ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung

23. September 2026 · 8 Min. Lesezeit · Von Niko Caspers, Geschäftsführer

Bodenrichtwert München: Wo Sie ihn finden, was er aussagt — und wo seine Grenze verläuft

Alle zwei Jahre veröffentlicht der Münchner Gutachterausschuss neue Bodenrichtwerte — zuletzt zum Stichtag 1. Januar 2026. Dieser Ratgeber zeigt, wo Sie die Werte für Ihr Grundstück abrufen, wie die Richtwertzonen funktionieren, warum der Bodenrichtwert kein Verkehrswert ist — und in welchen Fällen aus der Orientierungszahl ein Gutachten werden muss, etwa gegenüber dem Finanzamt.

Die kurze Antwort

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter, den der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München nach § 196 BauGB aus der Kaufpreissammlung ableitet — für abgegrenzte Zonen mit weitgehend gleichen Lagemerkmalen, im Turnus von zwei Jahren. Die aktuellen Werte gelten zum Stichtag 1. Januar 2026; beschlossen hat sie der Ausschuss am 9. Juni 2026, abrufbar sind sie seit dem 30. Juni 2026 über das amtliche Portal BORIS München (bodenrichtwerte-muenchen.de). Eine Einzelauskunft kostet dort derzeit 30 € (Stand: September 2026).

Ebenso wichtig wie der Fundort ist die Einordnung: Der Bodenrichtwert beziffert den Boden einer Lage, nicht den Wert Ihrer Immobilie. Gebäude, Zustand, Zuschnitt, Baurecht und Belastungen bleiben außen vor. Für die erste Orientierung ist er ein solides amtliches Fundament — sobald aber Finanzamt, Gericht oder eine familiäre Auseinandersetzung eine belastbare Zahl verlangen, führt der Weg über die Bewertung des konkreten Objekts, etwa mit einem Verkehrswertgutachten. Die allgemeine Begriffsdefinition finden Sie in unserem Glossar; dieser Artikel behandelt die Münchner Praxis.

Wer die Münchner Bodenrichtwerte ermittelt — und wie

Zuständig für das Stadtgebiet ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München, ein selbstständiges, unabhängiges Gremium nach § 192 BauGB mit Geschäftsstelle im Bewertungsamt der Stadt. Seine Datenbasis ist die Kaufpreissammlung: Jeder notarielle Grundstückskaufvertrag in München wird dort erfasst. Aus diesen tatsächlich gezahlten Preisen leitet der Ausschuss die Bodenrichtwerte ab (§ 196 BauGB) — es handelt sich also nicht um Schätzungen oder Angebotspreise, sondern um verdichtete reale Marktdaten.

Ausgewiesen werden die Werte für Bodenrichtwertzonen — Gebiete, in denen Lage, Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Innerhalb einer Zone bezieht sich der Wert auf ein gedachtes Bodenrichtwertgrundstück mit definierten Merkmalen, etwa einer bestimmten Geschossflächenzahl. Weicht Ihr Grundstück davon ab — anderer Zuschnitt, andere bauliche Ausnutzbarkeit —, ist der Zonenwert nicht eins zu eins übertragbar, sondern muss über Umrechnungskoeffizienten angepasst werden. Genau an dieser Stelle entstehen in der Praxis die meisten Fehlinterpretationen.

Aktualisiert wird im Zweijahresrhythmus jeweils zu Beginn der geraden Jahre. Die Werte zum Stichtag 1. Januar 2026 hat der Ausschuss am 9. Juni 2026 beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt; im Portal BORIS München stehen sie seit dem 30. Juni 2026 bereit. Dort sind auch die früheren Stichtage bis zurück zum 31. Dezember 2012 hinterlegt — hilfreich, wenn ein Wert rückwirkend gebraucht wird, etwa für einen zurückliegenden Erbfall.

Wo Sie Bodenrichtwerte für München abrufen

Für das Stadtgebiet München ist BORIS München (bodenrichtwerte-muenchen.de) das amtliche Bodenrichtwert-Informationssystem — betrieben vom Gutachterausschuss der Landeshauptstadt. Die Einzelauskunft ist gebührenpflichtig und kostet derzeit 30 € (Stand: September 2026). Einen Auskunftsanspruch hat dabei jedermann: Nach § 196 Abs. 3 BauGB kann jeder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen; schriftliche amtliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle im Bewertungsamt der Stadt.

