der Sachwertfaktor?

Ein Marktanpassungsfaktor, den die Gutachterausschüsse aus dem Vergleich tatsächlich gezahlter Kaufpreise mit den zugehörigen rechnerischen Sachwerten ableiten. Er übersetzt den Substanzwert in das örtliche Preisniveau — in gefragten Lagen liegt er über 1, in strukturschwachen darunter.

Welche Gesamtnutzungsdauer wird angesetzt?

Anlage 1 der ImmoWertV nennt als Modellansatz für Ein- und Zweifamilienhäuser wie für Mehrfamilienhäuser 80 Jahre. Die Restnutzungsdauer ergibt sich daraus abzüglich des Alters — verlängert um durchgreifende Modernisierungen, verkürzt bei unterlassener Instandhaltung.

Was ist der Unterschied zwischen Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren?

Das Sachwertverfahren fragt, was die Herstellung des Objekts heute kosten würde, und mindert diesen Betrag um die Alterswertminderung. Das Ertragswertverfahren fragt, was das Objekt einbringt, und kapitalisiert die Erträge. Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet, Renditeobjekte über den Ertrag.

Warum weicht der Sachwert vom tatsächlichen Kaufpreis ab?

Weil Baukosten und Marktpreise zwei verschiedene Dinge sind: Käufer zahlen für Lage und Wohnwert, nicht für Errichtungskosten. Diese Lücke schließt der Sachwertfaktor; verbleibende Abweichungen erklären sich meist aus objektspezifischen Besonderheiten wie Modernisierungsgrad, Bauschäden oder besonderen Lagemerkmalen.

Wer erstellt ein Gutachten nach dem Sachwertverfahren?

Qualifizierte Immobiliensachverständige. Ein anerkannter Qualifikationsnachweis ist die Zertifizierung nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024. Unser Haus bewertet Wohnimmobilien zwischen München und Salzburg auf dieser Grundlage zum Festpreis — einschließlich Ortstermin.

Weiterlesen

Zum Nachschlagen

Welches Gutachten brauchen Sie?

  • DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
  • Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
  • Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort in ganz Oberbayern
  • Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten bis zum nächsten Werktag eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Porträt Niko Caspers

Ihr Ansprechpartner

Niko CaspersGeschäftsführer

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort bis zum nächsten Werktag

AnrufenJetzt Gutachten anfragen