Verwechslungsgefahr besteht mit den Landesportalen: BORIS Bayern (boris-bayern.de) ist das zentrale Auskunftssystem der bayerischen Gutachterausschüsse — das Stadtgebiet München ist dort jedoch nicht enthalten, wohl aber der Landkreis München und die übrigen Landkreise der Region. Daneben stellt der Freistaat über bodenrichtwerte.bayern.de (den BayernAtlas) Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2024 für weite Teile Bayerns großteils kostenfrei zur Einsicht bereit. Für ein Grundstück im Münchner Stadtgebiet bleibt der Weg über das städtische Portal beziehungsweise die Geschäftsstelle maßgeblich.

Ein Hinweis zu den zahlreichen kostenlosen Drittanbieter-Karten im Netz: Sie können veraltete Stichtage zeigen und ersetzen keine amtliche Auskunft. Sobald der Wert Beweiszwecken dient — gegenüber Behörden, im Nachlass, in Auseinandersetzungen —, gehört die amtliche Quelle in die Unterlage. In unseren Gutachten holen wir die erforderlichen Auskünfte des Gutachterausschusses im Zuge der Bearbeitung für Sie ein.

QuelleZuständig fürKosten
BORIS München (bodenrichtwerte-muenchen.de)Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, Stichtage seit 31.12.2012Einzelauskunft derzeit 30 € (Stand: 09/2026)
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Bewertungsamt)schriftliche amtliche Auskünfte für das Stadtgebiet (§ 196 Abs. 3 BauGB)gebührenpflichtig
BORIS Bayern (boris-bayern.de)bayerische Gutachterausschüsse außerhalb des Stadtgebiets, u. a. Landkreis Münchengebührenpflichtig, je nach Ausschuss
bodenrichtwerte.bayern.de (BayernAtlas)Einsicht für weite Teile Bayerns ab Stichtag 01.01.2024; ersetzt keine amtliche Auskunftgroßteils kostenfrei

Größenordnungen: die Spreizung im Münchner Stadtgebiet

München gehört zu den Städten mit der stärksten Spreizung der Bodenrichtwerte in Deutschland: Zwischen einfachen Zonen am Stadtrand und den zentralen Geschäftslagen liegen mehrere Größenordnungen. Den Spitzenwert weist traditionell die Fußgängerzone der Altstadt aus — für die Kaufingerstraße nennt der Gutachterausschuss zum Stichtag 1. Januar 2026 einen Bodenrichtwert von 155.000 Euro je Quadratmeter, nach 170.000 Euro zum Stichtag 1. Januar 2024 (Quelle: BORIS München; übereinstimmend dokumentiert in Auswertungen Münchner Bewertungsbüros, Stand: August 2026). Das ist ein reiner Geschäftslagen-Wert ohne Aussagekraft für Wohnlagen — er macht aber greifbar, wie weit die Schere im Stadtgebiet auseinandergeht.

In den Wohnlagen verläuft die Spreizung entlang der bekannten Muster: Innenstadtnahe Viertel und die Lagen entlang der Isar liegen deutlich über den Zonen am Stadtrand, und innerhalb eines Stadtbezirks können benachbarte Zonen spürbar auseinanderliegen. Über die Jahrzehnte haben sich die Richtwerte in vielen Vierteln seit den 1990er-Jahren vervielfacht — mit den Folgen für Erbschaft- und Schenkungsteuer, die wir auf unserer Seite zur Immobilienbewertung in München beschreiben. Zum Stichtag 1. Januar 2026 zeigt sich erstmals seit langem ein anderes Bild: In vielen Zonen liegen die veröffentlichten Werte unter denen des vorangegangenen Stichtags, einzelne Zonen haben leicht zugelegt — das zeigen Auswertungen der veröffentlichten Werte durch Münchner Bewertungsbüros (Stand: 1. Januar 2026).

Auf eine Stadtteil-Tabelle mit Euro-Beträgen verzichten wir an dieser Stelle bewusst: Bodenrichtwerte gelten je Zone und je Richtwertgrundstück, nicht je Stadtteil. Jede pauschale Liste mittelt Zonen zusammen, die der Gutachterausschuss gerade getrennt hat — und führt damit in die Irre. Den belastbaren Wert für Ihr Grundstück liefert die Abfrage der konkreten Zone über BORIS München oder die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Bodenrichtwert, Kaufpreis, Verkehrswert: drei verschiedene Zahlen

Der Bodenrichtwert beziffert den unbebauten Boden einer Lage — nicht mehr. Das Gebäude mit Baujahr, Zustand und Modernisierungsgrad kommt darin ebenso wenig vor wie die Eigenheiten des Grundstücks selbst: Zuschnitt, Hanglage, Baulasten, Altlasten, Erbbaurechte oder eine Erhaltungssatzung. Die Wertermittlung fasst solche Abweichungen unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zusammen — und gerade in München, wo Denkmalschutz, Sozialbindungen und der Erhaltungssatzungs-Flickenteppich einzelne Objekte deutlich vom Lagedurchschnitt entfernen können, entscheiden sie oft über sechsstellige Beträge.

Auch vom tatsächlichen Kaufpreis ist der Bodenrichtwert zu unterscheiden. Der Kaufpreis ist das Ergebnis einer konkreten Verhandlung zwischen zwei Parteien — Zeitdruck, persönliche Verhältnisse oder ein Verkauf innerhalb der Familie können ihn nach oben wie unten verschieben. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB wiederum ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre: Er wird für Ihr konkretes Objekt ermittelt, in den normierten Verfahren der ImmoWertV, auf Grundlage einer Besichtigung. Der Bodenrichtwert ist darin eine Eingangsgröße unter mehreren — eine Orientierung, kein Ergebnis und kein Gutachten.

Praktisch heißt das: Wer den Bodenrichtwert seiner Zone kennt, weiß, was der Boden der Lage im Durchschnitt wert ist. Was das eigene Grundstück mit dem eigenen Gebäude wert ist, beantwortet erst die sachverständige Einzelbewertung. Zwischen beiden Zahlen können — in beide Richtungen — erhebliche Differenzen liegen.

Wann aus dem Richtwert ein Gutachten werden muss

Die häufigste Konstellation ist die Erbschaft oder Schenkung: Das Finanzamt bewertet Immobilien im typisierten Verfahren nach dem Bewertungsgesetz und setzt für den Grund und Boden den Bodenrichtwert an (§ 179 BewG) — pauschal, ohne Ihr Objekt gesehen zu haben. In München mit seinen über Jahrzehnte gestiegenen Richtwerten führt das regelmäßig zu Steuerwerten über dem tatsächlichen Marktwert, etwa bei sanierungsbedürftigen Häusern, Erbbaurechten oder satzungsbelasteten Objekten. Gegen diese Pauschale sieht das Gesetz einen Ausweg vor: Nach § 198 BewG können Sie den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen — durch ein Verkehrswertgutachten, wie es unser Haus als Gutachten für das Finanzamt erstellt.

Daneben verlangen weitere Anlässe eine objektkonkrete Zahl statt eines Zonendurchschnitts: die Scheidung mit Zugewinnausgleich, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, das gerichtliche Verfahren oder die Beleihung durch die Bank. In all diesen Fällen wird der Bodenrichtwert als Eingangsgröße verwendet und dokumentiert — die belastbare Zahl entsteht aber erst durch die Bewertung des konkreten Objekts nach Besichtigung.

Unsere Sachverständigen sind nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert; die erforderlichen Auskünfte des Münchner Gutachterausschusses — Bodenrichtwerte wie Daten der Kaufpreissammlung — holen wir im Zuge der Gutachtenerstellung ein. Den Festpreis nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Jetzt Gutachten anfragen

Fazit

Der Bodenrichtwert ist für München-Eigentümer der schnellste amtliche Einstieg in die Frage, was der Boden ihrer Lage wert ist: ermittelt vom Gutachterausschuss nach § 196 BauGB, abrufbar über BORIS München, aktuell zum Stichtag 1. Januar 2026. Seine Grenze verläuft dort, wo aus der Orientierung eine belastbare Zahl werden muss — beim Steuerwert im Erbfall, in der Auseinandersetzung, vor Gericht. Dann zählt nicht der Zonendurchschnitt, sondern Ihr konkretes Objekt: mit einem Verkehrswertgutachten, das den Bodenrichtwert als eine Eingangsgröße unter mehreren verwendet und den Wert nach Besichtigung nachvollziehbar herleitet. Ob Ihr Anlass das erfordert, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung — zum Festpreis.

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Quellen

Häufige Fragen

Wie werden die Bodenrichtwerte in München ermittelt?

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München wertet die Kaufpreissammlung aus, in der jeder notarielle Grundstückskaufvertrag im Stadtgebiet erfasst wird. Aus diesen tatsächlich gezahlten Preisen leitet er nach § 196 BauGB durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter ab und weist sie für Bodenrichtwertzonen mit weitgehend gleichen Lagemerkmalen aus — bezogen auf ein Richtwertgrundstück mit definierten Eigenschaften, etwa einer bestimmten Geschossflächenzahl.

Wie aktuell sind die Münchner Bodenrichtwerte?

Der Gutachterausschuss veröffentlicht die Werte im Zweijahresturnus, jeweils zum 1. Januar der geraden Jahre. Die aktuellen Werte gelten zum Stichtag 1. Januar 2026; beschlossen wurden sie am 9. Juni 2026 und stehen seit dem 30. Juni 2026 im Portal BORIS München bereit. Zwischen den Stichtagen bleibt der Wert unverändert — die Marktentwicklung seit dem Stichtag bildet er nicht ab.

Warum unterscheiden sich die Bodenrichtwerte zwischen Münchner Stadtteilen so stark?

Weil der Bodenrichtwert die Lagequalität abbildet und diese in München kleinräumig stark wechselt: zentrale Geschäftslagen, innenstadtnahe Wohnviertel, Isarlagen und Stadtrandzonen bilden jeweils eigene Richtwertzonen mit eigenen Werten. Auch innerhalb eines Stadtbezirks können benachbarte Zonen spürbar auseinanderliegen, etwa wegen unterschiedlicher baulicher Ausnutzbarkeit. Maßgeblich ist deshalb nie der Stadtteil, sondern die konkrete Zone Ihres Grundstücks.

Kann man den Bodenrichtwert anfechten?

Der Bodenrichtwert selbst ist keine anfechtbare Einzelfallentscheidung — einen förmlichen Rechtsbehelf gegen den Zonenwert des Gutachterausschusses gibt es nicht. Angreifbar ist aber das, was Behörden daraus machen: Setzt das Finanzamt auf Grundlage des Bodenrichtwerts einen überhöhten Steuerwert fest, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und nach § 198 BewG den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen — durch das Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen. In der Praxis ist das der wirksame Weg, wenn der pauschale Wert Ihr konkretes Objekt nicht trifft.

Ist die Einsicht in die Münchner Bodenrichtwerte kostenlos?

Für das Stadtgebiet München ist die Auskunft gebührenpflichtig: Die Einzelauskunft über das amtliche Portal BORIS München kostet derzeit 30 € (Stand: September 2026); einen Auskunftsanspruch hat nach § 196 Abs. 3 BauGB jedermann. Der Freistaat stellt über bodenrichtwerte.bayern.de Werte ab dem Stichtag 1. Januar 2024 für weite Teile Bayerns großteils kostenfrei bereit — für das Münchner Stadtgebiet bleibt jedoch das städtische Portal beziehungsweise die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses maßgeblich. Kostenlose Drittanbieter-Karten ersetzen keine amtliche Auskunft.

Brauche ich trotz Bodenrichtwert einen Sachverständigen?

Sobald an der Zahl eine Entscheidung oder ein Nachweis hängt: ja. Der Bodenrichtwert beziffert den Boden einer Zone im Durchschnitt — Gebäude, Zustand, Zuschnitt und Belastungen Ihres konkreten Grundstücks bleiben außen vor. Für Finanzamt, Gericht, Bank oder die Einigung in Familie und Erbengemeinschaft braucht es die Bewertung des konkreten Objekts nach Besichtigung. Unser Haus erstellt das Verkehrswertgutachten zum Festpreis, der vor der Beauftragung feststeht; welches Format Ihr Anlass verlangt, klären wir vorab. Jetzt Gutachten anfragen

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